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   BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20   

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https://dejure.org/2020,37770
BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20 (https://dejure.org/2020,37770)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2020 - XII ZB 244/20 (https://dejure.org/2020,37770)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20 (https://dejure.org/2020,37770)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Überlassung des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin als wesentlicher Verfahrensmangel der Anhörung; Unterbleiben der Bestellung eines Verfahrenspflegers in erster Instanz

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Nicht rechtzeitige Überlassung des Sachverständigengutachtens vor der Anhörung des Betroffenen; Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Verfahrenspflegerbestellung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fehlen der Überlassung des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin als wesentlicher Verfahrensmangel der Anhörung; Unterbleiben der Bestellung eines Verfahrenspflegers in erster Instanz

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Nicht rechtzeitige Überlassung des Sachverständigengutachtens vor der Anhörung des Betroffenen; Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Verfahrenspflegerbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kenntnis Betreuter von SV-Gutachten - Verfahrenspflegerbestellung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht rechtzeitige Überlassung eines Sachverständigengutachtens als Verfahrensmangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 255
  • FamRZ 2021, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17

    Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
    Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterblieben, hat das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG erneut zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17, FamRZ 2018, 1193).

    Denn hierbei handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 12).

    Ist in erster Instanz die Bestellung eines Verfahrenspflegers unterblieben, hat das Beschwerdegericht für die Beschwerdeinstanz das Vorliegen der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG erneut zu prüfen (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20

    Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
    Ist dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20, juris).

    Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - juris Rn. 10 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).

    bb) Dem wird es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht gerecht, wenn das Sachverständigengutachten - wie ausweislich des amtsgerichtlichen Anhörungsprotokolls auch im vorliegenden Fall geschehen - dem Betroffenen erst bei der persönlichen Anhörung ausgehändigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 537/18

    Anspruch auf Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Leiden an einer paranoiden

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 11. September 2019 - XII ZB 537/18 - FamRZ 2020, 50 Rn. 5 mwN).

    Dass ein Betreuungsbedarf für das erkennende Gericht offensichtlich ist, steht als solches der Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 11. September 2019 - XII ZB 537/18 - FamRZ 2020, 50 Rn. 7).

  • BGH, 16.05.2018 - XII ZB 214/17

    Verpflichtung zur Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen in

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - NJW-RR 2018, 1030 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19

    Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
    Denn dadurch wird dem Betroffenen jede Möglichkeit genommen, sich auf den Anhörungstermin ausreichend vorzubereiten und durch die Erhebung von Einwendungen und durch Vorhalte an den Sachverständigen eine andere Einschätzung zu erreichen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 - FamRZ 2020, 786 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 392/19

    Anhörung des Betroffenen erneut persönlich vor der Entscheidung bei Einholung

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
    Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 392/19 - NJW 2020, 852 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
    Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - juris Rn. 10 mwN und vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.06.2019 - XII ZB 51/19

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen i.R.d.

    Auszug aus BGH, 14.10.2020 - XII ZB 244/20
    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschluss vom 12. Juni 2019 - XII ZB 51/19 - FamRZ 2019, 1647 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 16.02.2022 - XII ZB 499/21

    Erneute Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 276 Abs. 1 FamFG durch

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20 - FamRZ 2021, 220 Rn. 11 mwN).

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20 - FamRZ 2021, 220 Rn. 12 f. mwN).

    Dass ein Betreuungsbedarf für das erkennende Gericht offensichtlich ist, steht als solches der Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20 - FamRZ 2021, 220 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 146/21

    Die Anhörung leidet an einem wesentlichen Verfahrensmangel, wenn dem Betroffenen

    Die Anhörung leidet an einem wesentlichen Verfahrensmangel, wenn dem Betroffenen vor dem Anhörungstermin lediglich das schriftliche Sachverständigengutachten übermittelt, er aber nicht über ergänzende telefonische Ausführungen des Sachverständigen unterrichtet wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20, FamRZ 2021, 220).

    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass der Betroffene vor der Entscheidung im Besitz des vollständigen Gutachtens ist und ausreichend Zeit hatte, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen und sich zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20 - FamRZ 2021, 220 Rn. 6 ff. mwN).

  • BGH, 27.01.2021 - XII ZB 411/20

    Verfahrensmangelhaftigkeit der Anhörung wegen nicht rechtzeitiger Aushändigung

    Ist dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20, juris).

    Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 244/20 - juris Rn. 8 mwN).

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