Rechtsprechung
BGH, 14.11.1985 - 4 StR 588/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Selbstständiger Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Fortgesetzte Handlung des unerlaubten Handeltreibens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 4; StGB § 52
Betäubungsmittelstrafrecht: Umtausch von Rauschgift - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 342
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.09.1981 - 2 StR 489/81
Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz von Erwerb und Handeltreiben, …
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - 4 StR 588/85
Alle bis dahin auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeiten stellten eine fortgesetzte Handlung des unerlaubten Handeltreibens dar (BGH Beschluß vom 11. September 1981 - 2 StR 489/81; siehe NStZ 1982, 63). - BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84
Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - 4 StR 588/85
War aber das unerlaubte bandenmäßige Handeltreiben gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG als Fortsetzungstat nur eine Straftat im Rechtssinne, so stellen auch die beiden damit in Tateinheit begangenen Taten der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nur eine Tat dar, da sie durch das gleichwertige Verbrechen gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zur Tateinheit verbunden weiden (…Dreher/Tröndle StGB-Kommentar 42. Auflage vor § 52 Rdn. 5, 5 a; vgl. BGHSt 33, 4, 6) [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84].