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BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20 |
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Kurzfassungen/Presse
- famrz.de (Kurzinformation)
Beschwerdeberechtigung im Betreuungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Westerburg, 21.11.2019 - 72 XVII 203/18
- LG Koblenz, 18.02.2020 - 2 T 804/19
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 67
- MDR 2021, 254
- FamRZ 2021, 228
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur …
Vielmehr gilt, dass eine Meinungsänderung zwischen den Instanzen für den Betroffenen insoweit nicht mit verfahrensrechtlichen Nachteilen verbunden ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 369/16 - FamRZ 2017, 49 Rn. 7), so dass dem im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG in seinen Rechten beeinträchtigten Betroffenen grundsätzlich auch dann die Anfechtung der auf die Beschwerde des Beteiligten ergangenen Entscheidung eröffnet ist (anders bei einem nicht das Erstrechtsmittel führenden Beteiligten iSd § 303 Abs. 2 FamFG, vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 91/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).