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   BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82   

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https://dejure.org/1982,7159
BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82 (https://dejure.org/1982,7159)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1982 - 1 StR 271/82 (https://dejure.org/1982,7159)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1982 - 1 StR 271/82 (https://dejure.org/1982,7159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die erste Vernehmung des Beschuldigten und durch gegen ihn gerichtete richterliche Durchsuchungsanordnung - Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung der Strafkammer - Rüge der unrechtmäßigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.06.1982 - 1 StR 176/82

    Strafzumessung aufgrund des persönlichen Eindrucks allein Aufgabe des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
    Das Revisionsgericht hat seine Prüfung darauf zu beschränken, ob die vom Tatrichter angeführten Gründe unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch als vertretbar angesehen werden können (BGH, Urteil vom 3.6.1982 - 1 StR 176/82).
  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
    Denn die Wirkung einer Unterbrechungshandlung gemäß § 78c Abs. 1 StGB erstreckt sich auf den Sachverhalt, hinsichtlich dessen das Verfahren durch die Handlung gefördert werden soll (BGH, Urteil vom 25.9.1979 - 1 StR 702/78); in ihren Einzelheiten braucht die Tat, die durch die Untersuchungshandlung erst geklärt werden soll, noch nicht festzustehen (BGH, Urteil vom 17.2.1981 - 1 StR 546/80).
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
    Denn die Wirkung einer Unterbrechungshandlung gemäß § 78c Abs. 1 StGB erstreckt sich auf den Sachverhalt, hinsichtlich dessen das Verfahren durch die Handlung gefördert werden soll (BGH, Urteil vom 25.9.1979 - 1 StR 702/78); in ihren Einzelheiten braucht die Tat, die durch die Untersuchungshandlung erst geklärt werden soll, noch nicht festzustehen (BGH, Urteil vom 17.2.1981 - 1 StR 546/80).
  • BGH, 05.01.1982 - 5 StR 426/81

    Kein Strafklageverbrauch bei fortgesetztem Betrug nach Neugründung der für die

    Auszug aus BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
    Nach der Neufassung von § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG i.V.m. § 336 Satz 2 StPO kann das Revisionsgericht diese Maßnahme nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist, d.h. als grob fehlerhaft oder offensichtlich unhaltbar den Anspruch aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BGH MDR 1982, 511; Urteile vom 5.1.1982 - 5 StR 426/81; 21.4.1982 - 2 StR 710/81; 22.6.1982 - 1 StR 249/81).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge -

    Auszug aus BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
    Nach der Neufassung von § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG i.V.m. § 336 Satz 2 StPO kann das Revisionsgericht diese Maßnahme nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist, d.h. als grob fehlerhaft oder offensichtlich unhaltbar den Anspruch aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BGH MDR 1982, 511; Urteile vom 5.1.1982 - 5 StR 426/81; 21.4.1982 - 2 StR 710/81; 22.6.1982 - 1 StR 249/81).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
    Nach der Neufassung von § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG i.V.m. § 336 Satz 2 StPO kann das Revisionsgericht diese Maßnahme nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist, d.h. als grob fehlerhaft oder offensichtlich unhaltbar den Anspruch aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BGH MDR 1982, 511; Urteile vom 5.1.1982 - 5 StR 426/81; 21.4.1982 - 2 StR 710/81; 22.6.1982 - 1 StR 249/81).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
    Nach der Neufassung von § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG i.V.m. § 336 Satz 2 StPO kann das Revisionsgericht diese Maßnahme nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist, d.h. als grob fehlerhaft oder offensichtlich unhaltbar den Anspruch aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt (BGH MDR 1982, 511; Urteile vom 5.1.1982 - 5 StR 426/81; 21.4.1982 - 2 StR 710/81; 22.6.1982 - 1 StR 249/81).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Auszug aus BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
    Da es nur auf den Inhalt, nicht auf den genauen Wortlaut ankam, konnte die förmliche Verlesung unterbleiben; unter diesen Umständen schadet auch die wörtliche Wiedergabe im Urteil nicht (vgl. BGH, Urteil vom 30.6.1982 - 1 StR 757/81).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82
    Dieser, im Schriftsatz des Verteidigers vom 12. November 1981 enthaltene, den Fall A II 1 betreffende Antrag auf Beiziehung der Frachtbriefe ist ausweislich des Sitzungsprotokolls weder ausdrücklich gestellt noch - etwa durch Übergabe des Schriftstücks - stillschweigend in Bezug genommen worden; beides hätte in der Hauptverhandlung geschehen müssen, um dem Antrag Wirksamkeit zu verleihen (vgl. RGSt 599 420; BGH NJW 1953, 35; KK-Herdegen § 244 Rdn. 52).
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