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   BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11   

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https://dejure.org/2011,1053
BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11 (https://dejure.org/2011,1053)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2011 - V ZR 56/11 (https://dejure.org/2011,1053)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - V ZR 56/11 (https://dejure.org/2011,1053)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 5 Alt 2 WoEigG
    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrechtsverbot bei Abstimmungen mit Auswirkung der Beschlussfassung auf einen Rechtsstreit in materiell-rechtlicher Hinsicht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1, 25 Abs. 5
    Umfang des Stimmrechtsverbotes nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG: Beschlussgegenstände betreffend verfahrensrechtliche Maßnahmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassung von verfahrensrechtlichen Maßnahmen (z.B. Beschlüsse über die Einleitung des Rechtsstreits) durch das Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 25 Abs. 5 Alt. 2
    Kein Stimmrechtsverbot bei Abstimmung über Legitimation einer baulichen Veränderung ohne Auswirkungen auf verfahrensrechtliche Maßnahmen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Stimmrechtsverbot gem. § 25 Abs. 5 WEG bei nachträglicher Genehmigung einer baulichen Veränderung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang des Stimmrechtsverbots; Führen eines Rechtsstreits

  • rewis.io

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrechtsverbot bei Abstimmungen mit Auswirkung der Beschlussfassung auf einen Rechtsstreit in materiell-rechtlicher Hinsicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrechtsverbot bei Abstimmungen mit Auswirkung der Beschlussfassung auf einen Rechtsstreit in materiell-rechtlicher Hinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 5 Alt. 2
    Erfassung von verfahrensrechtlichen Maßnahmen (z.B. Beschlüsse über die Einleitung des Rechtsstreits) durch das Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang des Stimmrechtsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stimmrechtsverbote in der Wohnungseigentümerversammlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Stimmrechtsverbot erfasst nur Beschlussgegenstände zu verfahrensrechtlichen Maßnahmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stimmverbot nur in engen Grenzen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Stimmrechtsausschluss: Maulkorb für Wohnungseigentümer nur in engen Grenzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reichweite des Stimmrechtsausschlusses nach § 25 Abs. 5 2. Alt. WEG? (IMR 2012, 27)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 191, 198
  • NJW 2012, 72
  • MDR 2011, 1465
  • NZM 2012, 27
  • ZMR 2012, 209
  • WM 2012, 1970
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der betreffenden Situation verständigerweise beeinträchtigt fühlen darf (vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 396; Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 174 mwN).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Zustimmung aller Wohnungseigentümer jedenfalls durch nachteilige Veränderungen des optischen Gesamteindrucks (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991, aaO, mwN) oder durch die Möglichkeit einer intensiveren Nutzung (Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00, BGHZ 146, 241, 248, mwN) notwendig werden kann (vgl. zum Ganzen auch Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 185, 188 f. mwN).

    Auch im Übrigen sind die Würdigungen des Berufungsgerichts, bei denen dem Tatrichter ein revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (so bereits Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991, aaO, für das Verfahren der weiteren Beschwerde nach §§ 43, 45 Abs. 1 WEG a.F., §§ 27, 29 FGG), nicht zu beanstanden.

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Zustimmung aller Wohnungseigentümer jedenfalls durch nachteilige Veränderungen des optischen Gesamteindrucks (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991, aaO, mwN) oder durch die Möglichkeit einer intensiveren Nutzung (Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00, BGHZ 146, 241, 248, mwN) notwendig werden kann (vgl. zum Ganzen auch Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 185, 188 f. mwN).

    Ein Nachteil i.S.v. § 14 Nr. 1 WEG könne auch nicht ohne weiteres aus dem Umstand hergeleitet werden, dass durch die bauliche Veränderung ein der Teilungserklärung widersprechender Zustand geschaffen worden sei (mit zutreffendem Hinweis auf Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00, BGHZ 146, 241, 247 f.).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11
    Da es ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten bildet, darf es nur ausnahmsweise und lediglich unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden (Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 57 mwN).

