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   BGH, 14.11.2002 - IX ZB 152/02   

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https://dejure.org/2002,1049
BGH, 14.11.2002 - IX ZB 152/02 (https://dejure.org/2002,1049)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2002 - IX ZB 152/02 (https://dejure.org/2002,1049)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2002 - IX ZB 152/02 (https://dejure.org/2002,1049)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 304 Abs. 1 i.d.F. vom 1. Dezember 2001
    Kein Verbraucherinsolvenzverfahren bei fortdauernder Ausübung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausübung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit - Niedergelassener Zahnarzt - Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens - Regelinsolvenzverfahren

  • zvi-online.de

    InsO § 304 Abs. 1
    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die ab 1. 12. 2001 geltende gesetzliche Regelung zur Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren

  • Judicialis

    InsO § 304 Abs. 1 i.d.F. vom 1. Dezember 2001

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 304 Abs. 1
    Kein Verbraucherinsolvenzverfahren für einen im Zeitpunkt der Antragstellung noch wirtschaftlich selbstständig Tätigen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 304 Abs. 1 (i.d.F. vom 1. Dezember 2001)
    Voraussetzungen des Verbraucher-Insolvenzverfahrens; Begriff der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit: Verbraucherinsolvenz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 591
  • MDR 2003, 232
  • NZI 2003, 105
  • NJ 2003, 309
  • VersR 2003, 1316
  • WM 2002, 2525
  • BB 2002, 2631
  • Rpfleger 2003, 143
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 13.02.2001 - 1 W 16/00

    Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Inhabers eines

    Auszug aus BGH, 14.11.2002 - IX ZB 152/02
    Rechtsmißbräuchlichen Vorgehensweisen kann - ebenso wie früher (vgl. OLG Rostock NZI 2001, 213, 214) - die Anerkennung versagt werden.
  • BFH, 26.10.2011 - VII R 50/10

    Keine Verpflichtung des FA zur Beteiligung an einem außergerichtlichen

    Denn das Verbraucherinsolvenzverfahren können nur nicht selbständig Tätige wählen (§ 304 Abs. 1 Satz 1 InsO; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. November 2002 IX ZB 152/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 591).
  • LG Hamburg, 06.03.2007 - 309 S 181/06

    Mischmietverhältnis: Provisionsanspruch des vertragsvermittelnden Verwalters

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision unabhängig von dem Vorliegen einer echten Maklerleistung im Wege eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter begründet werden kann (z.B. BGH NJW 2003, 591 f.; NJW-RR 2007, 55 f.).

    Hierbei genügt es, dass dem Versprechenden die tatsächlichen Umstände bekannt waren, die einer echten Maklerleistung entgegenstanden; unerheblich ist es, ob der Maklerkunde außerdem über die entsprechenden Rechtskenntnisse verfügt (BGH NJW 2003, 591, 592).

  • LG Erfurt, 15.08.2008 - 1 T 356/08

    Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens bei unklaren Vermögensverhältnissen und

    Ein Schuldner, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, fällt weder unter Satz 1 noch unter Satz 2. Insofern ist es unerheblich, ob seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14.11.2002 - IX ZB 152/02 - NJW 2003, 591 f.).
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