Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22072
BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12 (https://dejure.org/2013,22072)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2013 - XII ZB 443/12 (https://dejure.org/2013,22072)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2013 - XII ZB 443/12 (https://dejure.org/2013,22072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 2 FamFG, § 566 Abs 4 S 1 Nr 2 ZPO, § 4 Abs 2 VBVG, § 1835 Abs 3 BGB
    Sprungrevision in einer Betreuungssache: Zulassung wegen fehlerhafter Subsumtion in einer amtsgerichtlichen Weisung der Rückführung einer Vergütung des anwaltlichen Betreuers in das Betreutenvermögen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer fehlerhaften Subsumtion unter einen zutreffenden Obersatz auf die Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Sprungrevision in einer Betreuungssache: Zulassung wegen fehlerhafter Subsumtion in einer amtsgerichtlichen Weisung der Rückführung einer Vergütung des anwaltlichen Betreuers in das Betreutenvermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 75; ZPO § 566 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Auswirkungen einer fehlerhaften Subsumtion unter einen zutreffenden Obersatz auf die Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Subsumtion fehlerhaft: keine Sprungrechtsbeschwerde!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei einem einfachen Subsumtionsfehler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwaltlicher Verfahrenspfleger kann unter Umständen Vergütung nach dem RVG verlangen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1304
  • FGPrax 2013, 286
  • FamRZ 2013, 1723
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12
    Dies folgt aus dem Grundsatz, dass der Betreute - und bei mittellosen Betroffenen die Staatskasse - keinen Vorteil daraus ziehen soll, dass sein Betreuer zufällig aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation etwas verrichten kann, wozu ein anderer Betreuer berechtigterweise die entgeltlichen Dienste eines Dritten in Anspruch nehmen würde (Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382 f.).
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11

    Zulassungsgrund für eine Sprungrechtsbeschwerde: Vergleichbarkeit der Ausbildung

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12
    Der Antrag auf Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde ist nicht begründet, weil die Rechtssache keine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur - hier vom Betreuer allein geltend gemachten - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert, § 75 Abs. 2 FamFG iVm § 566 Abs. 4 ZPO (vgl. zu den Voraussetzungen der Zulassung einer Sprungrechtsbeschwerde Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - XII ZB 545/11 - GuT 2012, 283 Rn. 1).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 443/12
    Für den anwaltlichen Verfahrenspfleger hat der Senat ergänzend entschieden, dass dieser eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen kann, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 685/11 - FamRZ 2012, 1377 Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Sollte das Oberlandesgericht aus den von ihm herangezogenen Rechtssätzen des Bundesgerichtshofs im Einzelnen bloß falsche Schlussfolgerungen gezogen haben, handelte es sich um einen Subsumtions- oder einfachen Rechtsanwendungsfehler im Einzelfall (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 443/12, MDR 2013, 1304 = juris, Rn. 6), der einen Willkürvorwurf selbst dann nicht begründen würde, wenn der Fehler offensichtlich wäre (siehe BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - IX ZR 187/08, juris, Rn. 6).
  • OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
  • OLG München, 21.02.2024 - 19 U 3711/23

    Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensverträge, Darlehensrückführung,

    Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
  • OLG München, 25.10.2023 - 19 U 1861/23

    Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
  • OLG München, 15.01.2024 - 19 U 1874/21

    Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verbotsirrtum,

    Dazu handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
  • OLG München, 08.09.2023 - 19 U 2286/23

    Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters bei Rücktritt des Reisenden von

    Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht