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   BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10   

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BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10 (https://dejure.org/2010,2089)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - V ZB 214/10 (https://dejure.org/2010,2089)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10 (https://dejure.org/2010,2089)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FamFG, § 117 Abs 4 ZPO, § 1 PKHVV, § 2 PKHVV
    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim Verfahrenskostenhilfeantrag eines Betroffenen nach seiner Abschiebung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einem festgelegten Vordruck oder einer gleichgestellten Unterlage im Rahmen einer Verfahrenskostenhilfe durch einen Betroffenen auch nach seiner Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 76, ZPO § 115, ZPO § 117 Abs. 4, PKHVV § 1, ZPO § 1076, RL 2003/8/EG Art. 16
    Abschiebungshaft, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe, Formular, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, gewöhnlicher Aufenthalt, EU-Ausland, Rechtsweggarantie

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim Verfahrenskostenhilfeantrag eines Betroffenen nach seiner Abschiebung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim Verfahrenskostenhilfeantrag eines Betroffenen nach seiner Abschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 76; ZPO § 117 Abs. 4; ZPO § 1076
    Vorlage einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einem festgelegten Vordruck oder einer gleichgestellten Unterlage im Rahmen einer Verfahrenskostenhilfe durch einen Betroffenen auch nach seiner Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe nach erfolgter Abschiebung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 87
  • FGPrax 2011, 41
  • FamRZ 2011, 104
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04

    Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Hat der Betroffene in der Beschwerdeinstanz das vorgeschriebene Formular vollständig ausgefüllt zu den Akten gereicht, genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Bezugnahme auf die vorliegende Erklärung, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    aa) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123 f.; 108, 341, 347).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 83/07

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit bei Beantragung von

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Dieses muss vollständig und so ausgefüllt werden, dass eine gerichtliche Prüfung der Antragsvoraussetzungen möglich ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868; Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    aa) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123 f.; 108, 341, 347).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Diese Anforderungen sind auch bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, die die Situation einer unbemittelten Person weitgehend der Situation eines Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes angleichen soll, zu beachten (vgl. BVerfGE 67, 245, 248).
  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Dieses muss vollständig und so ausgefüllt werden, dass eine gerichtliche Prüfung der Antragsvoraussetzungen möglich ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 83/07, FamRZ 2008, 868; Beschluss vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, FamRZ 2008, 871).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    aa) Der Betroffene eines Freiheitsentziehungsverfahrens vor deutschen Gerichten hat zwar einen aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (BVerfGE 85, 337, 345; 88, 118, 123 f.; 108, 341, 347).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den im Verfahrensrecht vorgesehenen Rechtsmittelverfahren darf ihm nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 81, 123, 129).
  • BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang

    Der Rechtsweg darf nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 88, 118, 123, 124; NJW 1982, 2425, 2426; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 11).
  • BGH, 12.11.2014 - IV ZR 161/14

    Grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union:

    Die Beklagten müssen mithin einen in deutscher Sprache ausgefüllten Antrag nebst Übersetzung der Anlagen in deutscher Sprache entweder auf der Grundlage des Formulars gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO oder des Standardformulars nach Art. 16 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 einreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 4, 8; MünchKomm-ZPO/Rauscher, 4. Aufl. § 1078 Rn. 7).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde

    Hat ein Betroffener in der Beschwerdeinstanz das nach § 117 Abs. 4 ZPO, § 1 i.V.m. Anlage 1 PKHVV vorgeschriebene Formular vollständig ausgefüllt zu den Akten gereicht, genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz eine Bezugnahme auf die vorliegende Erklärung, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 8/04, FamRZ 2004, 1961).

    Eine Erklärung des Betroffenen hierzu, von der auch unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes zumindest grundsätzlich nicht abzusehen ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 aaO Rn. 10 f), liegt nicht vor.

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10

    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des

    Der Antrag des Betroffenen auf Verfahrenskostenhilfe ist unbegründet, weil er seine persönlichen Verhältnisse nicht unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars oder in gleichwertiger Weise dargelegt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87, 88).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 292/10

    Pflicht zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf

    Ein Betroffener muss grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 PKHVV festgelegten Formular abgeben oder eine gleichgestellte Unterlage vorlegen (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10).

