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   BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10   

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BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10 (https://dejure.org/2010,2476)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - V ZB 78/10 (https://dejure.org/2010,2476)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 (https://dejure.org/2010,2476)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 FamFG, § 55 Abs 1 S 3 AsylVfG, Art 4 Abs 2 S 1 EGV 343/2003
    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft; von der Grenzbehörde protokolliertes Asylgesuch als Variante des förmlichen Asylantrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines Antrags im Beschwerdeverfahren eines sich in Abschiebungshaft befindlichen Ausländers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung analog § 62 Abs. 1 Familienverfahrensgesetz (FamFG); Stellung eines förmlichen Asylantrags bei der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 62 Abs. 1, GG Art. ... 19 Abs. 4, GG Art. 2 Abs. 2, FamFG § 74 Abs. 5 S. 1, AsylVfG § 18 Abs. 3, AufenthG § 57 Abs. 3, AufenthG § 62 Abs. 2, FamFG § 426, AsylVfG § 13 Abs. 1, AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 3, AsylVfG § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, VwVfG § 64, FamFG § 26, VO 343/2003/EG Art. 4 Abs. 2 S. 1, BPolG § 39 Abs. 1 S. 3, BPolG § 40, AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 49 Abs. 3, AufenthG § 49 Abs. 6, AufenthG § 49 Abs. 19
    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Feststellungsinteresse, Erledigung der Hauptsache, Rechtsweggarantie, Rechtsschutzinteresse, Zurückschiebung, unerlaubte Einreise, sichere Drittstaaten, Asylgesuch, Asylantrag, Amtsermittlung, ...

  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft; von der Grenzbehörde protokolliertes Asylgesuch als Variante des förmlichen Asylantrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft; von der Grenzbehörde protokolliertes Asylgesuch als Variante des förmlichen Asylantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit eines Antrags im Beschwerdeverfahren eines sich in Abschiebungshaft befindlichen Ausländers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung analog § 62 Abs. 1 Familienverfahrensgesetz (FamFG); Stellung eines förmlichen Asylantrags bei der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache, Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel in der Abschiebehaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine Haftbeschwerdeentscheidung zweiter Klasse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)

    Einreisebefragung wird mit Eingang beim BAMF zum Asylantrag

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einreisebefragung wird mit Eingang beim BAMF zum Asylantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • NVwZ 2011, 574
  • FGPrax 2011, 39
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 213/09

    Abschiebehaftverfahren: Zeitpunkt des Vorliegens eines förmlichen Asylantrages

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    Ein von der Grenzbehörde protokolliertes Asylgesuch ist nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-Verordnung als eine weitere Form für die Stellung eines förmlichen Asylantrags bei der zuständigen Behörde anzusehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010, V ZB 213/09, Rn. 9, 10).

    Die Fortdauer der Haft über diesen Zeitpunkt hinaus verletzte den Betroffenen in seinen Rechten, weil solchen Anträgen von den Verwaltungsgerichten bei Überstellungen nach Griechenland derzeit regelmäßig stattgegeben wird (dazu Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 152 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 15, juris).

    Diese Prognose fällt von dem Zeitpunkt der Unterrichtung des Haftrichters über einen solchen Antrag beim Verwaltungsgericht an negativ aus, was die Aufhebung einer zur Sicherung einer Zurückschiebung nach § 18 Abs. 3 AsylVfG, § 57 Abs. 3, § 62 Abs. 2 AufenthG angeordneten Haft nach § 426 FamFG im Beschwerdeverfahren gebietet (Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 151, 152 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 15, juris).

    § 4 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-Verordnung sieht ausdrücklich auch den Zugang eines behördlich protokollierten Antrags als eine weitere Form für die Stellung eines Asylantrags bei der zuständigen Behörde vor (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 9, 10, juris).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    Die Fortdauer der Haft über diesen Zeitpunkt hinaus verletzte den Betroffenen in seinen Rechten, weil solchen Anträgen von den Verwaltungsgerichten bei Überstellungen nach Griechenland derzeit regelmäßig stattgegeben wird (dazu Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 152 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 15, juris).

