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   BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83   

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https://dejure.org/1985,745
BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83 (https://dejure.org/1985,745)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1985 - I ZR 68/83 (https://dejure.org/1985,745)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1985 - I ZR 68/83 (https://dejure.org/1985,745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bob Dylan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung unautorisierter Vervielfältigungsstücke; Umfang des Leistungsschutzes für ausländische ausübende Künstler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urheberrecht - Verwertungsverbot - USA - Leistungsschutz - Künstler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1253
  • MDR 1986, 558
  • GRUR 1986, 454
  • GRUR 1986, 734
  • GRUR Int. 1986, 414
  • ZUM 1986, 202
  • afp 1986, 169
  • afp 1986, 262
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Auszug aus BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83
    Auch die Gefahr der nur unmittelbaren Beeinträchtigung der Erwerbsaussichten des ausübenden Künstlers durch die nichtgenehmigte Ausnutzung seiner Leistung zu gewerblichen Zwecken reicht aus (vgl. BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit).

    Auf die Senatsentscheidung vom 31. Mai 1960 n I ZR 64/58 - (BGHZ 33, 20 ff. - Figaros Hochzeit) können sich die Revisionen in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg berufen.

    Denn die Entscheidung ist vor Erlaß des UrhG 1965 ergangen, als eine dem § 96 Abs. 3 UrhG entsprechende Bestimmung noch nicht existierte; § 2 Abs. 2 LUG gewährte dem ausübenden Künstler an seiner Wiedergabeleistung die Rechte eines Werkbearbeiters nur unter der Voraussetzung, daß diese bereits auf einem Tonträger festgehalten war (BGHZ 33, 20, 25).

  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83
    Die Anwendung des § 1 UWG scheitert jedoch - wie das Berufungsgericht weiter angenommen hat - an dem Grundsatz, daß der wettbewerbliche Leistungsschutz die Wertung eines bestehenden Sonderrechtsschutzes hinzunehmen hat und über die bewußte Begrenzung der gewährten Ausschließlichkeitsrechte nicht hinausgehen darf (vgl. BGHZ 5, 1, 9, 11 - Hummelfiguren I; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 288, 295, 296 - Apfelmadonna).

    Denn die unlauteren Umstände müssen außerhalb des Sonderschutztatbestandes liegen (BGHZ 5, 1, 10 - Hummelfiguren I ; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 88, 296 - Apfelmadonna).

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83
    Die Anwendung des § 1 UWG scheitert jedoch - wie das Berufungsgericht weiter angenommen hat - an dem Grundsatz, daß der wettbewerbliche Leistungsschutz die Wertung eines bestehenden Sonderrechtsschutzes hinzunehmen hat und über die bewußte Begrenzung der gewährten Ausschließlichkeitsrechte nicht hinausgehen darf (vgl. BGHZ 5, 1, 9, 11 - Hummelfiguren I; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 288, 295, 296 - Apfelmadonna).

    Denn die unlauteren Umstände müssen außerhalb des Sonderschutztatbestandes liegen (BGHZ 5, 1, 10 - Hummelfiguren I ; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 88, 296 - Apfelmadonna).

  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 97/76

    Buster-Keaton-Filme

    Auszug aus BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83
    Zwar gilt dieses Abkommen noch heute, wobei allerdings die Bestimmungen des Welturheberrechtsabkommens im Falle der Abweichung grundsätzlich Vorrang haben (vgl. BGHZ 70, 268, 272 f. - Buster Keaton-Filme).

    Durch das Übereinkommen mit den Vereinigten Staaten von 1892 wurde der Inlandsschutz zwar in der jeweiligen gesetzlichen Ausgestaltung des nationalen Rechts gewährt, so daß grundsätzlich auch Änderungen erfaßt werden (vgl. BGHZ 70, 268, 271 - Buster Keaton-Filme).

