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   BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74   

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https://dejure.org/1975,619
BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74 (https://dejure.org/1975,619)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1975 - I ZB 9/74 (https://dejure.org/1975,619)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1975 - I ZB 9/74 (https://dejure.org/1975,619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit eines plastischen Zeichens - Unterschied zwischen Warenzeichen und Gebrauchsmuster bzw. Geschmacksmuster - Umfang inländischen Markenschutzes - Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Vergabe von Markenzeichen - Schutz der im Ursprungsland ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1027 (Ls.)
  • MDR 1976, 556
  • GRUR 1976, 355
  • GRUR Int. 1976, 357
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.07.1963 - 13/63

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74
    Keine dieser Vorschriften untersagt es, ihrer Natur nach verschiedene Sachverhalte auch einer entsprechend differenzierten Regelung zu unterziehen; vielmehr entspricht es dem Gleichheitsgrundsatz immanenten Gebot, Ungleiches seiner Ungleichheit entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 13, 225, 227 - NJW 1962, 100; EuGH vom 17. Juli 1963, Rs. 13/63, Slg. IX (1963), 359, 384).

    Zu der - von der Anmelderin angeregten - Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung des Art. 7 EWGV bestand mit Rücksicht auf dessen Entscheidung vom 17. Juli 1963 (aaO) keine Veranlassung.

  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
    Auszug aus BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74
    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 16. Mai 1975 (WRP 1975, 439, 440 = GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch) ausgeführt hat, können nach der derzeitigen Rechtslage dreidimensionale (plastische) Gestaltungen nicht als Warenzeichen eingetragen werden.
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74
    Keine dieser Vorschriften untersagt es, ihrer Natur nach verschiedene Sachverhalte auch einer entsprechend differenzierten Regelung zu unterziehen; vielmehr entspricht es dem Gleichheitsgrundsatz immanenten Gebot, Ungleiches seiner Ungleichheit entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 13, 225, 227 - NJW 1962, 100; EuGH vom 17. Juli 1963, Rs. 13/63, Slg. IX (1963), 359, 384).
  • EuGH, 24.10.1973 - 43/72

    Merkur Aussenhandels GmbH / Kommission

    Auszug aus BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74
    Nichts anderes gilt für das Diskriminierungsverbot des Art. 7 EWGV (EuGH aaO; siehe ferner EuGH Rs. 43/72, Slg, 1973, 1055, 1074).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98

    Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens

    Die Anmelderin hatte unter Geltung des Warenzeichengesetzes, das die Eintragung von dreidimensionalen (plastischen) Marken nicht vorsah (vgl. BGHZ 41, 187, 189 - Palmolive; BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550 f. = WRP 1975, 439 - Drahtbewehrter Gummischlauch; Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355 = WRP 1976, 231 - P-tronics), das (farbige) Bildzeichen ohne weitere Angaben angemeldet.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    a) Entgegen den vom Bundespatentgericht eingangs seiner Entscheidung angestellten Erwägungen berührt die Frage, ob die Darstellung der Ware als solche vom zeichenrechtlichen Schutz ausgenommen ist, nicht die Zeichenschutzfähigkeit an sich, wie sie sich beispielsweise zur Zeit der Geltung des Warenzeichengesetzes bei Hörzeichen oder dreidimensionalen Zeichen stellte (vgl. BGH, Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355 - P-tronics, betreffend: plastische Zeichen).
  • BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80

    Original-Maraschino

    Es ist allerdings richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur flächenhafte Gebilde als Warenzeichen eintragungsfähig sind (vgl. BGH GRUR 1976, 355-P-tronics m.w.N.).

    Es kann deshalb offenbleiben, was sich aus den Akten nicht eindeutig ergibt, ob das Ursprungszeichen in Italien, wo dies zulässig ist (vgl. Corte die Appello de Torino, GRUR Int. 1972, 251, 252) als dreidimensionales Zeichen gilt und ob gegebenenfalls dem Zeichen im Hinblick auf Art. 6 quinquies PVÜ im Inland auch in dieser Form Schutz zu gewähren wäre (offengelassen in BGH GRUR 1976, 355 - P-tronics, siehe dazu v. Gamm, WRP 1977, 230, 232).

  • BGH, 04.07.1991 - I ZB 9/90

    "Z-TECH"; Veranlassung der Schutzfähigkeitsprüfung durch einen

    Ein solches Begehren ist nach allgemeiner Auffassung allein nach den entsprechenden inländischen Rechtsvorschriften zu beurteilen (so schon BGHZ 18, 1, 11 [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] - Hückel; s.a. BGH, Beschl. v. 14. November 1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 356 = WRP 1976, 231 P-tronics; BGHZ 100, 26, 27 [BGH 05.02.1987 - I ZR 56/85] - LITAFLEX), so daß das Patentamt zutreffend (allein) § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG seiner Prüfung zugrunde gelegt hat.