    Diese Prognose fällt von dem Zeitpunkt der Unterrichtung des Haftrichters über einen solchen Antrag beim Verwaltungsgericht an negativ aus, was die Aufhebung einer zur Sicherung einer Zurückschiebung nach § 18 Abs. 3 AsylVfG, § 57 Abs. 3, § 62 Abs. 2 AufenthG angeordneten Haft nach § 426 FamFG im Beschwerdeverfahren gebietet (Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 151, 152 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 15, juris).

    a) Schon die Haftanordnung des Amtsgerichts vom 27. Januar 2010 hätte den Betroffenen in seinem Grundrecht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt, wenn in dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses sein Aufenthalt im Bundesgebiet nach § 55 Abs. 1 Satz 1, 3 AsylVfG gestattet gewesen sein sollte und somit ein von Amts wegen zu beachtendes Hafthindernis (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2005 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 mwN) vorgelegen hätte.

    aa) Richtig ist zwar die Auffassung des Beschwerdegerichts, dass bei einer Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen sicheren Drittstaat die gesetzliche Aufenthaltsgestattung nicht schon mit dem keiner Form unterliegenden Asylgesuch nach § 13 Abs. 1 AsylVfG gegenüber der Grenzbehörde, sondern nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG erst mit dem Eingang eines förmlichen Asylantrags nach § 14 AsylVfG bei dem zuständigen Bundesamt (zur Unterscheidung zwischen Asylgesuch und -antrag: BVerwG NVwZ-RR 1998, 264) erworben wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 49/02, BGHZ 153, 18, 21 und vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 152).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    aa) Richtig ist zwar die Auffassung des Beschwerdegerichts, dass bei einer Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen sicheren Drittstaat die gesetzliche Aufenthaltsgestattung nicht schon mit dem keiner Form unterliegenden Asylgesuch nach § 13 Abs. 1 AsylVfG gegenüber der Grenzbehörde, sondern nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG erst mit dem Eingang eines förmlichen Asylantrags nach § 14 AsylVfG bei dem zuständigen Bundesamt (zur Unterscheidung zwischen Asylgesuch und -antrag: BVerwG NVwZ-RR 1998, 264) erworben wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 49/02, BGHZ 153, 18, 21 und vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 152).

    Ein förmlicher Antrag gemäß § 64 VwVfG ist von dem Betroffenen entweder in Schriftform dem zuständigen Bundesamt zu übermitteln oder vor diesem zur Niederschrift zu erklären (Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 49/02, BGHZ 153, 18, 21; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 14 AsylVfG Rn. 14; Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 14 Rn. 16).

    (c) Das als Niederschrift zu einem Einreisebegehren bezeichnete Dokument wäre auch seinem Inhalt nach ein Asylbegehren nach § 13 AsylVfG, was von dem Haftrichter bei der Feststellung der Voraussetzungen des sich aus § 55 Abs. 1 AsylVfG ergebenden Hafthindernisses zu prüfen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 31. November 2002 - V ZB 49/02, BGHZ 153, 18, 21).

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    In Haftsachen hängt die Gewährung von Rechtsschutz im Hinblick auf das bestehende Rehabilitierungsinteresse weder von dem konkreten Ablauf des Verfahrens noch von dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme ab (vgl. BVerfG, BVerfGE 104, 220, 235 und Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, juris Rn. 22).

    Bei Freiheitsentziehungen durch Haft besteht auch dann ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der (nachträglichen) Feststellung der Rechtswidrigkeit, wenn sie erledigt sind, was die Fachgerichte bei der Beantwortung der Frage nach einem Rechtsschutzinteresse gemäß Art. 19 Abs. 4 GG beachten müssen (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, juris Rn. 25).

    Die Haftaufhebung ist ein "wesensgleiches Plus" zu der Feststellung, dass die Inhaftierung rechtswidrig ist; mit dieser wird die Erkenntnis der Rechtswidrigkeit praktisch umgesetzt (BVerfG, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, aaO).

