Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2004 - 4 StR 403/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4847
BGH, 14.10.2004 - 4 StR 403/04 (https://dejure.org/2004,4847)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2004 - 4 StR 403/04 (https://dejure.org/2004,4847)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 4 StR 403/04 (https://dejure.org/2004,4847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung wegen Vorliegens einer das Leben gefährdenden Behandlung ; Notwendige Feststellungen für Gefährdung des Lebens des Tatopfers durch Würgen ; Bedeutung der Dauer und Stärke des Würgens; Folgen des Vorliegens von einem Würgemal ähnlichen ...

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus BGH, 14.10.2004 - 4 StR 403/04
    Von maßgeblicher Bedeutung sind vielmehr Dauer und Stärke der Einwirkung, die zwar nicht dazu führen muß, daß das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät, aber abstrakt geeignet sein muß, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. BGH NJW 2002, 3264, 3265 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04).
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Auszug aus BGH, 14.10.2004 - 4 StR 403/04
    Von maßgeblicher Bedeutung sind vielmehr Dauer und Stärke der Einwirkung, die zwar nicht dazu führen muß, daß das Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr gerät, aber abstrakt geeignet sein muß, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. BGH NJW 2002, 3264, 3265 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 29. April 2004 - 4 StR 43/04).
  • LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13

    Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld

    Hierbei hat die Kammer berücksichtigt, dass nicht schon jeder Griff an den Hals, auch wenn er zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen und Hautunterblutungen führt, eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne von § 224 StGB darstellt (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 11; BGH NStZ-RR 2005, 44; Fischer, a.a.O. § 224 Rn 12c).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Danach kommt festes Würgen am Hals zwar grundsätzlich als geeignete Tathandlung in Betracht; von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit jedoch Dauer und Stärke der Einwirkung, zu denen sich die Urteilsfeststellungen je nach Lage des Falles verhalten müssen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 44 mwN).
  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung; abstrakte

    Das ist rechtsfehlerhaft und widerspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ-RR 2005, 44; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung); Strafantrag

    Zwar kann festes Würgen am Hals geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen; es reicht hierfür jedoch nicht jeder Griff an den Hals aus, der zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen oder Hämatomen führt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 44 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06

    Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Vielmehr genügt es, wenn die Körperverletzungshandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell dazu geeignet war, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. BGHSt 2, 160, 163; 36, 1, 9; BGH NStZ-RR 2005, 44; LK/Lilie, StGB § 224 Rn. 36; Tröndle/Fischer, StGB § 224 Rn. 12; a.M. Schönke/Schröder/Stree, StGB § 224 Rn. 12).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 449/22

    Urteilsgründe, widersprüchliche Feststellungen (Schuldunfähigkeit, verminderte

    c) Hinsichtlich Fall II.9 der Urteilsgründe wird im neuen Rechtsgang zu berücksichtigen sein, dass für eine Verurteilung wegen § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB Dauer und Stärke der Einwirkung bedeutsam und in den Urteilsgründen grundsätzlich mit Feststellungen zu belegen sind (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02, NJW 2002, 3264, 3265; Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 44).
  • BGH, 09.03.2007 - 2 StR 63/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung)

    Das ist rechtsfehlerhaft und widerspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2004, 618; 2005, 156, 157; BGH NStZ-RR 2005, 44; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RVs 13/12

    Eine das Leben gefährdende Behandlung durch Würgen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann festes Würgen am Hals zwar generell geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen, allerdings reicht insoweit nicht jeder Griff an den Hals aus, der zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen oder Hämatomen führt (vgl. BGH NJW 2002, 3264, 3265; BGH NStZ-RR 2005, 44; BGH NStZ-RR 2006, 11; BGH NStZ 2011, 90).
  • LG Hamburg, 15.03.2017 - 710 Ns 4/17

    Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdung bei Würgen eines minderjährigen

    Von maßgeblicher Bedeutung sind vielmehr Dauer und Stärke der Einwendung, die abstrakt geeignet sein muss, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. Beschluss des BGH vom 14.10.2004, Az.: 4 StR 403/04; Beschluss des BGH vom 28.09.2010, Az.: 4 StR 442/10).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 4 Ws 452/05

    Nebenklage; Anschlussberechtigung; gefährliche Körperverletzung; das Leben

    Es reicht aus, dass die Vorgehensweise des Täters abstrakt geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 44).
  • LG Bamberg, 20.10.2020 - 23 Ks 1107 Js 15476/19

    Zeitlich nicht unerheblich langes Würgen stellt das Leben gefährdende Behandlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht