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   BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 82/04   

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https://dejure.org/2005,7673
BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 82/04 (https://dejure.org/2005,7673)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2005 - AnwZ (B) 82/04 (https://dejure.org/2005,7673)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2005 - AnwZ (B) 82/04 (https://dejure.org/2005,7673)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Rechtsanwalts beim Oberlandesgericht; Verbot der Simultanzulassung

  • Judicialis

    BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 226; ; BRAO § 226 Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung zum Oberlandesgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 226 Abs. 2 § 20 Abs. 1 Nr. 2
    Zulassung eines Rechtsanwalts beim Oberlandesgericht vor Ablauf der Wartefrist von fünf Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 560
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 24/03

    Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 82/04
    Grundsätzlich ist es zum Schutze der rechtsuchenden Bevölkerung geboten, die Zulassung beim Oberlandesgericht von einer mehrjährigen Berufserfahrung als Rechtsanwalt abhängig zu machen (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 24/03, NJW 2004, 1455 f).

    c) Die danach übrig bleibende Regelung des § 226 Abs. 2 BRAO hält sich als reine Berufsausübungsregelung in dem durch Art. 12 GG gezogenen Rahmen (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 77/03, aaO S. 1328; v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 24/03, aaO m.w.N.).

    Rechtsanwälte mit Simultanzulassung mögen zwar gegenüber den nur bei den Eingangsgerichten zugelassenen Kollegen einen Wettbewerbsvorteil haben (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 24/03, aaO S. 1456).

  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03

    Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht bei

    Auszug aus BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 82/04
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 12. Januar 2004 (AnwZ (B) 77/03, NJW 2004, 1327, 1328) ausgeführt hat, war die durch § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO gewährte, in Bezug auf die vorherige Zulassung bei einem erstinstanzlichen Gericht freiere Stellung der Zulassungsbehörden im Bereich der Singularzulassung in der Befürchtung begründet, dass wegen des mit der Zulassung beim Oberlandesgericht notwendig verbundenen Wegfalls der Zulassung bei den Eingangsgerichten viele Rechtsanwälte nicht bereit sein würden, nach Ablauf der Wartefrist von fünf Jahren ihre auf diese Gerichte eingestellte Praxis und damit die Früchte ihrer bisherigen Tätigkeit aufzugeben.

    c) Die danach übrig bleibende Regelung des § 226 Abs. 2 BRAO hält sich als reine Berufsausübungsregelung in dem durch Art. 12 GG gezogenen Rahmen (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 77/03, aaO S. 1328; v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 24/03, aaO m.w.N.).

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 82/04
    Diese Beschränkung ist durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 (NJW 2001, 353, 354) weggefallen.

    a) Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2000 (aaO) hatten § 226 Abs. 2 und § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO jeweils eigene Regelungsbereiche.

  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 427/04

    Schnellwechselfutter

    Der Rechtsstreit hat sich schließlich auch hinsichtlich des ursprünglichen Klageanspruchs zu I.1 erledigt, da mit der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung vom 1.7.2006 die Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Beklagten zu 1), 3) und 4) weggefallen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 560).
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