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   BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75   

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https://dejure.org/1975,3127
BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75 (https://dejure.org/1975,3127)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1975 - 1 StR 481/75 (https://dejure.org/1975,3127)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 481/75 (https://dejure.org/1975,3127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der anzuwendenden Zuständigkeitsregeln bei Vorliegen einer Wirtschaftsstraftat - Einschränkung der Revisibilität bei fehlerhafter Annahme der Zuständigkeit duch das erkennde Gericht - Zur Begrifflichkeit von Zusammenhangstaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 902
  • MDR 1976, 64
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75
    Die möglicherweise fehlerhafte Berechnung des Zollwerts des Heroins (vgl. BGH MDR 1975, 855) hat sich nicht zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt.
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75
    Nach den Feststellungen hat der Angeklagte (erfolgreich) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeiten (durch Aufforderung eines anderen, Heroin zu besorgen, durch Abgabe einer Verraittlungsofferte an den Kaufinteressenten und durch Teilnahme an den Verkaufs- und Übergabeverhandlungen) eigennützig (um die von Achmed M. in Aussicht gestellten Vorteile zu verdienen) entfaltet, also Handel mit Betäubungsmitteln getrieben (vgl. BGHSt 25, 290, 291; RGSt 53, 310, 316; 58, 157, 158).
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75
    Ob der Begriff der "Handlung" im Sinne des einheitlichen geschichtlichen Vorgangs (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 22, 375, 385) zu verstehen, also mit dem verfahrensrechtlichen Begriff der "Tat" (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 Abs. 1 StPO) gleichzusetzen ist oder ob er der (natürlichen und rechtlichen) Handlungseinheit im Sinne des sachlichen Strafrechts entspricht, ist umstritten (vgl. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 3 Anm. 3; Kleinknecht MDR 1958, 357 - ablehnende Anmerkung zu BGHSt 11, 130).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75
    Ob der Begriff der "Handlung" im Sinne des einheitlichen geschichtlichen Vorgangs (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 22, 375, 385) zu verstehen, also mit dem verfahrensrechtlichen Begriff der "Tat" (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 Abs. 1 StPO) gleichzusetzen ist oder ob er der (natürlichen und rechtlichen) Handlungseinheit im Sinne des sachlichen Strafrechts entspricht, ist umstritten (vgl. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 3 Anm. 3; Kleinknecht MDR 1958, 357 - ablehnende Anmerkung zu BGHSt 11, 130).
  • RG, 06.10.1919 - III 246/19

    1. In welchem Umfange hat die Niederschlagung der Untersuchung durch die

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75
    Nach den Feststellungen hat der Angeklagte (erfolgreich) auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeiten (durch Aufforderung eines anderen, Heroin zu besorgen, durch Abgabe einer Verraittlungsofferte an den Kaufinteressenten und durch Teilnahme an den Verkaufs- und Übergabeverhandlungen) eigennützig (um die von Achmed M. in Aussicht gestellten Vorteile zu verdienen) entfaltet, also Handel mit Betäubungsmitteln getrieben (vgl. BGHSt 25, 290, 291; RGSt 53, 310, 316; 58, 157, 158).
  • BGH, 10.01.1958 - 5 StR 487/57
    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75
    Ob der Begriff der "Handlung" im Sinne des einheitlichen geschichtlichen Vorgangs (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 22, 375, 385) zu verstehen, also mit dem verfahrensrechtlichen Begriff der "Tat" (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 Abs. 1 StPO) gleichzusetzen ist oder ob er der (natürlichen und rechtlichen) Handlungseinheit im Sinne des sachlichen Strafrechts entspricht, ist umstritten (vgl. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 3 Anm. 3; Kleinknecht MDR 1958, 357 - ablehnende Anmerkung zu BGHSt 11, 130).
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