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   BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12   

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https://dejure.org/2012,25252
BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12 (https://dejure.org/2012,25252)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2012 - 5 StR 318/12 (https://dejure.org/2012,25252)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12 (https://dejure.org/2012,25252)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG; § 17 Abs. 2 JGG; § 46 StGB
    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen (kein bestimmter Typ eines Jugendlichen als Vergleichsmaßstab); Jugendstrafe; Strafzumessung (Anforderungen an die Feststellung von schädlichen Neigungen; keine eigenständige Bedeutung des äußeren ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 Alt 1 JGG, § 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 105 Abs 1 Nr 1 JGG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG
    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und Bemessung einer Jugendstrafe: Reifebeurteilung des Angeklagten; Feststellungen zu schädlichen Neigungen; Beurteilung der Schuldschwere

  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung eines heranwachsenden Täters mit einem Jugendlichen

  • rewis.io

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und Bemessung einer Jugendstrafe: Reifebeurteilung des Angeklagten; Feststellungen zu schädlichen Neigungen; Beurteilung der Schuldschwere

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellung eines heranwachsenden Täters mit einem Jugendlichen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Wann wird auf einen Heranwachsenden allgemeines Strafrecht und wann Jugendstrafrecht angewendet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 289
  • StV 2013, 762
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12
    Ohne Mitteilung der näheren Umstände der Taten lassen indes weder die verhängten Sanktionen (in zwei Fällen Arbeitsleistungen, in einem Fall eine geringfügige Geldstrafe) noch die mitgeteilten Bezeichnungen der Taten (in einem Fall Beihilfe zur Sachbeschädigung, in zwei Fällen Diebstahl) ohne Weiteres den Schluss auf Anlage- oder Entwicklungsschäden zu, die so schwer sind, dass deren Beseitigung sinnvoll nur in einem länger dauernden Strafvollzug versucht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281).

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281 mwN).

  • BGH, 29.05.2002 - 2 StR 2/02

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12
    Für die Gleichstellung eines heranwachsenden Täters mit einem Jugendlichen ist deshalb entscheidend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind; ob er das Bild eines noch nicht 18-Jährigen bietet, ist demgegenüber nicht ausschlaggebend (BGH aaO und Urteil vom 29. Mai 2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12
    Ob der Täter bei seiner Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im Wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendgericht ein erheblicher Beurteilungsspielraum zusteht (BGH, Urteil vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 38 mwN).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15 aaO mwN; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289, 290; Urteile vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Gerade weil in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dieses Merkmal nicht anhand des äußeren Unrechtsgehalts der Tat, sondern der charakterlichen Haltung, der Persönlichkeit und der Tatmotivation des bzw. der Jugendlichen oder Heranwachsenden beurteilt werden soll (etwa BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, StraFo 2012, 469 f.), versteht sich das Vorliegen dieses Anordnungsgrundes des § 17 Abs. 2 JGG angesichts der getroffenen Feststellungen geradezu von selbst.
  • OLG Hamburg, 21.07.2017 - 1 Ws 73/17

    Jugendstrafsache: Kriterien zur Bestimmung der Schwere der Schuld sowie zur

    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ-RR 2016, 325; Urt. v. 20. April 2016 - 2 StR 320/1, NJW 2016, 2050, 2051 m.w.N.; Beschl. v. 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289, 290; ferner bereits BGH, Urt. v. 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; Urt. v. 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).
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