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   BGH, 14.08.2017 - X ZB 12/15   

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https://dejure.org/2017,33206
BGH, 14.08.2017 - X ZB 12/15 (https://dejure.org/2017,33206)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2017 - X ZB 12/15 (https://dejure.org/2017,33206)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2017 - X ZB 12/15 (https://dejure.org/2017,33206)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 18 Abs. 4 Satz 2 GebrMG, § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG, § 123 Abs. 1 PatG, § 109 Abs. 1 Satz 2 PatG

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Patentamts; Ordnungsgemäße Führung und Kontrolle eines Fristenkalenders im Rahmen der Kanzleiorganisation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Patentamts; Ordnungsgemäße Führung und Kontrolle eines Fristenkalenders im Rahmen der Kanzleiorganisation

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Patentamts; Ordnungsgemäße Führung und Kontrolle eines Fristenkalenders im Rahmen der Kanzleiorganisation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BGH, 14.08.2017 - X ZB 12/15
    Zutreffend ist, dass das Gericht im Rahmen des rechtlichen Gehörs die Äußerungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen hat (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60, BVerfGE 11, 218, 220, juris Rn. 5) und dabei nicht nur am Wortlaut haften darf, sondern auch den Sinngehalt des Vorbringens erfassen muss (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, NJW 2009, 2137, Rn. 3).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 14.08.2017 - X ZB 12/15
    Hierzu gehört, dass ohne vorherigen Hinweis keine Anforderungen an den Sachvortrag gestellt werden, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, 190, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 14.08.2017 - X ZB 12/15
    Zutreffend ist, dass das Gericht im Rahmen des rechtlichen Gehörs die Äußerungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen hat (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60, BVerfGE 11, 218, 220, juris Rn. 5) und dabei nicht nur am Wortlaut haften darf, sondern auch den Sinngehalt des Vorbringens erfassen muss (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2009 - II ZR 77/08, NJW 2009, 2137, Rn. 3).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus BGH, 14.08.2017 - X ZB 12/15
    Im Streitfall musste die Antragstellerin im Hinblick auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180, juris Rn. 13 f.) aber damit rechnen, dass eine geschlossene Darstellung der organisatorischen Vorkehrungen zur Ausgangskontrolle erforderlich ist und ein Organisationsverschulden auf Grundlage der isoliert mitgeteilten Regelung, Zahlungsfristen dürften erst nach Überprüfung der Abbuchung als erledigt vermerkt werden, nicht verneint werden kann.
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BGH, 14.08.2017 - X ZB 12/15
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst zwar das Recht auf die Gelegenheit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 24. März 1982 - 1 BvH 1/82 u. a., BVerfGE 60, 175, 210, juris Rn. 124).
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