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   BGH, 14.09.2017 - 4 StR 381/17   

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https://dejure.org/2017,39384
BGH, 14.09.2017 - 4 StR 381/17 (https://dejure.org/2017,39384)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2017 - 4 StR 381/17 (https://dejure.org/2017,39384)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2017 - 4 StR 381/17 (https://dejure.org/2017,39384)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 176 Abs 1 StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Voraussetzungen für eine Tateinheit zwischen Grunddelikt und Qualifikation

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 52 StGB, § 176a Abs. 1 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 176a Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verdrängung des Tatbestands des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch den Qualifikationstatbestand des vollendeten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Änderung des Schuldspruchs

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Voraussetzungen für eine Tateinheit zwischen Grunddelikt und Qualifikation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdrängung des Tatbestands des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch den Qualifikationstatbestand des vollendeten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Änderung des Schuldspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 14
  • StV 2018, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 144/03

    Korrektur des Tenors; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 381/17
    Der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1 StGB) wird durch den Qualifikationstatbestand des vollendeten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a Abs. 1 StGB) verdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, NStZ 2005, 90; Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 144/03; Wolters in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 176a Rn. 22).
  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 119/04

    Sexueller Missbrauch gemäß § 176 Abs. 1 StGB (Verdrängung durch den schweren

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 381/17
    Der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1 StGB) wird durch den Qualifikationstatbestand des vollendeten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a Abs. 1 StGB) verdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, NStZ 2005, 90; Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 144/03; Wolters in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 176a Rn. 22).
  • BGH, 16.12.2015 - 2 StR 191/15

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 381/17
    Tateinheit kann lediglich ausnahmsweise dann anzunehmen sein, wenn in der Verwirklichung des Grunddelikts ein gegenüber der Qualifikation selbständig zu berücksichtigender Unrechtsgehalt liegt, der den Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers vertieft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 StR 191/15, NStZ-RR 2016, 109; Folkers, JR 1997, 11, 17; Hörnle in: Leipziger Kommentar z. StGB, 12. Aufl., 2009, § 176a Rn. 93).
  • BGH, 24.01.2024 - 6 StR 456/23

    Beweiswürdigung in "Aussage gegen Aussage"- Fällen

    Für den Fall einer erneuten Verurteilung wird das neue Tatgericht zu beachten haben, dass der Täter nur nach der Qualifikation des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (idF bis zum 26. Januar 2015) schuldig zu sprechen ist, weil das Grunddelikt des § 176 Abs. 1 StGB in der Regel verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 381/17).
  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
    Die Kammer geht insoweit ausnahmsweise von Tateinheit zwischen dem durch den Oralverkehr verwirklichten sexuellen Missbrauch von Kindern und dem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern durch das Eindringen mit der Penisspitze aus, denn der Oralverkehr hat gegenüber dem späteren Eindringen einen selbstständig zu berücksichtigen Unrechtsgehalt, der den Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung der Nebenklägerin vertieft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14.09.2017 - 4 StR 381/17).
  • BGH, 28.11.2023 - 3 StR 265/23

    Zurücktreten des Grundtatbestands gegenüber der ebenfalls verwirklichten

    Ein Ausnahmefall derart, dass in der Verwirklichung des Grunddelikts ein gegenüber der Qualifikation selbständig zu berücksichtigender Unrechtsgehalt liegt, der den Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers vertieft hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 381/17, StV 2018, 230 Rn. 4 mwN), liegt nicht vor.
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