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   BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19   

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BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19 (https://dejure.org/2019,30572)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2019 - 5 StR 228/19 (https://dejure.org/2019,30572)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19 (https://dejure.org/2019,30572)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 115 Abs. 2 StPO; § 115a Abs. 2 StPO; § 128 Abs. 1 StPO; § 141 StPO; § 110a StPO; § 95 AufenthG; § 96 AufenthG; Art. 6 EMRK
    Pflichtverteidigerbestellung vor der richterlichen Vernehmung eines aufgrund Haftbefehls Ergriffenen (zwingende Bestellung vor der Vernehmung; Voraussetzungen eines Verwertungsverbotes bei Nichtbestellung); Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Delikten des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 5 bis ... 7 StGB, § 96 Abs. 4 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, Abs. 3 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 2 oder 3, Abs. 2 Nr. 1 AufenthG, Richtlinie 2002/90/EG, Rahmenbeschluss 2002/946/JI, §§ 3 ff. StGB, § 96 Abs. 3 AufenthG, § 97 Abs. 1, 2 AufenthG, § 6 Nr. 9 StGB, Verordnung (EG) Nr. 539/2001, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 136 Abs. 1 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, § 115 Abs. 2 StPO, § 128 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 115 Abs. 2, § 115a Abs. 2, § 140 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 5 StPO, § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO, § 168c Abs. 3 StPO, § 163a Abs. 4 StPO, § 247a Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchter Schleusung mit Todesfolge u.a.; Schleusung von Drittstaatsangehörigen per Boot von der Türkei nach Griechenland durch einen syrischen Staatsangehörigen; Auslandstat durch einen Ausländer; Strafbarkeit nach deutschem Recht

  • rewis.io

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers vor richterlicher Beschuldigtenvernehmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen eine Verurteilung wegen versuchter Schleusung mit Todesfolge u.a.; Schleusung von Drittstaatsangehörigen per Boot von der Türkei nach Griechenland durch einen syrischen Staatsangehörigen; Auslandstat durch einen Ausländer; Strafbarkeit nach deutschem Recht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverteidigung bei der Vorführung vor den Haftrichter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07

    BGH präzisiert Befugnisse von Verdeckten Ermittlern

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19
    Weder wurde damit eine zuvor erklärte Berufung auf das Schweigerecht missachtet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 296/08, NStZ 2009, 343; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11), noch wurde der Angeklagte von der Vertrauensperson unzulässig unter Druck gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10, BGHSt 55, 138).

    Schutz vor Irrtum gewährt der nemo tenetur-Grundsatz nicht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, aaO, S. 15).

  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18

    Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19
    b) Der Bundesgerichtshof hat bereits in einem Fall wie dem vorliegenden (Schleusung von Drittstaatsangehörigen per Boot von der Türkei nach Griechenland durch einen syrischen Staatsangehörigen) bei einer Auslandstat durch einen Ausländer aufgrund § 96 Abs. 4 AufenthG eine Strafbarkeit nach deutschem Recht angenommen, ohne die §§ 3 ff. StGB heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 255/18, NStZ 2019, 287 = JR 2019, 252 m. Anm. Kretschmer).

    Dass diese Einreise ohne hierzu berechtigenden Aufenthaltstitel im Tatzeitpunkt nach Maßgabe der griechischen Rechtsvorschriften unerlaubt war, was für die Anwendung von § 96 Abs. 4 AufenthG ausreicht, ergibt sich aus den vom Landgericht zutreffend genannten griechischen Regelungen (Art. 3 bis 5 Gesetz Nr. 4251), zudem aus der damals geltenden Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rats vom 15. März 2001 (ABl. L 81, S. 1; vgl. zur unerlaubten Schleusung von der Türkei nach Griechenland im gleichen Tatzeitraum ebenso BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 255/18 Rn. 28 mwN).

  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19
    Hätte der Gesetzgeber den bisherigen Rechtszustand (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38) derart grundlegend dahingehend ändern wollen, dass vor jeder richterlichen Beschuldigtenvernehmung in Zusammenhang mit der Haftfrage nach § 115 Abs. 2, § 115a Abs. 2 oder § 128 Abs. 1 Satz 2 StPO in den dort regelmäßig vorliegenden Fällen notwendiger Verteidigung gemäß § 140 StPO zwingend ein Pflichtverteidiger nach § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO bestellt werden soll, wären zum einen Ausführungen zu einem solchen Systemwechsel in den Gesetzesmaterialen zu erwarten gewesen (vgl. demgegenüber BT-Drucks. 18/11277, S. 28 f.).
  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 545/18

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von Einzelstrafen bei der Bildung der

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19
    Lediglich die Einziehungsentscheidung bedarf der Ergänzung dahingehend, dass der Angeklagte dafür als Gesamtschuldner haftet (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 5 StR 545/18).
  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 388/17

    Anforderungen an die Anordnung der audiovisuellen Vernehmung eines Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19
    Zugleich wurde jedenfalls kurz der Grund für die Videovernehmung der beiden Zeugen genannt, die nicht nach Deutschland einreisen konnten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 388/17, NStZ-RR 2018, 118).
  • BGH, 27.01.2009 - 4 StR 296/08

