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   BGH, 14.11.2005 - II ZR 16/04   

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https://dejure.org/2005,2127
BGH, 14.11.2005 - II ZR 16/04 (https://dejure.org/2005,2127)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2005 - II ZR 16/04 (https://dejure.org/2005,2127)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2005 - II ZR 16/04 (https://dejure.org/2005,2127)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs wegen Ausfallhaftung nach § 31 Abs. 3 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG); Voraussetzungen an das Vorliegen der ...

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3
    Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 499
  • MDR 2006, 704
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

    Auszug aus BGH, 14.11.2005 - II ZR 16/04
    Zur Darlegung der Fehlerhaftigkeit ist somit lediglich die Mitteilung der Umstände erforderlich, die das Urteil aus der Sicht des Berufungsklägers in Frage stellen (BGH, Beschl. v. 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, BGHReport 2003, 971, 972).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 14.11.2005 - II ZR 16/04
    Über die Revision des Klägers ist, da der Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht vertreten war, durch Versäumnisurteil zu entscheiden, das aber inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern einer sachlichen Prüfung des Antrags beruht (BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 05.03.2007 - II ZB 4/06

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil wegen Nichteinhaltung der

    Die Berufungsbegründung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein und im einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BGH, Beschl. v. 25. November 1999 - III ZB 50/99, NJW 2000, 590 f.; Sen.Urt. v. 14. November 2005 - II ZR 16/04, BGH-Report 2006, 452).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH, Urteile vom 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126, vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02, NJW 2003, 3345 und vom 14. November 2005 - II ZR 16/04, NJW-RR 2005, 499, 500).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2008 - 22 U 69/08

    Kündigung eines Bauvertrages wegen Überschreitung von Vertragsfristen; Höhe des

    § 520 Abs. 3 ZPO verlangt lediglich, dass der Berufungsführer mit seiner Berufungsbegründung erkennen lässt, aus welchen tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält; er hat daher in der Berufungsbegründung diejenigen tatsächlichen oder rechtlichen Punkte darzulegen, die er als unzutreffend ansieht und dazu die Gründe anzugeben, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und die Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben (vgl. BGH Urteil vom 14.11.2005, Aktenzeichen II ZR 16/04, zitiert nach juris, dort Rn. 9; Beschluss vom 27.05.2008, Aktenzeichen XI ZB 41/06, zitiert nach juris, dort Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12

    Gewerberaummiete: Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache bei

    Dazu gehört die Angabe, in welchen Punkten der Berufungskläger das angefochtene Urteil bekämpfen will und welche Gründe er ihm entgegensetzt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW-RR 2006, 499, 500; BGH NJW-RR 2007, 1363; BGH NJW-RR 2008, 1398 jeweils m.w.N.; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 29).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 12 U 65/21

    Berechnung unfallbedingten Verdienstausfallschadens; Ausgleich von Erwerbsschäden

    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH NJW-RR 2006, S. 499; NJW 2003, S.3345; NJW 1998, S. 3126).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

    Zur Darlegung der Fehlerhaftigkeit ist somit lediglich die Mitteilung der Umstände erforderlich, die das Urteil aus der Sicht des Berufungsklägers in Frage stellen (BGH NJW-RR 2003, 1580 ; 2006, 499, 500).

    Der Berufungskläger muss weder ihm günstige Teile des Urteils noch weitere, die abweisende Entscheidung möglicherweise auch stützende, zur Begründung der angefochtenen Entscheidung aber nicht angeführte Umstände angreifen (BGH NJW-RR 2006, 499, 500).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2021 - 10 U 174/20

    Schadensersatz wegen Ausstellung einer Ersatzkarte für eine SIM-Card Abfangen

    Hingegen musste sich die Klägerin nicht mit Umständen auseinandersetzen, welche die abweisende Entscheidung möglicherweise auch stützen, zur Begründung der Entscheidung aber nicht angeführt worden sind (vgl. BGH, VU vom 14.11.2005 - II ZR 16/04).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZB 21/08

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608

    In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne

  • BGH, 31.08.2010 - VIII ZB 13/10

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt

  • OLG Zweibrücken, 28.07.2016 - 6 UF 49/15

    Familiensache: Zulässigkeit eines Teilbeschlusses bei teils unzulässiger und

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 43/09

    Verfahrensrecht - Überspannte Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BGH, 23.11.2021 - XI ZB 9/21

    Feststellung des Fortbestandes eines mit der beklagten Sparkasse geschlossenen

  • BGH, 20.05.2020 - IV ZB 19/19

    Beenden des Zahlungsanspruchs eines Versicherten auf Krankentagegeld wegen

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZB 51/09

    Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils i.R.e. Berufung; Ersatz der künftigen

  • OLG Köln, 19.03.2012 - 17 U 36/11

    Pflicht einer Berufung zur Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil

  • OLG Zweibrücken, 15.08.2018 - 6 UF 64/18

    Beschwerde im Unterhaltsverfahren: Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 12 U 164/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Tatsächliches Schuldanerkenntnis;

  • OLG Zweibrücken, 29.05.2017 - 6 UF 88/16

    Beschwerde in einer Ehegattenunterhaltssache: Erfordernis der Auseinandersetzung

  • OLG Zweibrücken, 23.07.2015 - 6 UF 119/14

    Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung von

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