    Vor diesem Hintergrund erfasst das Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 WEG nur bestimmte Fälle schwerwiegender Interessenkollisionen, in denen die - sonst legitime - Verfolgung auch privater Sonderinteressen bei der Willensbildung der Wohnungseigentümer nicht mehr hinnehmbar erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2002, aaO, S. 57 f.).

  • BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 15/97

    Nutzungsänderung von Sondereigentum - Kein Ausschluß des betroffenen

    Auszug aus BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11
    Angesichts des hohen Rangs, der der Mitwirkungsbefugnis der Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zukommt, gilt dies selbst dann, wenn die nicht auf verfahrensrechtliche Maßnahmen bezogene Beschlussfassung Auswirkungen auf den Rechtsstreit in materiellrechtlicher Hinsicht hat oder haben kann (vgl. auch BayObLG, WuM 1997, 565 f.).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11
    bb) Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht schließlich das Vorbringen des Klägers, die im Zuge der baulichen Veränderung durchgeführte Wasserabführung auf der Dachterrasse sei nicht fachgerecht ausgeführt worden, mit der Begründung für unerheblich gehalten, die Beschlussanfechtung sei auf diesen Gesichtspunkt nicht innerhalb der (materiellrechtlichen) Klagebegründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG gestützt worden (zu diesem Erfordernis Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 237; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133; Klein in Bärmann, aaO, § 46 Rn. 56 mwN).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11
    bb) Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht schließlich das Vorbringen des Klägers, die im Zuge der baulichen Veränderung durchgeführte Wasserabführung auf der Dachterrasse sei nicht fachgerecht ausgeführt worden, mit der Begründung für unerheblich gehalten, die Beschlussanfechtung sei auf diesen Gesichtspunkt nicht innerhalb der (materiellrechtlichen) Klagebegründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG gestützt worden (zu diesem Erfordernis Senat, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 74/08, BGHZ 179, 230, 237; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132, 2133; Klein in Bärmann, aaO, § 46 Rn. 56 mwN).
  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11
    aa) Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer gehört zu dem Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte (Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010- V ZR 60/10, NJW 2011, 679, 681).
  • LG München I, 22.11.2010 - 1 S 11024/10

    Stimmrechtsausschluss bei Vorgehen gg. Wohnungseigentümer

    Auszug aus BGH, 14.10.2011 - V ZR 56/11
    Mit Blick auf die Regelung des § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG geht das gesetzgeberische Anliegen dahin zu verhindern, dass der Prozessgegner auf das Ob und Wie einer gegen ihn gerichteten Prozessführung Einfluss nehmen kann (zutreffend LG München I, NJW-RR 2011, 374, 375; LG Stuttgart, ZWE 468 f.).
  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 85/13

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmverbot für einen Wohnungseigentümer bei der

    Zweck des in § 25 Abs. 5 WEG geregelten Stimmverbots ist es, zu verhindern, dass der Prozessgegner auf das Ob und Wie einer gegen ihn gerichteten Prozessführung Einfluss nehmen kann (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2011 - V ZR 56/11, BGHZ 191, 198 Rn. 11 mwN).

    Daher scheidet eine Beteiligung an der Abstimmung über alle Beschlussgegenstände aus, die verfahrensbezogene Maßnahmen betreffen, worunter insbesondere Beschlüsse über die Einleitung des Rechtsstreits, die Art und Weise der Prozessführung und die Frage der verfahrensrechtlichen Beendigung fallen (Senat, Urteil vom 14. Oktober 2011 - V ZR 56/11, aaO Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23

    Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung

    Die Teilnahme an der Versammlung ermöglicht es den Wohnungseigentümern, auf die Willensbildung der GdWE durch Rede und Gegenrede Einfluss zu nehmen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 8) und durch Stimmabgabe (§ 25 Abs. 1 und 2 WEG) an der Gestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten mitzuwirken (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2011 - V ZR 56/11, BGHZ 191, 198 Rn. 10).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 138/16

    Wohnungseigentum: Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers für die

