Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34055
BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21 (https://dejure.org/2021,34055)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2021 - XII ZB 135/21 (https://dejure.org/2021,34055)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - XII ZB 135/21 (https://dejure.org/2021,34055)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,34055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als Voraussetzung für die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren; Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • rewis.io

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Durchführung von Ermittlungen; Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass die Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. ...

  • rechtsportal.de

    Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als Voraussetzung für die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren; Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Durchführung von Ermittlungen; Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine weiteren Ermittlungen im Betreuungsverfahren?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann sind Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren erforderlich?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gericht kann auch ohne Gutachter gegen eine Betreuerbestellung entscheiden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Betreuungsverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1299
  • MDR 2021, 1284
  • FamRZ 2021, 1738
  • Rpfleger 2021, 695
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 370/14

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Einholung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21
    Wird davon abgesehen, ist die Einholung eines Gutachtens nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht zwingend erforderlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14, FamRZ 2015, 844).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt, zumal bereits die Beauftragung eines Sachverständigen zur Prüfung einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit eine stigmatisierende Wirkung haben kann, wenn Dritte von ihr Kenntnis erlangen (Senatsbeschlüsse vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN und vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 7).

    Hinweise auf die Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts können sich zudem daraus ergeben, dass das Gericht den Betroffenen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs vor der Einholung des Gutachtens über die beabsichtigte Einholung informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 14 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 180/17

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen für die Durchführung weiterer Ermittlungen

    Auszug aus BGH, 14.07.2021 - XII ZB 135/21
    Die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass die Errichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17, FamRZ 2017, 1962).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt, zumal bereits die Beauftragung eines Sachverständigen zur Prüfung einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit eine stigmatisierende Wirkung haben kann, wenn Dritte von ihr Kenntnis erlangen (Senatsbeschlüsse vom 18. März 2015 - XII ZB 370/14 - FamRZ 2015, 844 Rn. 13 mwN und vom 6. September 2017 - XII ZB 180/17 - FamRZ 2017, 1962 Rn. 7).

  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 303/22

    Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachten bei

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 14. Juli 2021 - XII ZB 135/21 - FamRZ 2021, 1738 Rn. 11 mwN).

    Dies setzt hinreichende Anhaltspunkte voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2021 - XII ZB 135/21 - FamRZ 2021, 1738 Rn. 9 mwN und vom 13. Februar 2019 - XII ZB 485/18 - FamRZ 2019, 736 Rn. 12 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht