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   BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22   

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https://dejure.org/2022,26962
BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22 (https://dejure.org/2022,26962)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2022 - 4 StR 55/22 (https://dejure.org/2022,26962)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2022 - 4 StR 55/22 (https://dejure.org/2022,26962)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 232 Abs 3 S 1 Nr 3 Alt 1 StGB, § 232a Abs 4 Alt 1 StGB
    Strafbarkeit wegen schwerer Zwangsprostitution: Anforderungen an Feststellungen der Gewerbsmäßigkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 232a Abs. 4 Alt. 1, § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 3 StGB, § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB, § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 232a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StGB, § 181a Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232 Abs. 3 S 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232 Abs. 3 S 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232 Abs. 3 S 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schwere Zwangsprostitution/Zuhälterei - Hat der Angeklagte "gewerbsmäßig” gehandelt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 342
  • StV 2023, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit;

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22
    Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig zu werten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20, juris Rn. 22; Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516; Urteil vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85 mwN).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 622/10

    Schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit);

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22
    Kommt es dem Täter dagegen lediglich darauf an, sein Opfer zur Aufnahme der Prostitution zu veranlassen, um sich - wie festgestellt - aus den von diesem erzielten Einkünften eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschließen, liegt kein Fall des § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10; Beschluss vom 28. August 2008 - 4 StR 327/08, juris Rn. 2, jew. zu § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF).
  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22
    Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig zu werten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20, juris Rn. 22; Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516; Urteil vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85 mwN).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22
    Denn die Strafkammer hat weder festgestellt, dass der Angeklagte noch weitere Personen im Sinne von § 232a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB zur Ausübung der Prostitution bringen wollte, noch dass er bei Tatbegehung damit rechnete, die Nebenklägerin wolle die Prostitutionstätigkeit wieder aufgeben und er müsse sie zur Fortsetzung zwingen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22, juris Rn. 13; Beschluss vom 12. Februar 2019 - 4 StR 374/18, NStZ-RR 2019, 179 f. zu § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF).
  • BGH, 28.08.2008 - 4 StR 327/08

    Schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Gewerbsmäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22
    Kommt es dem Täter dagegen lediglich darauf an, sein Opfer zur Aufnahme der Prostitution zu veranlassen, um sich - wie festgestellt - aus den von diesem erzielten Einkünften eine dauerhafte Einnahmequelle zu erschließen, liegt kein Fall des § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10; Beschluss vom 28. August 2008 - 4 StR 327/08, juris Rn. 2, jew. zu § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF).
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22
    Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefassten Tathandlungen als gewerbsmäßig zu werten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 433/20, juris Rn. 22; Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516; Urteil vom 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85 mwN).
  • BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18

    Menschenhandel (Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten)

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 55/22
    Denn die Strafkammer hat weder festgestellt, dass der Angeklagte noch weitere Personen im Sinne von § 232a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB zur Ausübung der Prostitution bringen wollte, noch dass er bei Tatbegehung damit rechnete, die Nebenklägerin wolle die Prostitutionstätigkeit wieder aufgeben und er müsse sie zur Fortsetzung zwingen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22, juris Rn. 13; Beschluss vom 12. Februar 2019 - 4 StR 374/18, NStZ-RR 2019, 179 f. zu § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Gewerbsmäßigkeit verlangt darüber hinaus die Absicht, durch wiederholte Tatbegehung fortlaufend Einnahmen zu erzielen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 1 StR 65/22; vom 14. September 2022 - 4 StR 55/22), wobei allein das Zuführen weiterer Kunden für eine neuerliche Verwirklichung des auf Wiederholung angelegten Tatbestandes regelmäßig nicht ausreicht; anders verhält es sich, wenn die Prostituierte zwischenzeitlich den Willen entwickelt hat, die Prostitution zu beenden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2000 - 3 StR 178/00, NStZ-RR 2001, 170 (zu § 180b StGB aF); Schönke/Schröder/Eisele, Strafgesetzbuch, 30. Aufl., § 232a Rn. 11) oder eine qualitative Änderung erfolgen soll (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 1996 - 1 StR 221/96, BGHSt 42, 179, 184 f. (zu § 180b StGB aF); vom 27. Mai 2004 - 3 StR 500/03, NStZ 2004, 682, 683 (zu § 181 StGB aF)).
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