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   BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06   

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https://dejure.org/2006,5482
BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06 (https://dejure.org/2006,5482)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2006 - 4 StR 446/06 (https://dejure.org/2006,5482)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06 (https://dejure.org/2006,5482)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen der Rüge bezüglich der Beurteilung strafrechtlicher Konkurrenzen; Grundsätzliche Verdrängung des § 315c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) von § 315b Abs. 1 StGB bei gleichzeitiger Verwirklichung der Straftatbestände

  • Judicialis

    StGB § 315 c Abs. 1; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 b Abs. 1 § 315 c Abs. 1 § 52 Abs. 1
    Verhältnis zwischen § 315b und § 315c StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zusammentreffen mit Straßenverkehrsgefährdung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zusammentreffen mit Straßenverkehrsgefährdung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 59
  • NZV 2007, 151
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06
    Dies gilt jedoch nicht, wenn das Tatgeschehen - wie hier - als natürliche Handlungseinheit aufzufassen ist und einzelne der Teilakte nur den Tatbestand des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen, nicht aber auch - wie das Zufahren auf den Polizeibeamten mit Schädigungsvorsatz und das Rammen eines Fahrzeugs, um es beiseite zu schieben (vgl. BGHSt 48, 233, 236/237) - den des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB.
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06
    Zwar wird § 315 c Abs. 1 StGB bei gleichzeitiger Verwirklichung beider Straftatbestände grundsätzlich von § 315 b Abs. 1 StGB verdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1978 - 4 StR 146/78; Cramer/Sternberg-Lieben StGB 27. Aufl. § 315 b Rdn. 16).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Soweit sich der Angeklagte mit Blick auf das zu schnelle Einfahren in die Kreuzung mit der vorfahrtsberechtigten Straße gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2a und d StGB schuldig gemacht haben könnte, werden diese Tatbestände - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - im Wege der Gesetzeskonkurrenz durch § 315b Abs. 1 StGB verdrängt (BGH, Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06, NStZ-RR 2007, 59).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

    Damit hat es die naheliegende Möglichkeit nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, dass der Angeklagte sein Fahrzeug bei dem Überholvorgang in erster Linie lediglich als Fluchtmittel zwar grob verkehrswidrig, aber nicht bewusst zweckwidrig in verkehrsfeindlicher Einstellung einsetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Insoweit hätte sich das Landgericht mit der naheliegenden Möglichkeit auseinandersetzen müssen, dass der Angeklagte sein Fahrzeug auch in dieser Situation in erster Linie lediglich als Fluchtmittel zwar verkehrswidrig, aber nicht bewusst zweckwidrig in verkehrsfeindlicher Einstellung einsetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06, NStZ-RR 2007, 59, 60).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

    Die Urteilsgründe schließen aber ungeachtet der Feststellungen zu den beengten räumlichen Verhältnissen am Tatort schon nicht aus, dass er trotz der Öffnung der Tür - was mit seinem festgestellten bedingten Körperverletzungsvorsatz vereinbar ist - bis zuletzt ein kollisionsfreies Passieren des Einsatzfahrzeugs für möglich hielt und anstrebte, er also den Verkehrsvorgang für sein Fortkommen nicht pervertierte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 7; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 29; Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).
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