Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1994 - 5 StR 638/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7928
BGH, 14.11.1994 - 5 StR 638/94 (https://dejure.org/1994,7928)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1994 - 5 StR 638/94 (https://dejure.org/1994,7928)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1994 - 5 StR 638/94 (https://dejure.org/1994,7928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 644/93

    Gesamtstrafe - Verhängung - Umstände - Bemessung

    Auszug aus BGH, 14.11.1994 - 5 StR 638/94
    Angesichts des Gesamtzeitraums der Taten und ihrer Intensität besteht noch kein Anlaß zu der Besorgnis, der Tatrichter könne bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe den besonders engen sachlichen Zusammenhang zwischen den Einzelfällen nicht hinreichend berücksichtigt haben (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8; vgl. i.ü. zur Höhe der Gesamtstrafe bei Serienstraftaten BGH, Großer Senat für Strafsachen, NStZ 1994, 383, 387).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BGH, 14.11.1994 - 5 StR 638/94
    Angesichts des Gesamtzeitraums der Taten und ihrer Intensität besteht noch kein Anlaß zu der Besorgnis, der Tatrichter könne bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe den besonders engen sachlichen Zusammenhang zwischen den Einzelfällen nicht hinreichend berücksichtigt haben (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8; vgl. i.ü. zur Höhe der Gesamtstrafe bei Serienstraftaten BGH, Großer Senat für Strafsachen, NStZ 1994, 383, 387).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 14.11.1994 - 5 StR 638/94
    Angesichts des Gesamtzeitraums der Taten und ihrer Intensität besteht noch kein Anlaß zu der Besorgnis, der Tatrichter könne bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe den besonders engen sachlichen Zusammenhang zwischen den Einzelfällen nicht hinreichend berücksichtigt haben (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8; vgl. i.ü. zur Höhe der Gesamtstrafe bei Serienstraftaten BGH, Großer Senat für Strafsachen, NStZ 1994, 383, 387).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 14.11.1994 - 5 StR 638/94
    Angesichts des Gesamtzeitraums der Taten und ihrer Intensität besteht noch kein Anlaß zu der Besorgnis, der Tatrichter könne bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe den besonders engen sachlichen Zusammenhang zwischen den Einzelfällen nicht hinreichend berücksichtigt haben (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8; vgl. i.ü. zur Höhe der Gesamtstrafe bei Serienstraftaten BGH, Großer Senat für Strafsachen, NStZ 1994, 383, 387).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 14.11.1994 - 5 StR 638/94
    Angesichts des Gesamtzeitraums der Taten und ihrer Intensität besteht noch kein Anlaß zu der Besorgnis, der Tatrichter könne bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe den besonders engen sachlichen Zusammenhang zwischen den Einzelfällen nicht hinreichend berücksichtigt haben (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8; vgl. i.ü. zur Höhe der Gesamtstrafe bei Serienstraftaten BGH, Großer Senat für Strafsachen, NStZ 1994, 383, 387).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 14.11.1994 - 5 StR 638/94
    Angesichts des Gesamtzeitraums der Taten und ihrer Intensität besteht noch kein Anlaß zu der Besorgnis, der Tatrichter könne bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe den besonders engen sachlichen Zusammenhang zwischen den Einzelfällen nicht hinreichend berücksichtigt haben (vgl. dazu BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4, 5, 7, 8; vgl. i.ü. zur Höhe der Gesamtstrafe bei Serienstraftaten BGH, Großer Senat für Strafsachen, NStZ 1994, 383, 387).
  • BGH, 08.05.1996 - 5 StR 184/96

    Teilweise Einstellung des Verfahrens - Lediglich Formelhafte Begründung einer

    b) Die Gesamtstrafe ist lediglich formelhaft begründet worden... (Hier) ist die Besorgnis begründet, der Tatrichter habe verkannt, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (BGH, Beschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 -) und daß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 4 StR 328/95 - vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 508/95 -, 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95 - und 14. November 1994 - 5 StR 638/94 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht