Rechtsprechung
BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitsichführen eines gefährlichen Gegenstands (Begriff des Mitsichführens: teleologische Reduktion bei schlechterdings fehlender Gefährlichkeit des Teilakts des Handeltreibens, hier: telefonische Absprache der Übergabe ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
- Wolters Kluwer
Handeltreiben als jede auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises, die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten oder das Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner als Teilakt des Handeltreibens
- rewis.io
Handeltreiben und Aufbewahrung des durch Betäubungsmittelverkäufe erzielten Erlöses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
Handeltreiben als jede auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; Bemühen um das Eintreiben des Kaufpreises, die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer zum Lieferanten oder das Weiterleiten des Erlöses an die Hintermänner als Teilakt des Handeltreibens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BtM: Nur Aufbewahrung des Erlöses reicht nicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Verfahrensgang
- LG München I, 21.11.2017 - 13 Ss 110/18
- BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Papierfundstellen
- StV 2019, 341
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19
Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der …
Tatbestandlich erfasst werden vielmehr das Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes auch bei Teilakten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die dem eigentlichen Güterumsatz vorausgehen oder nachfolgen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1999 ? 3 StR 372/98, aaO; vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 195 f.;… vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 12; Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342).Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht tragend erwogen worden ist, Fälle, in denen nach Lage der Dinge schlechterdings keine Gefahr für das geschützte Rechtsgut besteht, im Wege einer teleologischen Reduktion der Vorschrift von der Strafbarkeit nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342 f.; Beschluss vom 13. April 1999 ? 1 ARs 3/99; vgl. auch Beschluss vom 3. April 2002 ? 1 ARs 14/02, NStZ 2002, 600; offengelassen in Beschluss vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 196 f.; vgl. Lenckner, NStZ 1998, 257; Hecker, NStZ 2000, 208, 209; Zaczyk, JR 1998, 256; Nestler, StV 2002, 504;… Paeffgen in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 725; kritisch Altenhain, NStZ 2003, 435), folgt der Senat dem nicht.
- BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger …
Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - etwa wie hier zum Eigenkonsum - ist nicht von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfasst; denn insoweit besteht kein Kontakt zu anderen Personen und damit nicht die Gefahr, dass der Täter seine Interessen rücksichtslos wahrnimmt und eine ihm zu Verfügung stehende Waffe auch einsetzt (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 11; vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2000 - 2 StR 123/00 Rn. 13 f.;… Beschlüsse vom 15. November 2016 - 3 StR 344/16 Rn. 5 …und vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 522/13 Rn. 2; vgl. auch BT-Drucks. 12/6853 S. 41). - BGH, 21.12.2021 - 4 StR 399/21 Denn das bloße Aufbewahren des durch Betäubungsmittelverkäufe erlösten Geldes ist - auch wenn zu seinem Schutz Waffen vorgehalten werden - kein Teilakt des auf die Förderung des Güterumsatzes gerichteten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mehr (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 Rn. 12).
- LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit BtM
Dabei reicht es aus, dass der gefährliche Gegenstand dem Täter in irgendeinem Stadium des Handeltreibens zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714 Rn. 7 mwN; BGH, Urteil vom 14. August 2018 - 1 StR 149/18 -, Rn. 8, juris).