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BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 18.02.1954 - 4 StR 596/53
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Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
Ein solcher Überfluss konnte hinsichtlich der bei den Bergleuten lagernden Deputatkohlen nicht entstehen, weil diese tarifvertraglich und nach den Kohlebewirtschaftungsvorschriften nur zur Deckung des eigenen Bedarfs des Bergmannes bestimmt waren (BGH 4 StR 596/53 vom 18. Februar 1954; § 8 Nr. 1 des Tarifvertrages für das rheinisch-westfälische Steinkohlenrevier und § 6 Abs. 2 VO Kohle I/51 vom 22. März 1951 - BAnz. Nr. 59).Damit hat er die Handelskette zweckwidrig verlängert und die Ware nutzlos verteuert (BGH 4 StR 596/53 vom 18. Februar 1954).
Die allgemeine Versorgungslage hätte sich also gebessert, wenn der Angeklagte nicht mit dazu beigetragen hätte, die Kohlen beiseite zu schaffen (BGHSt 2, 358, 360 [BGH 08.05.1952 - 4 StR 990/51]; 4 StR 596/53 vom 18. Februar 1954).
- BGH, 02.02.1954 - 5 StR 686/53
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
Falls der Tatrichter auf Grund der neuen Hauptverhandlung wiederum eine Freiheitsstrafe aussprechen sollte, wird er nach § 23 StGB n.F. auch über eine Strafaussetzung zur Bewährung zu befinden haben (vgl hierzu BGH NJW 1954, 522 Nr. 21). - BGH, 08.05.1952 - 4 StR 990/51
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
Die allgemeine Versorgungslage hätte sich also gebessert, wenn der Angeklagte nicht mit dazu beigetragen hätte, die Kohlen beiseite zu schaffen (BGHSt 2, 358, 360 [BGH 08.05.1952 - 4 StR 990/51]; 4 StR 596/53 vom 18. Februar 1954).
- BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51
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Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
Auch der Vermittler, der den Kaufpreis vom Käufer erhält, um ihn an den Verkäufer abzuführen, "erzielt" daher einen überhöhten Preis im Sinne des § 49 WiStG a.F. (BGH 4 StR 877/51 vom 25. September 1952). - BGH, 05.03.1953 - 5 StR 734/52
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
Bei der Prüfung, ob eine Vergütung angemessen ist, sind daher die gesamten Umstände des Kinzelfalles, besonders etwaige betriebsnotwendige Mehrkosten, auch dann in Betracht zu ziehen, wenn sich schon aus der erheblichen Überschreitung der Höchstpreise Zweifel an der volkswirtschaftlichen Berechtigung des Preises ergeben sollten (BGHSt 4, 94, 100, 263) [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]. - BGH, 06.05.1954 - 4 StR 739/53
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Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
Der bei Wirtschaftsstraftaten zwar allgemein berechtigte Abschreckungsgedanke ist auch dann nicht am Platze, wenn das Urteil wegen der schwankenden Verhältnisse auf dem Wirtschaftsmarkt möglicherweise einmal in Zukunft eine solche Bedeutung erlangen könnte (BGH 4 StR 739/53 vom 6. Mai 1954). - RG, 18.12.1917 - IV 519/17
Kann das Auskaufen einer Ware bei Händlern eines Bezirkes, in dem sie in Überfluß …
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
Die Fortschaffung der Ware darf mithin keine Mangellage hinterlassen (vgl RGSt 51, 337). - RG, 28.11.1940 - 2 D 521/40
1. Dieselben Rohstoffe oder Erzeugnisse können mehrmals beiseite geschafft …
Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 22/54
Jede neue Verfügung stellt sich daher als strafbares Beiseiteschaffen dar (RGSt 75, 25).