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   BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19   

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BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19 (https://dejure.org/2019,30813)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19 (https://dejure.org/2019,30813)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2019 - AnwZ (Brfg) 40/19 (https://dejure.org/2019,30813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; ZPO § 882c
    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 3).

    a) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 4 und vom 7. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 55/18, juris Rn. 5; jeweils mwN).

    Abgesehen davon können Vermögenswerte nur dann von Bedeutung sein, wenn sie liquide sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 6).

  • BGH, 29.04.2019 - AnwZ (Brfg) 21/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    Immobilienvermögen ist dementsprechend nur von Relevanz, wenn es dem Betroffenen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs als liquider Vermögenswert zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2019 - AnwZ (Brfg) 21/19, juris Rn. 8).
  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
  • BGH, 17.09.2018 - AnwZ (Brfg) 31/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    Zwar kommt die Vermutung nicht zur Geltung, wenn der Rechtsanwalt nachweist, dass die den Eintragungen zu Grunde liegenden Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt bereits vollständig getilgt waren (vgl. nur Senat, Beschluss vom 17. September 2018 - AnwZ (Brfg) 31/18, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 66/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. März 2019 - AnwZ (Brfg) 66/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.12.2018 - AnwZ (Brfg) 33/18

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Geltung

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hat der Rechtsanwalt ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18, juris Rn. 10 und vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 18.02.2019 - AnwZ (Brfg) 65/17

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    Behauptete Fehler sind in den jeweils vorgesehenen Verfahren geltend zu machen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 65/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 07.12.2018 - AnwZ (Brfg) 55/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    a) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 4 und vom 7. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 55/18, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 61/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hat der Rechtsanwalt ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18, juris Rn. 10 und vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4).
  • AGH Bayern, 11.03.2019 - BayAGH I - 5 - 29/18
    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - AnwZ (Brfg) 40/19
    AGH München, Entscheidung vom 11.03.2019 - BayAGH I - 5 - 29/18 -.
  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    (2) Zwar kommt die Vermutung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO nach der Rechtsprechung des Senats nicht zur Geltung, wenn der Rechtsanwalt nachweist, dass die Eintragung im maßgeblichen Zeitpunkt bereits tilgungsreif war, weil die ihr zugrundeliegende Forderung schon vollständig getilgt war (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, ZinsO 2017, 2544 Rn. 6; vom 14. August 2019 - AnwZ (Brfg) 40/19 Rn. 6).

    Behauptete Fehler sind in den jeweils vorgesehenen Verfahren geltend zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2016 - AnwZ (Brfg) 39/15, juris Rn. 16; vom 29. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 71/17, ZinsO 2018, 1637 Rn. 5; vom 23. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 13/19, juris Rn. 8; vom 14. August 2019 - AnwZ (Brfg) 40/19, juris Rn. 7; jeweils mwN).

  • BGH, 20.12.2023 - AnwZ (Brfg) 32/23

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auch im Zulassungsverfahren hat der Kläger weder - wie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Widerlegung der Vermutung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 BRAO geboten (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 14. August 2019 - AnwZ (Brfg) 40/19, juris Rn. 9; vom 24. Oktober 2022- AnwZ (Brfg) 20/22, juris Rn. 8 und vom 27. September 2023- AnwZ (Brfg) 18/23, juris Rn. 12) ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorgelegt, noch konkret dargelegt und belegt, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren.
  • BGH, 01.09.2023 - AnwZ (Brfg) 24/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Diese Vermutung greift zwar dann nicht, wenn die Eintragung im Schuldnerverzeichnis im maßgeblichen Zeitpunkt bereits tilgungsreif war, weil die ihr zugrundeliegende Forderung schon vollständig getilgt war (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 20; vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, ZInsO 2017, 2544 Rn. 6 und vom 14. August 2019 - AnwZ (Brfg) 40/19 Rn. 6).
  • BGH, 24.10.2022 - AnwZ (Brfg) 20/22

    Abstellen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens

    bb) Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hat der Rechtsanwalt ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. August 2019 - AnwZ (Brfg) 40/19, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 22.06.2021 - AnwZ (Brfg) 9/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    aa) Der Kläger hat zwar dargetan und - bestätigt durch die von der Beklagten vorgelegte aktualisierte Forderungsaufstellung vom 16. März 2021 - belegt, dass seine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis wegen Forderungen der WEG nach Tilgung sämtlicher Forderungen der WEG inzwischen gelöscht worden sind, so dass die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls nach § 7 Nr. 9 BRAO insoweit nicht mehr greift (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 26. November 2002 - AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, BeckRS 2017, 130560 Rn. 6; vom 14. August 2019 - AnwZ (Brfg) 40/19, juris Rn. 6; vom 11. Dezember 2019 - AnwZ (Brfg) 50/19, juris Rn. 20).
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