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83
    Die Anwendung des § 1 UWG scheitert jedoch - wie das Berufungsgericht weiter angenommen hat - an dem Grundsatz, daß der wettbewerbliche Leistungsschutz die Wertung eines bestehenden Sonderrechtsschutzes hinzunehmen hat und über die bewußte Begrenzung der gewährten Ausschließlichkeitsrechte nicht hinausgehen darf (vgl. BGHZ 5, 1, 9, 11 - Hummelfiguren I; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 288, 295, 296 - Apfelmadonna).
  • OLG München, 24.02.1983 - 6 U 1806/82

    Schutz ausländischer Staatsangehöriger im Geltungsbereich des deutschen

    Auszug aus BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83
    Das Berufungsgericht (Urt. abgedr. in GRUR 1983, 312 ff.) hat die Berufung der Klägerin zu 1 zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten und der Streithelferin unter Zurückweisung der Rechtsmittel im übrigen das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Beklagte auf die Klage des Klägers zu 2 verurteilt, es zu unterlassen, das in Streit befindliche Kassetten-Album zu vertreiben, wenn auf der Vorderseite der Kassette ein Foto des Klägers zu 2 abgebildet ist; im übrigen hat es die Klage des Klägers zu 2 mit dem weitergehenden Unterlassungs- und Auskunftsbegehren abgewiesen.
  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84

    "Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei

    Zur Frage, in welchem Umfang ein ausländischer ausübender Künstler Inlandsschutz für eine im Ausland außerhalb des (zeitlichen oder räumlichen) Geltungsbereichs des Rom-Abkommens dargebotene künstlerische Leistung genießt (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 14.11.1985 - I ZR 68/83, GRUR 1986, 454 - Bob D.).

    Auf die Bestimmung des § 96 Abs. 1 UrhG, der zufolge rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungsstücke nicht verbreitet werden dürfen, kann sich der Kläger jedoch vorliegend nicht berufen (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1985 - I ZR 68/83, GRUR 1986, 454, 455 - Bob Dylan).

    Demgegenüber meint die Revisionserwiderung, § 96 UrhG sei im Streitfall anzuwenden, weil die Schallplatten, deren Verbreitung der Kläger unterbinden möchte, auf eine ungenehmigte Aufnahme zurückgingen; § 96 Abs. 1 UrhG diene insofern der Durchsetzung des Aufnahmerechts nach § 75 Satz 1 UrhG, das jedem ausübenden Künstler unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und dem Ort der Darbietung eingeräumt sei (vgl. auch Chr. Krüger, GRUR Int. 1986, 381, 385; Schack, GRUR 1986, 734, 735).

    Denn die für das Urheberrecht geltende Revidierte B. Übereinkunft sowie das von der Revisionserwiderung ergänzend herangezogene, hier ohnehin nicht einschlägige bilaterale Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Österreich über die Fragen des gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutzes und des gegenseitigen Schutzes des Urheberrechts vom 15. Februar 1930 (RGBl. II S. 1077, BGBl. 1952 II S. 436) erfassen das Bearbeiter-Urheberrecht nach § 2 Abs. 2 LUG nicht, das zwar wie ein Urheberrecht ausgestaltet war, bei dem es sich aber nach seinem materiellen Gehalt um ein Leistungsschutzrecht handelte (vgl. BGHZ 33, 1, 15 [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58] - Schallplattenkünstlerlizenz; BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 455 - Bob Dylan).

    Ein solches Recht wird von den Konventionen und dem genannten bilateralen Übereinkommen, die allein dem Schutz urheberrechtlicher Werke dienen, nicht erfaßt (Bappert/Wagner, Internationales Urheberrecht, Art. 4 RBÜ Rdnr. 27, Art. 11 WUA Rdnr. 8; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 455 f.; a.A. offenbar Schack, GRUR 1986, 734, 735 f.).

    Zwischen ihm und der Beklagten besteht auch ein Wettbewerbsverhältnis; ausreichend ist insofern bereits die Gefahr der nur mittelbaren Beeinträchtigung der Erwerbsaussichten des ausübenden Künstlers durch die ungenehmigte Ausnutzung seiner Leistung zu gewerblichen Zwecken (BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit; BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 456 - Bob Dylan).

    Die Wertung dieses bestehenden Sonderrechtsschutzes hat der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz grundsätzlich hinzunehmen; er darf über die bewußte Begrenzung der gewährten Rechte nicht hinausgehen (BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 456 - Bob Dylan; vgl. auch BGHZ 5, 1, 9, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren I; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 288, 295, 296 - Apfelmadonna).

