Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25089
BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,25089)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2012 - 2 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,25089)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2012 - 2 StR 629/11 (https://dejure.org/2012,25089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; § 349 Abs. 2, Abs. 4 StPO
    Erfolgreiche Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde Prüfung eines Befangenheitsantrages im Zuge des Besetzungsstreits am BGH; Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs in der Revision)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 4 StPO, § 356a StPO, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrags in der Revisionsinstanz: Maßgeblicher Erlasszeitpunkt einer im Beschlussweg ergangenen Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen fehlender Beachtung eines bei Gericht eingegangenen Antrags auf Ablehnung einzelner Mitglieder des Senats wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrags in der Revisionsinstanz: Maßgeblicher Erlasszeitpunkt einer im Beschlussweg ergangenen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4; StPO § 356a; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen fehlender Beachtung eines bei Gericht eingegangenen Antrags auf Ablehnung einzelner Mitglieder des Senats wegen Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 710
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 474/93

    Verwerfung einer Revision - Berücksichtigung einer Gegnerklärung - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11
    Hierzu gehören auch die Beschlüsse des Revisionsgerichts gemäß § 349 Abs. 2 StPO (vgl. BGH NStZ 1994, 96).
  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11
    Zwar kann ein Ablehnungsgesuch dann, wenn das Gericht im Beschlusswege entscheidet, nur solange statthaft angebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH NStZ 1993, 600; 2008, 55).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 287/09

    Unbegründete Anhörungsrüge (vorgesehene Entscheidung durch den iudex a quo;

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11
    Der Senat ist zu dieser Entscheidung auch eingedenk der Tatsache berufen, dass mit der Gehörsrüge zugleich ein Ablehnungsgesuch gegen einzelne Senatsmitglieder gestellt wurde, denn es entspricht der Intention des § 356a StPO, dass über die Anhörungsrüge durch den iudex a quo entschieden wird (BGH NStZ-RR 2009, 353).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11
    Zwar kann ein Ablehnungsgesuch dann, wenn das Gericht im Beschlusswege entscheidet, nur solange statthaft angebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH NStZ 1993, 600; 2008, 55).
  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 72/11

    Unzulässige Rücknahme der Revision (vorherige Entscheidung des Revisionsgerichts)

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11
    Gleiches gilt für Revisionsentscheidungen, die gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO ergehen und die Rechtskraft des angefochtenen Urteils nur teilweise unmittelbar herbeiführen, da eine "geteilte" Beurteilung der Frage, ob über das Rechtsmittel bereits entschieden ist, nicht in Betracht kommt (BGH NStZ 2011, 713).
  • BGH, 05.08.2015 - 2 ARs 18/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs

    Der Senat ist zu dieser Entscheidung auch eingedenk der Tatsache berufen, dass ein Ablehnungsgesuch gegen ein Senatsmitglied gestellt wurde, denn es entspricht der Intention des § 33a StPO, dass über sie durch den iudex a quo entschieden wird (vgl. zu § 356a StPO: BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 287/09, NStZ-RR 2009, 353; Senatsbeschluss vom 14. August 2012 - 2 StR 629/11, NStZ 2012, 710, 711).
  • FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12

    Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung

    Das gilt nicht nur hinsichtlich eines die Instanz beendenden Urteils, sondern auch mit Rücksicht auf gleichzeitige oder abschließende Beschlüsse (vgl. BGH-Beschluss vom 14.08.2012 2 StR 629/11, NStZ 2012, 710); und zwar jeweils nach Bindung des Gerichts durch Herausgabe oder Mitteilung der instanzbeendenden Entscheidung (Beschlüsse BFH vom 06.06.2001 X B 169/00, BFH/NV 2001, 1143; vom 02.11.2000 V B 105/00, BFH/NV 2001, 609), sei es z. B. durch Zustellung oder - wie hier am 28. Februar 2013 - durch Verkündung (vgl. Beschlüsse BSG vom 09.10.2007 B 5a/4 R 21/07 B, Juris; vom 06.06.2007 B 8 KN 8/07 B, Juris; FG Hamburg vom 09.01.2009 3 K 228/08, Juris; vom 12.05.2005 II 508, Juris).
  • LG Kiel, 21.06.2023 - 2 Qs 41/23

    Verbindung von Verfahren, Verbindung in der Hauptverhandlung, Erlass des

    Ausgenommen sind davon Beschlüsse, die nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbeiführen (BGH NStZ 2011, 713; NStZ 2012, 710 f.; Schneider-Glockzin, in: KK-StPO, 9. A., § 33 Rn. 4; Valerius, in: MüKo, a.a.O., § 33 Rn. 18 - 20; Graalmann-Scheerer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. A., § 33 Rn. 12).
  • OLG Oldenburg, 01.03.2021 - 2 Ss OWi 6/21

    Rechtzeitige Rücknahme der Rechtsbeschwerde; Rechtskraft des Beschlusses durch

    Das ergibt sich aus der Formulierung im BGH Beschluss vom 14.08.2012, 2 StR 629/11 , juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht