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   BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15   

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https://dejure.org/2015,31564
BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15 (https://dejure.org/2015,31564)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - IV ZB 21/15 (https://dejure.org/2015,31564)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15 (https://dejure.org/2015,31564)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 511 ZPO, § 547 Nr 6 ZPO, § 559 ZPO, § 576 Abs 3 ZPO
    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Anforderungen an die Gründe des der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlusses; Wert der Beschwer des unterlegenen Klägers in Fällen einer reinen Auskunftsklage

  • IWW

    § 511 Abs. 4 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO, § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO, § 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versehen von den der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüssen mit ausreichenden Gründen; Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts sowie der von den Parteien erstinstanzlich gestellten Anträge; Grundsätze zum Wert des Beschwerdegegenstands in Auskunftsverfahren

  • rewis.io

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Anforderungen an die Gründe des der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlusses; Wert der Beschwer des unterlegenen Klägers in Fällen einer reinen Auskunftsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versehen von den der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüssen mit ausreichenden Gründen; Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts sowie der von den Parteien erstinstanzlich gestellten Anträge; Grundsätze zum Wert des Beschwerdegegenstands in Auskunftsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgewiesene Auskunftsklage - und die Beschwer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwerfung der Berufung als unzulässig - und die Beschlussgründe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZB 50/12

    Anforderungen an die Begründung von der Rechtsbeschwerde unterliegenden

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15
    Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2014 - XII ZB 266/13, NJW-RR 2014, 1531 Rn. 7; vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4).

    Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Berufungsentscheidung nach sich zieht (BGH, Beschluss vom 16. April 2013 aaO).

  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15
    b) Hiervon abweichend will das Berufungsgericht in den Fällen, in denen es dem Kläger um die bloße Auskunft geht, nicht dagegen um die Vorbereitung einer Leistungsklage, für die Wertbemessung allein auf den Aufwand an Zeit und Sachmitteln abstellen, der mit der Erteilung der verlangten Auskunft verbunden ist (so auch OLG Köln OLGR 2009, 680, 681; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 192; Zöller aaO; Schneider/Herget, Streitwertkommentar 12. Aufl. Rn. 4467).
  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 W 17/09

    Bindungswirkung der Streitwertfestsetzung des verweisenden Gerichts

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15
    b) Hiervon abweichend will das Berufungsgericht in den Fällen, in denen es dem Kläger um die bloße Auskunft geht, nicht dagegen um die Vorbereitung einer Leistungsklage, für die Wertbemessung allein auf den Aufwand an Zeit und Sachmitteln abstellen, der mit der Erteilung der verlangten Auskunft verbunden ist (so auch OLG Köln OLGR 2009, 680, 681; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 192; Zöller aaO; Schneider/Herget, Streitwertkommentar 12. Aufl. Rn. 4467).
  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 255/08

    Stufenklage des Erben gegen den Bevollmächtigten des Erblassers: Wert der

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15
    Hierbei kommt es grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, ZEV 2014, 424 Rn. 8; vom 9. November 2011 - IV ZB 23/10, ZEV 2012, 149 Rn. 13; vom 10. März 2010 - IV ZR 255/08, FamRZ 2010, 891 Rn. 6).
  • BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11

    Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15
    Soweit die Auskunft die Geltendmachung des Leistungsanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil des Leistungsanspruchs und ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchstellers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 13-15; Zöller/Herget, ZPO 30. Aufl. § 3 Rn. 16 "Auskunft").
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZB 23/10

    Verurteilung zur Auskunft: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15
    Hierbei kommt es grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, ZEV 2014, 424 Rn. 8; vom 9. November 2011 - IV ZB 23/10, ZEV 2012, 149 Rn. 13; vom 10. März 2010 - IV ZR 255/08, FamRZ 2010, 891 Rn. 6).
  • BGH, 04.06.2014 - IV ZB 2/14

    Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen; Umfang der

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15
    Hierbei kommt es grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschlüsse vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, ZEV 2014, 424 Rn. 8; vom 9. November 2011 - IV ZB 23/10, ZEV 2012, 149 Rn. 13; vom 10. März 2010 - IV ZR 255/08, FamRZ 2010, 891 Rn. 6).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 266/13

