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   BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03   

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BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03 (https://dejure.org/2004,12801)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2004 - VI ZR 358/03 (https://dejure.org/2004,12801)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2004 - VI ZR 358/03 (https://dejure.org/2004,12801)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.10.1957 - VI ZR 233/56

    Ersatzfähigkeit der Kosten ärztlich verordneter Stärkungsmittel

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03
    Zutreffend hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß der Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse kein bloßer Erstattungsanspruch ist, sondern vielmehr unmittelbar mit dem schädigenden Ereignis entsteht (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1957 - VI ZR 233/56 - NJW 1958, 627 unter Hinweis auf RGZ 148, 68, 70 und 151, 298, 300, 303 f.).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach ein Ausgleich verletzungsbedingt vermehrter Wohnbedürfnisse unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles sowohl durch eine am konkreten Aufwand orientierte Einmalzahlung als auch aufgrund einer Schätzung des Mehrbedarfs unter Heranziehung der Kosten für die Beschaffung und Verzinsung des für die Errichtung eines behindertengerechten Hauses erforderlichen Kapitals in Betracht kommt (Senatsurteil vom 19. Mai 1981 - VI ZR 108/79 - VersR 1982, 238; vgl. auch Senatsurteil vom 20. Januar 2004 - VI ZR 46/03 - VersR 2004, 482 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03
    Dessen Beschluß vom 11. September 2002 (VersR 2003, 780) betraf einen anders gelagerten Sachverhalt.
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach ein Ausgleich verletzungsbedingt vermehrter Wohnbedürfnisse unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles sowohl durch eine am konkreten Aufwand orientierte Einmalzahlung als auch aufgrund einer Schätzung des Mehrbedarfs unter Heranziehung der Kosten für die Beschaffung und Verzinsung des für die Errichtung eines behindertengerechten Hauses erforderlichen Kapitals in Betracht kommt (Senatsurteil vom 19. Mai 1981 - VI ZR 108/79 - VersR 1982, 238; vgl. auch Senatsurteil vom 20. Januar 2004 - VI ZR 46/03 - VersR 2004, 482 m.w.N.).
  • RG, 23.05.1935 - VI 16/35

    1. Welche Anforderungen sind an die Darlegung eines Schadens zu stellen? 2. Kann

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03
    Zutreffend hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß der Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse kein bloßer Erstattungsanspruch ist, sondern vielmehr unmittelbar mit dem schädigenden Ereignis entsteht (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1957 - VI ZR 233/56 - NJW 1958, 627 unter Hinweis auf RGZ 148, 68, 70 und 151, 298, 300, 303 f.).
  • RG, 11.06.1936 - VI 432/35

    Entsteht der auf die Vermehrung der Bedürfnisse gestützte Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZR 358/03
    Zutreffend hat das Berufungsgericht auch angenommen, daß der Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse kein bloßer Erstattungsanspruch ist, sondern vielmehr unmittelbar mit dem schädigenden Ereignis entsteht (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1957 - VI ZR 233/56 - NJW 1958, 627 unter Hinweis auf RGZ 148, 68, 70 und 151, 298, 300, 303 f.).
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