    Durch die Telle-quelle-Klausel des Art. 6 quinquies Abschn. A Abs. 1 Satz 1 PVÜ soll der Schutz der im Ursprungsland ordnungsgemäß eingetragenen Marke über den nationalen Territorialbereich des Ursprungslandes hinaus erweitert und dieser Marke so, wie sie im Ursprungsland eingetragen ist, auch in den anderen Verbandsländern Wirkung und Schutz verliehen werden (BGH, Beschl. v. 14. November 1975 I ZB 9/74, aaO. - P-tronics).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93

    "UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen

    Die unterschiedliche Rechtsfolge findet ihre sachliche Rechtfertigung darin, daß es sich bei der nach dem Telle-quelle-Schutz beanspruchten Marke um eine Art Schutzerstreckung der im Ursprungsland eingetragenen Marke mit einer entsprechenden Abhängigkeit vom Bestand dieser Marke handelt, während die auf eine Inlandsanmeldung vorgenommene Warenzeicheneintragung zu einer selbständigen Marke führt (vgl. BGH, Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 356 - P-tronics).
  • BGH, 05.04.1990 - I ZB 7/89

    "IR-Marke FE"; Inländischer Schutz einer Marke

    Die Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke im Verbandsland gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 MMA, für welche der Telle-quelle-Schutz beansprucht werden kann, ist folglich nur in den Grenzen des Art. 6 quinquies Abschn. B PVÜ vorzunehmen (BGH, Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 356 - P-tronics; Urt. v. 5.2.1987 - I ZR 56/85, GRUR 1987, 525, 526 LITAFLEX; Bodenhausen, Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums, S. 96; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., Art. 5 MMA. Rdn. 1; v. Gamm, WRP 1977, 230, 231; Miosga, MA 1965, 824, 828).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 56/85

    "LITAFLEX"; Zeichenrechtsschutz bei fehlendem Geschäftsbetrieb

    Der international registrierten Marke darf danach der Schutz ausschließlich aus den in Art. 6 (SUP)quinquies(/SUP) Abschn. B PVÜ genannten Gründen versagt oder entzogen werden (BGHZ 22, 1, 16 [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] - Flava-Erdgold; BGH Beschl. vom 23. Januar 1974 - I ZB 12/72, GRUR 1974, 777, 778 - LEMON-SODA; BGH Beschl. vom 14. November 1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 356 - P-tronics).
  • BGH, 05.11.1987 - I ZB 11/86

    "Hörzeichen"; Eintragungsfähigkeit von akustischen Kennzeichen

    Demgegenüber hat sich die Mehrzahl der Kommentierungen zum Warenzeichengesetz gegen die Zulässigkeit der Eintragung von Hörzeichen ausgesprochen (v. Gamm, Warenzeichengesetz, § 1 Rdn. 24; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 1 Rdn. 67; Reimer/Trüstedt, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 4. Aufl., WZG § 1 Nr. 1), während der Bundesgerichtshof zwar mit der Frage selbst noch nicht befaßt war, jedoch in mehreren Entscheidungen, in denen er die Ablehnung der Eintragung mehrdimensionaler Warenzeichen durch das Deutsche Patentamt aus Rechtsgründen gebilligt hat, zumindest auch zu erkennen gegeben hat, daß er auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nur Wort- und Bildzeichen als eintragungsfähig ansieht (BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch;Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 355 f - P-tronics).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZB 6/89

    Inländischer Markenschutz für ausländische Telle-quelle-Marke aus

    Die Prüfung der Schutzfähigkeit des Zeichens der Markeninhaberin mit dem Ursprungsland Schweiz, das Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft ist, ist folglich nur in den Grenzen des Art. 6 quinquies Abschn. B PVÜ zulässig ( BGH, Beschl.v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 356 - P-tronics; Urt.v. 5.2.1987 - I ZR 56/85, GRUR 1987, 525, 526 - Litaflex; Beschl.v. 5.4.1990 - I ZB 7/89 - IR-Marke FE - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97

    Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende

    Die Auslegung des am 7. April 1994 eingegangenen Anmeldeantrags läßt nur den Schluß zu, daß die Anmelderin Schutz lediglich für eine flächenmäßige Markenform begehren wollte, die allein nach der im damaligen Zeitpunkt herrschenden Rechtsauffassung (vgl. zB BGH GRUR 1976, 355 "P-tronics") der Markeneintragung nach Maßgabe des Warenzeichengesetzes zugänglich war.
  • BGH, 05.11.1987 - I ZB 12/86

    Begriff des Hörzeichens - Patentierbarkeit von Hörzeichen - Patentierbarkeit von

  • BPatG, 25.11.2003 - 33 W (pat) 214/02
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