  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    Die Anordnung von Abschiebungshaft gegen Minderjährige ist nur geboten und zulässig, wenn anderweitige geeignete Sicherungsmaßnahmen nicht gegeben sind (Senat, Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10, Rn. 9 mwN).
  • KG, 12.12.2003 - 25 W 173/02

    Abschiebungshaftverfahren: Maßgeblicher Prüfungssachverhalt in der

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    Die Anbringung eines Asylantrags aus solchem Gewahrsam begründet die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylVfG, die einer auf § 62 AufenthG gestützten Haftanordnung entgegensteht (OLG Frankfurt, InfAuslR 1998, 457, 458; KG, InfAuslR 2004, 308, 309).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    Für die Behandlung der Erklärung als Asylbegehren spricht hier ferner der Umstand, dass die Beteiligte zu 2 die von ihr protokollierten Erklärungen jedenfalls als ein Asylbegehren behandelt hat, indem sie das Protokoll an das für die Entscheidung auf Asylgründe gestützte Schutzbegehren ausschließlich zuständige Bundesamt (BVerwG, NVwZ 2006, 830, 831) zugeleitet haben will.
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 325/99

    Bindungswirkung der Verweisung eines Zivilprozesses in

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    In den Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 1; zum FGG: BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IV b ZB 756/81, NJW 1982, 2505, 2506; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1022, 1023; OLG München, FGPrax 2006, 228).
  • OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06

    Handelsregistersache; gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern;

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    In den Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 1; zum FGG: BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IV b ZB 756/81, NJW 1982, 2505, 2506; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1022, 1023; OLG München, FGPrax 2006, 228).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10
    In Haftsachen hängt die Gewährung von Rechtsschutz im Hinblick auf das bestehende Rehabilitierungsinteresse weder von dem konkreten Ablauf des Verfahrens noch von dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme ab (vgl. BVerfG, BVerfGE 104, 220, 235 und Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, juris Rn. 22).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16, FamRZ 2018, 198; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, NJW-RR 2012, 997 und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).

    In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Senatsbeschluss vom 22. November 2017 - XII ZB 578/16 - FamRZ 2018, 198 Rn. 6 mwN; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11 - NJW-RR 2012, 997 Rn. 6 mwN und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von

    Eine solche Gestattung begründet ein von Amts wegen zu beachtendes Hafthindernis (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 20; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 18).

    Demgegenüber genügt ein Asylgesuch nach § 13 Abs. 1 AsylG gegenüber der Grenzbehörde noch nicht, um eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylG zu erwerben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 19; Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 206/11, FGPrax 2012, 133 Rn. 10; Beschluss vom 25. Februar 2016 - V ZB 171/13, juris Rn. 10).

  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81, NJW 1982, 2505, 2506; Beschluss vom 10. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39).
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 206/11

    Abschiebungshaft: Hafthindernis durch Stellung eines Asylantrags

    a) Der Anordnung der Sicherungshaft durch das Amtsgericht stand die durch die Asylantragstellung des Betroffenen nach § 55 Abs. 1 Satz 1, 3 AsylVfG begründete Aufenthaltsgestattung als von Amts wegen zu beachtendes Hafthindernis entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 18).

    aa) Bei einer Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erwirbt der Ausländer nach § 55 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 AsylVfG die Aufenthaltsgestattung mit dem Eingang eines förmlichen Asylantrags bei dem zuständigen Bundesamt (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39, 40 Rn. 19).

  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 7/14

    Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung über die Zusammensetzung des

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage bewirkt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - II ZB 17/11, ZIP 2012, 1313 Rn. 6; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 11; Beschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81, MDR 1982, 473, 474).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    b) Die Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG hindert zwar die Zurück- oder die Abschiebung eines eingereisten Ausländers und stellt deshalb - solange sie besteht - ein der Anordnung der Sicherungshaft entgegenstehendes Hindernis dar (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, NVwZ 2010, 726, 728 Rn. 27 und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 18).
  • BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptsache in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 - FamRZ 1982, 156, 157; BGH Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - II ZB 7/14 - NJW 2015, 1449 Rn. 7 mwN und vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

    a) Bei rechtswidrigen Freiheitsentziehungen ist ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der richterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft anzuerkennen, das weder von dem Ablauf des Verfahrens noch von dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme abhängt (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 12).

