Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3884
BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85 (https://dejure.org/1985,3884)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85 (https://dejure.org/1985,3884)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 (https://dejure.org/1985,3884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,3884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstöße eines Notars gegen seine Amtspflichten - Anordnung der vorläufigen Amtsenthebung - Verdacht einer schweren Dienstverfehlung - Verletzung von Treuhandaufträgen - Entfernung aus dem Amt - Missachtung von Mitwirkungsverboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85
    Nach den vom Bundesverfassungsgericht dazu aufgestellten Maßstäben darf nach § 150 BRAO gegen einen Rechtsanwalt ein vorläufiges Berufsverbot verhängt werden, wenn seine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft zu erwarten ist und die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (BVerfGE 44, 105 [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76]; 48, 292) [BVerfG 30.05.1978 - 1 BvR 352/78].
  • BGH, 02.07.1984 - NotSt (B) 1/84

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Notar - Entrichtung von Abgaben an eine

    Auszug aus BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85
    Das Rechtsmittel ist zulässig (§ 105 BNotO, § 79 BDO; Senatsbeschluß vom 2. Juli 1984 - NotSt (B) 1/84 = DNotZ 1985, 489).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85
    Nach den vom Bundesverfassungsgericht dazu aufgestellten Maßstäben darf nach § 150 BRAO gegen einen Rechtsanwalt ein vorläufiges Berufsverbot verhängt werden, wenn seine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft zu erwarten ist und die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (BVerfGE 44, 105 [BVerfG 02.03.1977 - 1 BvR 124/76]; 48, 292) [BVerfG 30.05.1978 - 1 BvR 352/78].
  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 4/84

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85
    Der Senat hat deshalb für Fälle, in denen die dauernde Entfernung des Notars aus dem Amt (§ 97 Abs. 1 BNotO) in Betracht kam, auf die für § 150 BRAO geltenden Grundsätze zurückgegriffen (Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 1984, DNotZ 1985, 487 und 489).
  • BGH, 09.08.1984 - NotZ 7/84

    Aussetzung der Vollziehung einer Verfügung - Art der Wirtschaftsführung eines

    Auszug aus BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85
    Der Notarsenat des Oberlandesgerichts hob diese Verfügung durch Beschluß vom 4. Juni 1984 auf; im Beschwerdeverfahren setzte der beschließende Senat am 9. August 1984 (NotZ 7/84) die Vollziehung der vorläufigen Amtsenthebung aus.
  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 85/04

    Wirksamkeit von Verfügungen eines vorläufig seines Amtes enthobenen Notars;

    Ob der darin zum Ausdruck kommende Grundsatz der persönlichen Amtsführung der Verwendung blanko unterschriebener Überweisungsaufträge entgegensteht (so Renner, in: Huhn/v. Schuckmann, BeurkG und DONot 4. Aufl. § 54 b BeurkG Rdn. 19; Hertel, in Eylmann/Vaasen, BNotO und BeurkG § 54 b BeurkG Rdn. 17; Winkler, BeurkG 15. Aufl. § 54 b Rdn. 19), bedarf keiner Entscheidung, weil blanko unterschriebene Überweisungsaufträge aus Gründen des Verkehrsschutzes jedenfalls nicht unwirksam sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85, DNotZ 1986, 310, 311).
  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 3/20

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen einer die Interessen der

    Wirtschaftliche Einbußen sind für den Notar mit der Amtsenthebung regelmäßig verbunden und demzufolge hinzunehmen, zumal dann, wenn der Notar - wie auch hier - weiterhin als Rechtsanwalt zugelassen und tätig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1985 - NotSt(B) 3/85, DNotZ 1986, 310, 313).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 15/93

    Voraussetzungen für ein vorläufiges Berufsverbot für einen Notar durch die

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die vorläufige Amtsenthebung eines Notars gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen der Grundsätze erfüllt sind, die das Bundesverfassungsgericht für ein vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts nach § 150 BRAO entwickelt hat (BGH, Beschluß vom 2. Juli 1984 - NotSt (B) 1/84 = DNotZ 1985, 489; Beschluß vom 2. Juli 1984 - NotZ 4/84 = DNotZ 1985, 487; Beschluß vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 = DNotZ 1986, 310; Beschluß vom 14. Dezember 1992 - NotZ 13/91 = BGHR BNotO § 96 Disziplinarverfahren 2, in Juris dokumentiert).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze auch auf den Fall übertragen, daß nicht mit einer dauernden, sondern nur mit einer zeitlich begrenzten Amtsenthebung des Notars zu rechnen ist (Beschluß vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 a.a.O.).

    Erweckt der Notar auch nur den Anschein, daß Treugelder bei ihm gefährdet sind oder die Beachtung der Treuhandbedingungen nicht gewährleistet ist, wird das Vertrauen der Betroffenen in die Integrität des Berufsstandes der Notare und in die Funktionsfähigkeit des Grundstücksmarktes und eines Teiles des Kapitalmarktes nachhaltig beeinträchtigt (Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 a.a.O.).

  • OLG Köln, 17.07.2017 - 2 VA (Not) 2/17
    Peinliche Genauigkeit bei Treuhandgeschäften ist für den Notar daher eine grundlegende Pflicht (BGH, Beschl. v. 14.10.1985 - NotSt 3/85 -, DNotZ 1986, 310; Urt. v. 13.10.1986 - NotSt 2/86 -, DNotZ 1987, 556; Beschl. v. 03.12.2001 - NotZ 13/01 -, DNotZ 2002, 236).

    Im Gegenteil handelt der Kläger besonders leichtfertig, wenn er seinen Mitarbeitern die Verantwortlichkeit für die Erfüllung elementarer Dienstpflichten überlässt (BGH, Beschl. v. 14.10.1985 - NotSt 3/85 -, DNotZ 1986, 310).

  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 13/91

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens in Disziplinarsachen

    Die nach § 79 BDO in Verbindung mit § 109 BNotO zulässige Beschwerde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1984 - NotZ 4/84 - und NotSt (B) 1/84 = DNotZ 1985, 487 und 489, sowie vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 = DNotZ 1986, 310) war unbegründet.

    Diese Rechtsfolgenerwartung genügte für die Anordnung der vorläufigen Amtsenthebung (BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 = DNotZ 1986, 310).

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 13/01

    Amtshebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch

    Erweckt der Notar auch nur den Anschein, daß Treuhandgelder bei ihm gefährdet seien oder die Beachtung von Treuhandbedingungen nicht gewährleistet sei, leidet das Vertrauen der Betroffenen in die Integrität des Berufstandes (Senat, Beschluß vom 14. Oktober 1985, NotSt (B) 3/85, DNotZ 1986, 310; Beschluß vom 16. März 1998 aaO).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der

    Solche erheblichen Bedenken sind stets gegeben, wenn der Notar über Treugelder verfügt, bevor die vertraglich vereinbarten Bedingungen dafür vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1985 - NotSt(B) 3/85 - DNotZ 1986, 310).
  • KG, 15.06.2004 - Not 1/03

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden

    Eine Gefährdung kann auch dann vorliegen, wenn die Massen- und Verwahrungsbücher sowie die zugehörigen Nebenakten nicht den Ordnungsvorschriften entsprechen, weil deren Beachtung dem Notar (und den Aufsichtsbehörden) die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abwicklung von Treuhandgeschäften bietet (BGH DNotZ 1986, 310 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht