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   BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09   

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https://dejure.org/2009,2167
BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09 (https://dejure.org/2009,2167)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2009 - 2 StR 205/09 (https://dejure.org/2009,2167)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 2 StR 205/09 (https://dejure.org/2009,2167)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 66 Abs. 1 StGB; § 80a StPO; § 246a StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 454 Abs. 2 StPO
    Schriftliches Sachverständigengutachten und Recht auf ein faires Strafverfahren (mögliche Sicherungsverwahrung); Sicherungsverwahrung (Hang; Gefährlichkeitsprognose: Darlegungsanforderungen)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3; EMRK Art. 6; StGB § 66 Abs. 1; StPO §§ 80 a, 246 a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Verpflichtung eines Gerichts aus §§ 80a, 246a Strafprozessordnung (StPO) oder aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Fällen der möglichen Anordnung einer Maßregel zum Fordern der Vorlage einer vorbereitenden schriftlichen Vorlage

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StPO § 80a; ; StPO § 246a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StPO § 80a; StPO § 246a
    Selbstständige Verpflichtung eines Gerichts aus §§ 80a, 246a Strafprozessordnung ( StPO ) oder aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Fällen der möglichen Anordnung einer Maßregel zum Fordern der Vorlage einer vorbereitenden schriftlichen Vorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung auch ohne schriftliches Sachverständigengutachten

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 177
  • NJW 2010, 544
  • NStZ 2010, 156
  • StV 2011, 197
  • JR 2010, 302
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09
    Hiergegen wendet sich die Revision, unter Berufung auf eine Entscheidung des 1. Strafsenats vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07 (NStZ 2008, 418), mit der Erwägung, aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen ergebe sich ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage einer schriftlichen Fassung des in der Hauptverhandlung zu erstattenden Gutachtens; dies gelte jedenfalls dann, wenn der besonders gewichtige Eingriff einer Anordnung der Sicherungsverwahrung im Raum stehe (so auch Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl., Rn. 1041; Deckers/Heusel StV 2009, 7; eingeschränkt auch Krause in Löwe-Rosenberg StPO 26. Aufl. § 82 Rn. 5; aA Senge in KK-StPO 6. Aufl. § 82 Rn. 3).

    Soweit der 1. Strafsenat die Frage offen gelassen hat (Beschl. vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07 = NStZ 2008, 418 = StV 2009, 5, 6), kam es in jenem Verfahren hierauf schon deshalb nicht an, weil der Sachverständige dort ein schriftliches Gutachten vorgelegt hatte.

  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09
    Der Symptomcharakter der Anlasstaten, der Voraussetzung für die Annahme eines Hangs ist (vgl. BGH NStZ 2003, 107; NStZ-RR 2007, 10 f.; Fischer StGB 56. Aufl. § 66 Rn. 29 m.w.N.), ist vom Tatrichter nicht konkret belegt, sondern nur in eher allgemeiner Form behauptet.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09
    Auch aus den von der Revision angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen an Sachverständigengutachten (etwa BVerfGE 109, 133, 164 f.; 109, 190, 240 f.) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09
    Der Symptomcharakter der Anlasstaten, der Voraussetzung für die Annahme eines Hangs ist (vgl. BGH NStZ 2003, 107; NStZ-RR 2007, 10 f.; Fischer StGB 56. Aufl. § 66 Rn. 29 m.w.N.), ist vom Tatrichter nicht konkret belegt, sondern nur in eher allgemeiner Form behauptet.
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 14.10.2009 - 2 StR 205/09
    Auch aus den von der Revision angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen an Sachverständigengutachten (etwa BVerfGE 109, 133, 164 f.; 109, 190, 240 f.) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1853/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschleunigungsgebot in

    Den Grundsätzen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit folgend schreibt § 246a Abs. 1 StPO auch kein vorbereitendes schriftliches Gutachten, sondern allein die Vernehmung des Sachverständigen in der Hauptverhandlung vor (vgl. BGHSt 54, 177 ).
  • OLG Hamm, 04.04.2019 - 4 Ws 77/19

    Verzögerungen bei der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur

    Selbst wenn in der Begutachtung kleinere Verzögerungen aufgetaucht wären, wäre dieser Termin durchaus zu halten gewesen, wenn man - was möglich gewesen wäre (vgl. BGH JR 2010, 302 ff.) - auf die Abfassung eines vorläufigen schriftlichen Gutachtens verzichtet und sich mit der (für die Entscheidung, vgl. § 261 StPO, allein maßgeblichen) mündlichen Begutachtung in der Hauptverhandlung begnügt hätte.
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 2 Ws 202/16

    Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung:

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es den Vorgaben des §§ 463 Abs. 3 Satz 3, 454 Abs. 2 StGB genügen kann, wenn ein nach diesen Vorschriften gebotenes Sachverständigengutachten ausschließlich mündlich erstattet wird (so Senat, NStZ-RR 1999, 253; Appl, in: KK-StPO, 7. Aufl. 2013, § 454 Rn. 2; siehe auch OLG Hamm, NStZ-RR 2016, 230, 232; demgegenüber für das Erfordernis der Schriftlichkeit BGH, NJW 2010, 544; KG, NStZ-RR 2011, 29 f.; Klein, in: Graf, StPO, 2. Aufl. 2012, § 454 Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 454 Rn. 37b; differenzierend Baier, in: Radtke/Hohmann, StPO, 2011, § 454 Rn. 35).
  • KG, 08.03.2010 - 2 Ws 40/10

    Prüfung der Reststrafenaussetzung: Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage

    Denn im Gegensatz zur Beauftragung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung, in der die Regeln der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit herrschen, handelt es sich bei der Prüfung der Aussetzung des Strafrestes nach § 454 StPO in seinem Grundsatz um ein schriftliches Verfahren, so daß ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage eines schriftlichen Gutachtens besteht (BGH NJW 2010, 544; a. A. Appl in KK, StPO 6.Auflage, § 454, Rdn. 29 a).
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