    Notwendiger Inhalt eines der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlusses:

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZB 21/15
    Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO) erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2014 - XII ZB 266/13, NJW-RR 2014, 1531 Rn. 7; vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12, NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Soweit eine Auskunft - wie hier - die Geltendmachung des Leistungsanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil des Leistungsanspruchs, nämlich 1/10 bis 1/4 des Leistungsanspruchs (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, juris Rn. 14), und ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchstellers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 9, vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, aaO mwN).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen von Gewinnabschöpfungsklagen nach § 10 UWG zunächst allein der Auskunftsanspruch rechtshängig gemacht werden kann; der Streitwert einer solchen Auskunftsklage beträgt in der Regel - wie vorliegend - nur einen Bruchteil des Leistungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2 mwN; Beschluss vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 9).
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    Eine Sachdarstellung ist lediglich dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich der maßgebliche Sachverhalt und das Rechtsschutzziel noch mit hinreichender Deutlichkeit aus den Beschlussgründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 6; vom 15. Dezember 2015 - VIII ZB 16/15, aaO; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen von Gewinnabschöpfungsklagen nach § 10 UWG zunächst allein der Auskunftsanspruch rechtshängig gemacht werden kann; der Streitwert einer solchen Auskunftsklage beträgt in der Regel - wie vorliegend - nur einen Bruchteil des Leistungsanspruchs (vgl. BGH, Beschl. v. 04.02.2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2 mwN; Beschl. v. 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 9).".
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2023 - 10 W 5/23

    Scraping

    Der Wert des mit dem Klageantrag Ziffer 4 geltend gemachten Auskunftsanspruchs bestimmt sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung, die diesem Anspruch zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2015, IV ZB 21/15).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2016 - 4 U 130/14

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwer eines zur Auskunft über den Bestand

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 14.10.2015 - IV ZB 21/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 13.8.2015 - III ZR 76/14, bei Juris Rn. 4 m.w.N.; Beschluss vom 14.7.2015 - II ZB 1/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 4.6.2014 - IV ZB 2/14, bei Juris Rn. 8; jeweils m.w.N.).

    Insoweit ist - von dem hier nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 14.7.2015 - II ZB 1/15, bei Juris Rn. 9; Beschluss vom 14.10.2015 - IV ZB 21/15, bei Juris Rn. 9).

  • BGH, 12.02.2019 - VI ZB 35/17

    Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses wegen der unzureichenden Versehung des

    Denn die Wertfestsetzung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Grenzen des ihm von § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder rechtsfehlerhaft von ihm Gebrauch gemacht hat (Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2018 - VI ZB 12/17, juris Rn. 4; vom 29. Oktober 2013 - VI ZB 2/13, VersR 2014, 350 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - VIII ZB 16/15, juris Rn. 5; vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 6; vom 18. September 2014 - III ZB 20/14, juris Rn. 5; vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 5).
  • BGH, 19.07.2023 - IV ZB 3/23

    Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zu einer

    Hierbei kommt es grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, den die Erteilung der Auskunft erfordert (Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 2020 - IV ZB 34/19, juris Rn. 5; vom 14. Oktober 2015 - IV ZB 21/15, juris Rn. 9).
  • LG Schweinfurt, 18.11.2019 - 13 O 264/18

    Maßgeblicher Zeitpunkt für ein sofortiges Anerkenntnis bei der Stufenklage

    Soweit die Auskunft die Geltendmachung des Leistungsanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, ist dieses Interesse in der Regel nur mit einem Bruchteil (BGH (IV. Zivilsenat), Beschluss vom 14.10.2015, IV ZB 21/15), üblicherweise 1/10 bis 14, des Leistungsanspruchs zu bemessen, der durch den Auskunftsanspruch vorbereitet werden soll, wobei die Höhe des jeweils nach freiem Ermessen zu schätzenden Bruchteils umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BeckOK ZPO/Wendtland, 33. Ed. 1.7.2019, ZPO § 3 Rn. 15).
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