    Hat ein sich in Abschiebungshaft befindlicher Ausländer die Beschwerde gegen die Haftanordnung nach §§ 58 ff. FamFG oder den Antrag auf Haftaufhebung nach § 426 FamFG zulässigerweise mit dem Antrag analog § 62 FamFG verbunden, festzustellen, dass er durch die angefochtene Haftanordnung in seinen Rechten verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 13 und vom 26. Mai 2011 - V ZB 318/10, Rn. 16, juris), muss das Beschwerdegericht über beide Anträge entscheiden.

  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 245/10

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Feststellung einer Rechtsverletzung in der

    Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit führt eine nach Erlass der angegriffenen Entscheidung eingetretene Erledigung der Angelegenheiten der Hauptsache regelmäßig zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil ein Rechtsschutzbedürfnis des Beteiligten nach Erledigung des Verfahrensgegenstandes nicht mehr gegeben ist (BGH Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 - FGPrax 2011, 39 Rn. 11; MünchKommZPO/Koritz 3. Aufl. § 62 FamFG Rn. 3; Müther in Bork/Jacoby/Schwab FamFG § 62 Rn. 1; Unger in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 62 Rn. 6; Bumiller/Harders Freiwillige Gerichtsbarkeit/FamFG 9. Aufl. § 62 FamFG Rn. 1; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 62 FamFG Rn. 1).
  • KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20

    Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung einer Vereinsversammlung: Erledigung der

    Insoweit wird zwar auch nach der Rechtsprechung des Senats anzunehmen sein, dass sich ein Verfahren nach § 37 Abs. 2 Satz 1 FamFG erledigt, so dass eine Beschwerdeentscheidung nur noch unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 FamFG in Betracht kommt, die hier nicht gegeben sind, wenn eine erteilte Ermächtigung durch Fristablauf (vgl. Senat, Beschluss vom 02. August 2018 - 22 W 30/18 -, juris) oder durch Durchführung der Mitgliederversammlung mit einer Behandlung der Beschlussgegenstände ausgeübt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - II ZB 17/11 -, juris Rdn. 8; Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 78/10 -, juris Rdn. 11).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

  • OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17

    Erlass einer Gewaltsschutzanordnung zum Schutze eines wiederholt von einem

  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 17/14

    Beschwerdeverfahren gegen eine Abschiebungshaftanordnung: Beschlussergänzung

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 128/10

    Abschiebungshaft: Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung der Ergänzung der

  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 205/13

    Abschiebungshaftsache: Ergänzungsantrag für die Beschwerdeentscheidung bei

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12

    Abschiebungshaft: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10

    Verpflichtung des Haftrichters zur Aufklärung und Berücksichtigung des Standes

  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen;

  • BGH, 02.12.2015 - V ZB 143/13

    Abschiebungshaftsache: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

  • BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 91/19

    Die Feststellung, dass die Anordnung der Haft den Betroffenen in seinen Rechten

  • OLG Köln, 01.08.2016 - 21 WF 82/16

    Bestellung eines Mitvormunds für einen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden

  • BGH, 20.01.2011 - V ZA 30/10

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle eines Asylantrags

  • BGH, 09.10.2014 - V ZB 73/14

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Aufenthalts in der Asylbewerberunterkunft auf

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 186/10

    Anordnung von Abschiebungshaft gegen einen Ausländer bei Fehlen von Ausführungen

  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch

  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 3 UF 41/12

    Elterliche Sorge: Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die Anordnung

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 68/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Fehlen eines erforderlichen

  • LG Ingolstadt, 12.03.2019 - 33 T 89/19

    Unzureichende Reisedokumente

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 137/19

    Unrechtmäßige Annahme des Beschwerdegerichts der Betroffene habe nicht auf die

  • KG, 02.08.2018 - 22 W 30/18

    Vereinsregistersache: Erledigung einer Beschwerde gegen eine befristete

  • KG, 11.02.2021 - 22 W 1047/20

    Rechtsfolgen der Durchführung einer Vereinsversammlung hinsichtlich eines Antrags

  • LG Detmold, 21.09.2020 - 3 T 120/18

    Ausreichender Haftantrag (Hier: Ausführungen zur Dauer der beantragten Haft)

  • LG Darmstadt, 15.10.2018 - 26 T 25/18
  • LG Bonn, 13.11.2017 - 4 T 359/17

    Ausreisepflicht eines Betroffenen bei Einreise ohne Identitätspapiere i.R.d.

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