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   BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 62/07   

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https://dejure.org/2010,12917
BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 62/07 (https://dejure.org/2010,12917)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - Xa ZR 62/07 (https://dejure.org/2010,12917)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - Xa ZR 62/07 (https://dejure.org/2010,12917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung einschließlich deren Vorbereitung und der Anreisekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung einschließlich deren Vorbereitung und der Anreisekosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vergütung des Sachverständigen in Patentnichtigkeitssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 249/81

    Interesse einer im Rechtsstreit unterlegenen Partei an der Befreiung von der

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 62/07
    Damit regelt dieses Gesetz Vergütung und Entschädigung grundsätzlich abschließend (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. Rn. 1, 6 zu § 1 JVEG; zur früheren Rechtslage BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - VI ZR 249/81, NJW 1984, 870, juris-Rn. 10).
  • LG Saarbrücken, 02.07.2021 - 13 S 141/20

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz von Aufwendungen des Sachverständigen

    Die üblichen Gemeinkosten sind demgegenüber bereits mit dem Grundhonorar abgegolten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - X ZR 95/11 -, juris und vom 14. Oktober 2010 - Xa ZR 62/07 -, juris jeweils für die Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen nach JVEG; LG Hamburg, Urteil vom 29. März 2018 - 323 S 34/16 -, juris für die Vergütung des Kfz-Schadengutachters; AG Völklingen, Urteil vom 13. November 2020 - 16 C 283/20 (11) -, juris zu Desinfektionskosten des Kfz-Schadengutachters).
  • LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16

    Kein Honorar für Zeitaufwand bei nachträglicher Unterlagenübersendung durch

    Andere Tatbestände, Kosten oder Aufwendungen als die, die der Gesetzgeber explizit aufgeführt hat, können daher bei der Vergütung nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2010, Az.: Xa ZR 62/07; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, Grundz JVEG, Rdnrn. 1, 6).
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