    Hierzu gehören auch die Beschränkungen in der Anwendbarkeit des Rom-Abkommens und in der fremdenrechtlichen Regelung des § 125 Abs. 6 UrhG (BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 456 - Bob Dylan).

    Die im Streitfall bestehende Begrenzung des Sonderrechtsschutzes schließt einen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz jedoch nicht aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung fremder Leistung wettbewerbsrechtlich als unlauter erscheinen lassen; diese die Unlauterkeit begründenden Umstände müssen allerdings außerhalb des Sonderschutztatbestandes liegen (BGHZ 5, 1, 10 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren I; 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 288, 296 - Apfelmadonna; BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 456 - Bob Dylan).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Wegen der näheren Begründung wird auf das in GRUR 1986, S. 454 abgedruckte Urteil Bezug genommen.

    Sie findet eine Stütze in den Betrachtungen, welche Schack (ZUM 1986, S. 69 (70 und 74) sowie GRUR 1986, S. 734 (736); vgl. auch Bappert/Wagner, Internationales Urheberrecht, 1956, Art. 11 WUA Rdnr. 9; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., 1980, S. 96, und IPRax 1987, S. 13) zur zeitlichen Reihenfolge beider in Rede stehenden Abkommen angestellt hat.

  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Systematisch kann man dies (entgegen Spieker , GRUR 2004, 475, 480 f.) insbesondere darauf stützen, dass etwa auch für § 96 UrhG trotz dessen systematischer Stellung ebenfalls im 4. Teil des UrhG allgemein anerkannt ist, dass diese Norm ein "nach diesem Gesetz geschütztes Recht" i.S.d. § 97 UrhG ist (BGH, Urt. v. 14.11.1985 - I ZR 68/83, GRUR 1986, 454 f. - Bob Dylan; Urt. v. 18.02.1993 - I ZR 71/91, GRUR 1993, 550, 553 - The Doors; Schricker/ Wild , UrhG, 2. Aufl. 1999, § 97 Rn. 6).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Denn der dem ausübenden Künstler nach § 125 Abs. 6 UrhG zustehende Mindestschutz bezieht sich allein auf eine im Inland erfolgte mechanische Festlegung der Darbietung (BGH, Urt. v. 14.11.1985 - I ZR 68/83, GRUR 1986, 454, 455 - Bob Dylan; GRUR 1987, 814, 815 - Die Zauberflöte).

    Doch steht dem ausländischen ausübenden Künstler im Rahmen des Mindestschutzes des § 125 Abs. 6 UrhG das Verbreitungsrecht des § 96 Abs. 1 UrhG gerade nicht zu (BGH GRUR 1986, 454, 455 - Bob Dylan; GRUR 1987, 814, 815 - Die Zauberflöte).

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    18 4. Der Umstand, daß der Kläger die Verbreitung des Tonträgers mit seiner Musik wegen einer im internationalen Rechtsschutz ausübender Künstler bestehenden Lücke dulden muß (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. November 1985 - I ZR 68/83 - GRUR 1986, 454 ff.; BVerfGE 81, 208 ff.), rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • OLG Köln, 06.12.1991 - 6 U 106/91

    Rechtmäßigkeit einer Verbreitung von ohne Einwilligung des Künstlers

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  • OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00

    Zum urheberrechtlichen Schutz gegen die Verbreitung unautorisierter

    Beide Abkommen haben lediglich Rechte der Urheber und nicht auch die der ausübenden Künstler zum Gegenstand (vgl. BGH GRURInt. 1986, 414, 415 - Bob Dylan).

    Anderenfalls hätte der Gesetzgeber vor allem auch das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht nach § 75 Abs. 2 UrhG unter den Schutz des § 125 Abs. 6 UrhG gestellt (vgl. zum Ganzen BGH GRURInt. 1986, 414, 415 - Bob Dylan).