    Recht auf ein faires Verfahren (Selbstbelastungsfreiheit: Fortwirkung; Umgehung

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19
    Weder wurde damit eine zuvor erklärte Berufung auf das Schweigerecht missachtet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 296/08, NStZ 2009, 343; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11), noch wurde der Angeklagte von der Vertrauensperson unzulässig unter Druck gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10, BGHSt 55, 138).
  • BGH, 31.03.2011 - 3 StR 400/10

    Aufzeichnungsfalle; Recht auf ein faires Verfahren (Belehrungspflicht;

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19
    Ein Verstoß gegen § 136a Abs. 1, § 136 Abs. 1 i.V.m. § 163a Abs. 4 StPO ist mit solchen Befragungen durch Informanten der Polizei regelmäßig nicht verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 400/10, NStZ 2011, 596).
  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19
    Weder wurde damit eine zuvor erklärte Berufung auf das Schweigerecht missachtet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 296/08, NStZ 2009, 343; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 104/07, BGHSt 52, 11), noch wurde der Angeklagte von der Vertrauensperson unzulässig unter Druck gesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 51/10, BGHSt 55, 138).
  • BayObLG, 18.06.1999 - 4St RR 51/99

    Anwendung des § 92 a Abs. 4 AuslG bei Tatzeitpunkt vor Bekanntgabe des Beitritts

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 228/19
    Auch in der Literatur ist anerkannt, dass sich die Anwendung deutschen Strafrechts auf Auslandstaten wie die vorliegende aus § 96 Abs. 4 AufenthG unmittelbar ergibt (vgl. BeckOK-AuslR/Hohoff, Stand 1. Mai 2019, § 96 Rn. 23 f.; Erbs/Kohlhaas/Senge, Stand Juli 2014, § 96 Rn. 31; Kretschmer, JR 2019, 254, 255; Bergmann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl., § 96 Rn. 69; Mosbacher in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 21; noch auf Art. 27 SDÜ i.V.m. § 6 Nr. 9 StGB abstellend: MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 Rn. 40 f.; BayObLGSt 1999, 113; Winkelmann in Bergman/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 96 Rn. 19 ff.; abweichend auch Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl., § 96 Rn. 82: Art. 1 RL 2002/90/EG i.V.m. § 6 Nr. 9 StGB).
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern

    Dadurch hat er deutlich gemacht, dass die Anwendung deutschen Strafrechts auf derartige Auslandstaten nicht von den Voraussetzungen der §§ 3 ff. StGB, sondern nur von denjenigen in § 96 Abs. 4 AufenthG abhängen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19, juris Rn. 6 ff. mwN).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen geboten sein, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, juris Rn. 43; Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227 Rn. 24 f.; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 28 ff.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19, juris Rn. 17; vom 6. Februar 2018 - 2 StR 163/17, BGHR StPO § 136 Belehrung 19; BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 2085/05, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten;

    (b) Zwar verhält sich das Urteil nicht zu den in den deutschen Nachbarstaaten geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften; dies ist jedoch vorliegend kein durchgreifender Rechtsfehler (vgl. zur grundsätzlichen Erforderlichkeit der Feststellung des einschlägigen unmittelbar geltenden EU-Rechts beziehungsweise nationalen ausländischen Rechts BGH, Urteil vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19, juris Rn. 19; Beschluss vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19, BGHR AufenthG § 96 Abs. 4 Auslandstaten 3 Rn. 11).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges

    § 96 Abs. 4 AufenthG unterstellt die betreffenden Auslandstaten der Strafbarkeit nach deutschem Recht, ohne dass es eines Rückgriffs auf die Bestimmungen der §§ 3 ff. StGB bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19 Rn. 8 f.; ferner Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 255/18, NStZ 2019, 287).

    Es kann dahinstehen, ob über die in § 96 Abs. 4 AufenthG genannten Voraussetzungen hinaus weitere legitimierende Anknüpfungspunkte erforderlich sind (so BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98, NStZ 1999, 236 für Straftaten gegen das Völkerrecht vor Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs), etwa, dass der Angeklagte seinen Wohnsitz im Inland hat oder hier festgenommen wurde (offengelassen in BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19 Rn. 10 mwN), weil diese Voraussetzungen hier erfüllt wären.

  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort

    aa) Soweit es das Landgericht versäumt hat darzulegen, gegen welche ausländischen oder europäischen Rechtsvorschriften in den abgeurteilten Fällen die aus Syrien stammenden Drittausländer verstoßen haben und welcher von § 96 Abs. 4 AufenthG in Bezug genommenen Tathandlung dies entsprach (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 5 StR 228/19, StraFo 2019, 524, 525), lässt sich dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zwar noch entnehmen, dass die Einreise der mit Hilfe des Angeklagten geschleusten Personen nach Maßgabe der italienischen bzw. griechischen Rechtsordnung unerlaubt war.
  • OLG Köln, 24.01.2024 - 3 Ws 50/23

    Haftverkündungstermin, Teilnahme Rechtsanwalt, Tätigkeit als Verteidiger,

    Jedenfalls für diese Fälle ist die Bestellung eines Terminsvertreters bzw. die Bestellung eines weiteren Verteidigers neben dem Hauptverteidiger nicht geboten (vgl. zu der Frage der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers im Fall des § 115 StPO auch MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl., § 115 Rn. 34 ff. mwN, § 128 Rn. 27; vgl. zu dieser Frage auch BGH, Beschluss vom 14.08.2019 - 5 StR 228/19, BeckRS 2019, 21921 [zu § 141 Abs. 3 StPO aF]).
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