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BGH, 14.10.1959 - V ZR 127/58 |
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 127/58
Das der Fristwahrung entgegenstehende Hindernis ist aber nicht erst behoben, wenn es tatsächlich aufhört zu bestehen, sondern schon dann, wenn sein Weiterbestehen nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann, weil in diesem Fall ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO nicht mehr vorliegt (vgl. BGH NJW 1952, 469; RG HRR 1925 Nr. 1907).
- BGH, 31.05.1960 - VIII ZB 14/60
Rechtsmittel
Das Hindernis, die Berufung einzulegen, kann allerdings auch nachträglich nicht mehr unabwendbar sein, wenn der Partei während des Armenrechtsverfahrens erkennbar wird, daß sie auf Grund des Armenrechtszeugnisses und ihrer bisherigen Angaben mit der Bewilligung des Armenrechts nicht rechnen kann, und sie schuldhaft unterläßt, die Bedenken gegen ihre Armut zu beseitigen (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1952 - IV ZR 104/51 - NJW 1952, 469 und vom 14. Oktober 1959 - V ZR 127/58 - VersR 1959, 1042).