Rechtsprechung
BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 75 Abs 2 FamFG, § 566 Abs 4 S 1 Nr 2 ZPO, § 4 Abs 2 VBVG, § 1835 Abs 3 BGB
Sprungrevision in einer Betreuungssache: Zulassung wegen fehlerhafter Subsumtion in einer amtsgerichtlichen Weisung der Rückführung einer Vergütung des anwaltlichen Betreuers in das Betreutenvermögen - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen einer fehlerhaften Subsumtion unter einen zutreffenden Obersatz auf die Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde
- rewis.io
Sprungrevision in einer Betreuungssache: Zulassung wegen fehlerhafter Subsumtion in einer amtsgerichtlichen Weisung der Rückführung einer Vergütung des anwaltlichen Betreuers in das Betreutenvermögen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 75; ZPO § 566 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
Auswirkungen einer fehlerhaften Subsumtion unter einen zutreffenden Obersatz auf die Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Subsumtion fehlerhaft: keine Sprungrechtsbeschwerde!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei einem einfachen Subsumtionsfehler
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anwaltlicher Verfahrenspfleger kann unter Umständen Vergütung nach dem RVG verlangen
Verfahrensgang
- AG München, 29.06.2012 - 706 XVII 2539/07
- BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1304
- FGPrax 2013, 286
- FamRZ 2013, 1723
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03
Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12
Dies folgt aus dem Grundsatz, dass der Betreute - und bei mittellosen Betroffenen die Staatskasse - keinen Vorteil daraus ziehen soll, dass sein Betreuer zufällig aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation etwas verrichten kann, wozu ein anderer Betreuer berechtigterweise die entgeltlichen Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen würde (Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382 f.). - BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11
Zulassungsgrund für eine Sprungrechtsbeschwerde: Vergleichbarkeit der Ausbildung …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12
Der Antrag auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde ist nicht begründet, weil die Rechtssache keine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur - hier vom Betreuer allein geltend gemachten - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert, § 75 Abs. 2 FamFG iVm § 566 Abs. 4 ZPO (vgl. zu den Voraussetzungen der Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 545/11 - GuT 2012, 283 Rn. 1). - BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11
Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem …
Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12
Für den anwaltlichen Verfahrenspfleger hat der Senat ergänzend entschieden, dass dieser eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen kann, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 685/11 - FamRZ 2012, 1377 Rn. 7).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem …
Sollte das Oberlandesgericht aus den von ihm herangezogenen Rechtssätzen des Bundesgerichtshofs im Einzelnen bloß falsche Schlussfolgerungen gezogen haben, handelte es sich um einen Subsumtions- oder einfachen Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 443/12, MDR 2013, 1304 = juris, Rn. 6), der einen Willkürvorwurf selbst dann nicht begründen würde, wenn der Fehler offensichtlich wäre (siehe BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2010 - IX ZR 187/08, juris, Rn. 6). - OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (…s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - OLG München, 21.02.2024 - 19 U 3711/23
Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensverträge, Darlehensrückführung, …
Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (…s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
- OLG München, 25.10.2023 - 19 U 1861/23
Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (…s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - OLG München, 15.01.2024 - 19 U 1874/21
Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verbotsirrtum, …
Dazu handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (…s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10). - OLG München, 08.09.2023 - 19 U 2286/23
Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters bei Rücktritt des Reisenden von …
Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (…s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8;… Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).