    Die durch § 125 Abs. 2-4 und Abs. 6 UrhG gezogenen Grenzen eines Schutzes des ausländischen ausübenden Künstlers können grundsätzlich nur nach dem Inhalt von Staatsverträgen (§ 125 Abs. 5 UrhG), nicht aber über andere Normen des nationalen Rechts - wie den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften - ausgedehnt werden (vgl. zum Ganzen BGH GRURInt. 1986, 414, 415 - Bob Dylan m.w.N.).

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 71/91

    Prozeßführungsbefugnis einzelner Künstler als Gruppenmitglieder -

    Der Senat ist mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum der Ansicht, daß das Verbietungsrecht nach § 96 Abs. 1 UrhG, jedenfalls soweit es um den Schutz des ausübenden Künstlers geht, sich nicht nur auf die im Inland rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücke erstreckt, sondern auch auf die im Ausland unautorisiert hergestellten Vervielfältigungsstücke (so auch OLG Hamburg GRUR Int. 1986, 416, 419 - Karajan; AG Hamburg GRUR 1990, 267, 268 [AG Hamburg 18.07.1989 - 36 C 806/87]; Bungeroth GRUR 1976, 454, 459; Flechsig Ufita Bd. 81 (1978), 97, 104 ff.; Fromm/Nordemann aaO. § 96 Rdn. 3; Hesse ZUM 1985, 365, 367; Krüger GRUR 1986, 456, 457 und GRUR Int. 1986, 381 ff.; Schorn GRUR 1983, 492; Schricker/Krüger aaO. § 75 Rdn. 12 und Schricker/Wild aaO. § 96 Rdn. 7; E. Ulmer IPrax 1987, 13 f.; a.A. OLG München GRUR 1983, 312, 315; Runge GRUR 1972, 120 f.; Schack GRUR 1986, 734, 735 und 1987, 817, 818; Unger/v. Olenhusen ZUM 1987, 154, 160 ff.; offengelassen BGH, Urt. v. 14.11.1985 - I ZR 68/83, GRUR 1986, 454, 455 - Bob Dylan; KG Ufita Bd. 91 (1981), 224, 229).

    Dieser Verstoß löst die Ansprüche nach § 97 UrhG aus (vgl. BGH GRUR 1986, 454, 455 - Bob Dylan; Bungeroth GRUR 1976, 454, 456; Schricker/Wild aaO. § 96 Rdn. 3).

  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 155/90

    Geltungsbereich der Revidierten Berner Übereinkunft - Nationales Urheberrecht und

    Schon zuvor hatte der Senat für das Welturheberrechtsabkommen (WUA) entschieden, daß dieses Abkommen lediglich die Rechte der Urheber und nicht auch die der ausübenden Künstler zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1985 - I ZR 68/83, GRUR 1986, 454, 455 re. Sp. Mitte - Bob Dylan).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 204/95

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Inländerbehandlung aufgrund von Art. 7

    Denn der dem ausübenden Künstler nach § 125 Abs. 6 UrhG zustehende Mindestschutz bezieht sich allein auf eine im Inland erfolgte mechanische Festlegung der Darbietung (BGH, Urt. v. 14.11.1985 - I ZR 68/83, GRUR 1986, 454, 455 - Bob Dylan; GRUR 1987, 814, 815 - Die Zauberflöte).

    Doch steht dem ausländischen ausübenden Künstler im Rahmen des Mindestschutzes des § 125 Abs. 6 UrhG das Verbreitungsrecht des § 96 Abs. 1 UrhG gerade nicht zu (BGH GRUR 1986, 454, 455 - Bob Dylan; GRUR 1987, 814, 815 - Die Zauberflöte).

  • LG Hamburg, 16.02.1990 - 74 O 468/89

    Auskunft über den Umfang des Vertriebs sowie die Einkaufspreise und

  • OLG München, 18.07.1991 - 29 U 3050/91

    Verstoß gegen das Künstler-Persönlichkeitsrecht durch den Vertrieb einer

  • OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87

    Speditionskosten und Frachtkosten für einen Seetransport; Abtretung einer

  • OLG Hamburg, 18.11.1996 - 3 W 130/96

    Schutz des Verbreitungsrechts ausübender Künstler

  • OLG Karlsruhe, 10.12.1986 - 6 U 104/86

    Anforderungen an eine Verletzung des Verbreitungsrecht des Urhebers durch die

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