Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1959 - 2 StR 349/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,858
BGH, 14.10.1959 - 2 StR 349/59 (https://dejure.org/1959,858)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1959 - 2 StR 349/59 (https://dejure.org/1959,858)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 349/59 (https://dejure.org/1959,858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 262
  • NJW 1960, 57
  • MDR 1960, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 16.08.2019 - 20 RR 16/19

    Besetzungsrüge: Vorsitz in der Kleinen Strafkammer durch einen Proberichter

    Löwe-Rosenberg/Breidling (StPO, 26. Aufl., § 21f GVG, Rn. 34) verweist auf ein Urteil des BGH vom 14.10.1959 (Az. 2 StR 349/59, BGHSt 13, 262, 265) und andere noch ältere Entscheidungen der OLG Dresden (Urteil vom 07.12.1927, GA 72, 151, 152) und OLG Naumburg (HRR 1929, Nr. 982).

    Es wird im Hinblick auf § 62 GVG a.F. kontrovers diskutiert, ob ein abgeordneter Richter auf Lebenszeit (§ 37 DRiG) als Vertreter den Vorsitz in der Kleinen Strafkammer führen darf, weil er nicht ständiges Mitglied des Landgerichts ist (dagegen: Löwe-Rosenberg/Breidling, a.a.O., Rn. 34; BGHSt 13, 262, 265 für den beauftragten Richter; dafür: Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., § 21f Rn. 12; Karlsruher Kommentar/Giemer, StPO, 8. Aufl., § 21f GVG Rn. 3).

    Denn ständiges Mitglied eines Landgerichts soll auch ein Proberichter sein können (Löwe-Rosenberg/Breidling, a.a.O., Rn. 33; a.A. offenbar BGHSt 13, 262, 265).

    Soweit in der alten höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die "Natur der Sache" Bezug genommen wird (BGHSt 13, 262, 265 a.E.), ist das kein taugliches Auslegungskriterium.

  • BGH, 02.05.1960 - GSSt 3/59

    Besetzung einer großen Strafkammer - Dauer eines Geschäftsverteilungsplans

    Denn im § 63 Abs. 1 GVG steht das Wort "Mitglieder" im Gegensatz zum Vertreter (BGHSt 13, 262, 264 f) [BGH 14.10.1959 - 2 StR 349/59], nicht zum Hilfsrichter.
  • BGH, 16.11.1959 - 2 StR 369/59

    Rechtsmittel

    Ist der Kreditnehmer zahlungsunfähig, so liegt der Nachteil für die Sparkasse nicht nur darin, daß sie die ausgeliehenen Gelder verliert, sondern auch darin, daß sie weder die Zinsen noch die verdienten Provisionen erhält, die ihr bei einem zahlungsfähigen Vertragsgegner zugeflossen wären (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 349/59).
  • BGH, 18.09.1962 - 1 StR 321/62

    Rechtsmittel

    Den Vorsitz konnte nur ein ordentliches Kammer-Mitglied innehaben (BGHSt 1, 265; 13, 262, 266) [BGH 14.10.1959 - 2 StR 349/59].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht