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   BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98   

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https://dejure.org/1999,428
BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98 (https://dejure.org/1999,428)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1999 - III ZR 203/98 (https://dejure.org/1999,428)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98 (https://dejure.org/1999,428)
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"Mündliche Nebenabreden bestehen nicht"

Kein Verstoß gegen §§ 9, 11 Nr. 15b AGBG (jetzt § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 309 Nr. 12b BGB <Fassung seit 1.1.02>, vgl. auch § 4 AGBG, § 305b BGB <Fassung seit 1.1.02> und § 127 BGB) durch o.g. Klausel, Beweis für das Bestehen von Nebenabreden steht dem Kunden immer offen, hinnehmbare Nichteinhaltung von Transparenz (Hinweis: abweichend offenbar der VIII. Senat: «Neuwagen-Verkaufsbedingungen»)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Nebenabrede - Mündlich - AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Mobilfunk - Handy

  • Judicialis

    AGBG § 9 A; ; AGBG § 11 Nr. 15 b

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 A, § 11 Nr. 15 b
    Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9, § 11 Nr. 15b
    Wirksamkeit der Klausel "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht" in Allg. Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 207
  • ZIP 1999, 1887
  • MDR 2000, 19
  • WM 1999, 2475
  • MMR 2000, 159
  • BB 1999, 2372
  • DB 2000, 617
  • K&R 1999, 566
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 238/84

    Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses mündlicher Nebenabreden

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    Die Klausel "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht" in den AGB einer Mobilfunkanbieterin ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. Juni 1985 - VIII ZR 238/84 = NJW 1985, 2329).

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, ist eine im wesentlichen inhaltsgleiche Klausel ("Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen") in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für wirksam angesehen worden, und zwar, wie hier, bei einem Dauerschuldverhältnis (BGH, Urteil vom 19. Juni 1985 - VIII ZR 238/84 = NJW 1985, 2329, 2330 f).

    Da der Bundesgerichtshof in seiner in NJW 1985, 2329/2331 veröffentlichten Entscheidung betreffend die Klausel unter Ziff. 1 j) - Satz 1 - des Unterlassungsantrags eine von der Auffassung des Senats offensichtlich abweichende Auffassung vertreten hat, ist die Revision zur Herbeiführung einer rechtseinheitlichen Beurteilung geboten.

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 6 U 83/97

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters; Wegfall der

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Mai 1998 - 6 U 83/97 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt worden ist, den Gebrauch der Klausel "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht" zu unterlassen, und soweit der Kläger ermächtigt worden ist, die Verurteilung der Beklagten hinsichtlich dieser Klausel bekanntzumachen.
  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91

    Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    Ohnehin wird formularmäßig geschaffenen Beweisanzeichen in der Praxis bei der Beweiswürdigung regelmäßig keine entscheidende Bedeutung zugemessen (vgl. auch insoweit BGH aaO; s. aus der Rechtsprechung ferner BGHZ 93, 29, 60 f, wo eine entsprechende Klausel im kaufmännischen Verkehr schon früher für wirksam angesehen worden war).
  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 156/94

    Verjährung der Ansprüche des Käufers nach Vollziehung der Wandelung;

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 07.12.1989 - VII ZR 70/89

    Bemessung des Honorars für raumbildenden Ausbau bei Fehlen eines schriftlichen

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Beschränkung der Revisionszulassung nicht ausdrücklich in der Urteilsformel ausgesprochen werden muß; es genügt vielmehr, daß sich der Sinn des vom Berufungsgericht Gemeinten eindeutig aus der für die Zulassung gegebenen Begründung ergibt (vgl. die in BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4, 6, 8, 9, 11, 12, 17, 18 veröffentlichten Entscheidungen).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    a) Nach ständiger Rechtsprechung besteht für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit (BGHZ 20, 109, 111; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1999, III ZR 203/98, ZIP 1999, 1887, 1888).
  • BGH, 10.01.2019 - III ZR 109/17

    Anlageberatungsvertrag: Wirksamkeit einer vom Berater vorformulierten Bestätigung

    Um eine Tatsachenbestätigung, die lediglich die geltende Beweislastverteilung wiedergibt, handelt es sich vorliegend mithin gerade nicht (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98, NJW 2000, 207 f).
  • BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07

    Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

    Auch wenn das Berufungsgericht im Tenor seiner Entscheidung die Revision zugelassen hat, ohne dort ausdrücklich eine Einschränkung zu vermerken, ergibt sich hier die wirksame Beschränkung der Zulassung mit der erforderlichen Deutlichkeit aus der für sie gegebenen Begründung (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1999 - III ZR 203/98 - NJW 2000, 207, 208; vom 9. März 2000 aaO; BGH, Urteile vom 29. Januar 2004 - V ZR 244/03 - NJW-RR 2004, 1365 f; vom 3. März 2005 - IX ZR 45/04 - NJW-RR 2005, 715, 716).
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