    Diese Grundentscheidung des Gesetzgebers gebietet zwar eine Zurückhaltung bei der Auslegung der Stimmrechtsverbote und führt etwa dazu, dass das Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG für einen Beschluss, der weder die Art und Weise der Prozessführung noch die Frage der verfahrensrechtlichen Beendigung eines Prozesses zum Gegenstand hat, auch dann nicht gilt, wenn die Beschlussfassung in materieller Hinsicht Auswirkungen auf den Rechtsstreit hat oder haben kann (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2011 - V ZR 56/11, BGHZ 191, 198 Rn. 12).
  • AG München, 26.03.2019 - 484 C 17510/18

    Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte

    Maßstab zur Beurteilung, ob eine Umgestaltung beeinträchtigend wirkt, ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein WEer in der betreffenden Situation verständlicherweise beeinträchtigt fühlen darf (BGH ZWE 2017, 224 Rn. 15; BGHZ 116, 392 (396); ZWE 2012, 32 (33) und 83 (84); KG OLGZ 1993, 427 (428); BayObLG WE 1987, 156 (157); LG München I ZWE 2013, 226).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 73/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers zur Zuweisung einer als

    Dass Garten- und Terrassennutzungen üblicherweise mit einer stärkeren Belastung einhergehen als dies bei der typischen Nutzung einer Fläche als Stellplatz der Fall ist (zum besonderen Störungspotential von Holzterrassen vgl. auch Senat, Urteil vom 14. Oktober 2011 - V ZR 56/11, NZM 2012, 27, 28), liegt auf der Hand.
  • AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17

    Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf einen Eigentümer übertragen?

    Danach dürfen die Wohnungseigentümer bei Änderungen des Umlage-schlüssels jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt (BT-Dr 16/887, S. 23; BGH, NZM 2012, 27 [28]).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2016 - 21 U 12/16

    Anforderungen an die Form von Beschaffenheitsabreden beim Grundstückskauf

    Insoweit heißt in der besagten Entscheidung vom 22.04.2016, " der Verkäufer haftete zwar für Sachmängel, die auf dem Fehlen solcher Eigenschaften beruhen, weil die Regelung in § 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB auch für den Grundstückskaufvertrag gilt (Senat, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11, ZfIR 2012, 63 Rn. 16).
  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres;

    Von dem Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG werden nur Abstimmungen über Beschlussgegenstände erfasst, die verfahrensrechtliche Maßnahmen betreffen, worunter insbesondere Beschlüsse über die Einleitung des Rechtsstreits, die Art und Weise der Prozessführung und die Frage der verfahrensrechtlichen Beendigung fallen; dass eine Beschlussfassung Auswirkungen auf den Rechtsstreit in materiell-rechtlicher Hinsicht hat oder haben kann, genügt nicht (BGH, Urteil vom 14.10.2011 - V ZR 56/11, BGHZ 191, 198, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 24.01.2013 - 29 S 208/10

    Wirksamkeit eines WEG-Beschlusses zu Verlegung eines Abluftrohres

    Bei der Frage, ob diese Dampfschwaden von den übrigen Eigentümern hinzunehmen sind, ist nicht auf rein subjektives Empfinden, sondern darauf abzustellen, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage verständigerweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NZM 2012, 27 Rn. 14 zitiert nach Juris).
  • LG Hamburg, 29.03.2017 - 318 S 36/16

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Beschlusskompetenz der

    Da lediglich sichergestellt werden soll, dass die prozessuale Willensbildung frei von den Interessen des Prozessgegners getroffen wird, sind von dem Stimmrechtsverbot hingegen keine Abstimmungen über Gegenstände betroffen, die kein verfahrensrechtliches Verhalten betreffen (BGH, Urteil vom 14.10.2011, V ZR 56/11, Rn. 12 - zitiert nach juris; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 25 Rn. 30).
  • LG Berlin, 11.12.2018 - 55 S 84/17

    Wohnungseigentümerbeschluss: Stimmrechtsausschluss für den an einem zu

  • LG Berlin, 28.09.2018 - 55 S 1/17

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Derselbe Streitgegenstand bei

  • LG Hamburg, 01.06.2012 - 318 S 115/11

    Welche baulichen Veränderungen sind nachteilig?

  • LG Hamburg, 30.05.2012 - 318 S 176/11

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch der Mitwohnungseigentümer bei störendem

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