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   BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15   

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https://dejure.org/2015,35679
BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15 (https://dejure.org/2015,35679)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - 5 StR 273/15 (https://dejure.org/2015,35679)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 273/15 (https://dejure.org/2015,35679)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 49 Abs. 3 GVG; § 23 StPO; § 354 Abs. 2 StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
    Organisatorische Anforderungen an die Schöffengeschäftsstelle bei Zuziehung eines Hilfsschöffen (Reihenfolge; Zeitpunkt des Eingangs oder der Bearbeitung der Anordnung; Beschränkung der Revisibilität; gravierender Fehler; Auslegung von Zuständigkeitsregeln; gesetzlicher ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 StPO, § 24 Abs 1 StPO, § 24 Abs 2 StPO, § 27 StPO, § 338 Nr 1 StPO
    Strafverfahren wegen Mordes: Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Neubefassung nach Zurückverweisung

  • IWW

    § 20 StGB, § ... 338 Nr. 1 StPO, § 49 Abs. 3 Satz 2 und 3 GVG, § 49 Abs. 3 Satz 2 GVG, § 49 Abs. 3 Satz 4 GVG, § 49 Abs. 3 Satz 4 2. Variante GVG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 27 StPO, § 23 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Täters aufgrund einer pathologischen Spielsucht im Falle eines Verdeckungsmordes nach einem Wohnungseinbruchsdiebstahl

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Mordes: Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei Neubefassung nach Zurückverweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20
    Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Täters aufgrund einer pathologischen Spielsucht im Falle eines Verdeckungsmordes nach einem Wohnungseinbruchsdiebstahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heranziehung eines Hilfsschöffen - und die Besetzungsrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückverweisung - und die strukturelle Inkaufnahme einer Doppelbefassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 17
  • StV 2016, 633
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93

    Ausschluß eines Richters - Rechtliches Gehör - Erneute Entscheidung

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
    Ein Richter ist demgegenüber nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91

    ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
    Ein Richter ist demgegenüber nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die fehlerhafte Auslegung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75, 79 f.).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
    Ein Richter ist demgegenüber nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
    Ein Richter ist demgegenüber nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
    Etwas anderes gilt lediglich in dem Fall, dass nicht die Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsregel, sondern die Verfassungsmäßigkeit der der Rechtsanwendung zugrunde liegenden Zuständigkeitsregel selbst (etwa eines Geschäftsverteilungsplans) zu prüfen ist (BVerfG aaO; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 u.a., NJW 2012, 2334, 2335 mwN).
  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 416/12

    Besetzungseinwand (Mitwirkung eines bereits an der aufgehobenen Entscheidung

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
    Eine solche liegt zwar ausgesprochen nahe, wenn aufgrund eines Geschäftsverteilungsplans die Bearbeitung vom Revisionsgericht zurückverwiesener Sachen einer mit solchen Richtern besetzten Strafkammer zugewiesen wird, die zuvor aufgrund einer anderen Kammerzugehörigkeit regelmäßig an den in Rede stehenden zurückverwiesenen Sachen beteiligt waren (BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 StR 416/12, BGHR StPO § 338 Nr. 1b Geschäftsverteilungsplan 1).
  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 377/13

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenmilderung wegen "Spielsucht" beim Verdeckungsmord

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
    Dieser Schuldspruch ist rechtskräftig (Urteil des Senats vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80).
  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die fehlerhafte Auslegung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75, 79 f.).
  • BGH, 25.07.2023 - StB 42/23

    Begründungsanforderungen an den formgerecht und fristgerecht erhobenen

    Dies ist in Betracht zu ziehen, wenn der Spruchkörper, der nach der Geschäftsverteilung für die neue Entscheidung zuständig ist, mit Richtern besetzt ist, die nach demselben Plan dem in dem früheren Rechtsgang erkennenden Spruchkörper angehört haben (s. BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - 5 StR 416/12, BGHR StPO § 338 Nr. 1b Geschäftsverteilungsplan 1; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 273/15, NStZ-RR 2016, 17; OLG Hamm, Beschluss vom 11. November 2004 - 4 Ss 476/04, NStZ-RR 2005, 212; SSW-StPO/Momsen/Momsen-Pflanz, 5. Aufl., § 354 Rn. 59).
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