    Bisher nicht entschieden hat der Senat, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen der Betroffene in dem Staat, in welchen er abgeschoben worden ist, aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert ist, sich zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu erklären (Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, Rn. 12).

  • OLG Hamm, 15.06.2016 - 20 U 164/15

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, genügt ein rein objektiver Verstoß gegen das Aufgabeverbot des § 67 Abs. 1 VVG a. F. nicht, der Versicherungsnehmer muss auch vorsätzlich gehandelt haben, da bereits eine Auslegung des Wortlauts "aufgeben" ein bewusstes und gewolltes Handeln voraussetzt (vgl. Baumann, in: Berliner-Kommentar, VVG, 1. Aufl. 1998, § 67 Rn. 117 m. w. N.; Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 67 Rn. 33; Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, § 67 Rn. 44; LG Köln, Urt. v. 07.10.2004, 24 O 516/03, RuS 2005 328, 329; AG Eckernförde, Urt. v. 19.08.2010, 6 C 228/10, juris, Rn. 25, JurBüro 2011, 95; Günther, VersR 2005, 72, 73).
  • BGH, 21.05.2015 - V ZA 27/14

    Wirtschaftliche Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Einreichung dieser Erklärung (oder einer gleichwertigen Bescheinigung des Aufenthaltsstaats) grundsätzlich auch nach erfolgter Abschiebung erforderlich; die Bezugnahme auf die in der Beschwerdeinstanz eingereichte Erklärung reicht nicht aus, wenn sich - wie hier - infolge der Abschiebung die Verhältnisse geändert haben (Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 6 ff.; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 320/10, juris Rn. 7).

    Besondere Gründe, die den Betroffenen an dem Nachweis hindern könnten (dazu Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, NVwZ-RR 2011, 87 Rn. 12; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 320/10, juris Rn. 11), hat dieser nicht dargelegt.

  • BGH, 14.06.2012 - V ZA 2/12

    Darlegung der Bedürftigkeit durch Bezugnahme auf eine frühere Erklärung zu den

    Eine solche Bezugnahme genügt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur, wenn sie unmissverständlich ist und Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - V ZB 8/04, FamRZ 2004, 1961, vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 4 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 230/10, juris Rn. 11 insoweit nicht in NJW 2011, 3450).

    Eine Erklärung des Betroffenen hierzu, von der auch unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes zumindest grundsätzlich nicht abzusehen ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 aaO Rn. 10 f.), liegt nicht vor.

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 299/10

    Ausreichender Haftgrund bei lediglich grober Überprüfung des einem Ausländer

    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2010 (V ZB 214/10, FGPrax 2011, 41) entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss.
  • BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10

    Erfordernis der Abgabe einer Erklärung über die aktuellen persönlichen und

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung (oder Zurückschiebung) eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris; Senat, Beschluss vom 4. November 2010 - V ZB 202/10, juris; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - V ZB 247/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 201/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 141/10, juris).

    Sie stehen aber dem Erfordernis der Abgabe einer Erklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Beteiligten mit Aufenthalt in einem anderen Staat nicht entgegen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, aaO).

  • OVG Thüringen, 28.10.2014 - 3 ZO 647/14

    Ausschluss der Beschwerde bei Beschluss im Rahmen einer Klage auf Feststellung

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 307/10

    Abschiebungshaft: Nicht mitgeteilter Wechsel des Aufenthaltsortes als Haftgrund

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 320/10

    Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für einen Ausländer nach Abschiebung in sein

  • OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21

    Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2020 - L 32 AS 255/20

    Ermittlung des für den Hilfebedürftigen anzurechnenden Einkommens durch den

  • BGH, 12.03.2018 - V ZA 4/18

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • BGH, 20.01.2012 - V ZB 316/10

    Aufrechterhaltung einer Haftanordnung bei fehlenden Ausführungen zu einem

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 75/11

    Notwendigkeit des Einvernehmens mit der Staatsanwaltschaft bzgl. der Abschiebung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2014 - L 20 AY 95/13

    Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • BGH, 14.02.2012 - V ZA 5/12

    Zurückweisung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe wegen Nichteinreichung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2013 - L 20 AY 96/12

    Prozesskostenhilfe, Glaubhaftmachung, Bedürftigkeit, Formularzwang,

  • VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770

    Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2017 - L 9 AS 2046/17
  • LG Darmstadt, 24.06.2011 - 26 T 12/11

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Italien,

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