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   BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15   

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https://dejure.org/2017,55016
BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15 (https://dejure.org/2017,55016)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2017 - 2 StR 377/15 (https://dejure.org/2017,55016)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2017 - 2 StR 377/15 (https://dejure.org/2017,55016)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, §§ 174 bis 174c, 176 bis 178, 180 Abs. 3, §§ 182, 225, 226a, 237 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil bei der Strafrahmenwahl und bei der konkreten Strafzumessung in Fällen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Strafzumessung: Auswirkung des zeitlichen Abstandes zwischen Tat und Urteil im Fall des sexuellen Kindesmissbrauchs; Verfahrensverzögerung durch Vorlageverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil bei der Strafrahmenwahl und bei der konkreten Strafzumessung in Fällen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rechtsportal.de

    StGB § 78b Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 174 ; StGB § 174c
    Bedeutung des Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil bei der Strafrahmenwahl und bei der konkreten Strafzumessung in Fällen sexueller Nötigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der große zeitliche Abstand zur Tat - und die Strafrahmenwahl

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15
    Dies hält nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs in Strafsachen vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, mit der dieser die Rechtsprechung zur Frage des Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil bei Taten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, modifiziert hat, rechtlicher Nachprüfung nicht (mehr) stand.

    Die Dauer des Revisionsverfahrens beruht auf dem Umstand, dass der Senat mit Beschluss vom 12. April 2016 die Beratung der Sache mit Blick auf den Anfragebeschluss des 3. Strafsenats, der zu der oben genannten Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17 geführt hat, zurückgestellt hatte und die Beratung erst nach deren Bekanntmachung Ende September 2017 wieder aufnehmen konnte.

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15
    Die Durchführung des Vorlageverfahrens zum Großen Senat für Strafsachen ist keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, die Anlass zur Kompensation gäbe (vgl. BGH StV 2011, 407).
  • BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: zeitlicher Abstand zwischen Tat

    Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15
    Danach ist der zeitliche Abstand zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr deliktsgruppenspezifisch, sondern einzelfallbezogen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 219/15, Rn. 16 f.).
  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

    Auszug aus BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15
    Hierzu hat es sich auf eine Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22

    Impfausweisfälschung, Urkundenfälschung, Strafzumessung

    Zwar sind strafmildernd in der Regel besondere berufliche Folgen zu berücksichtigen, die sich aus der Verurteilung für den Angeklagten ergeben, allerdings sind diese nur dann ausdrücklich anzuführen, wenn der Täter durch die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert, insbesondere bei drohender standesrechtlicher Ahndung, beamtenrechtlichen Nebenfolgen, drohender Untersagung der Berufsausübung, drohendem Widerruf der Approbation oder Verlust des Pensionsanspruchs (BeckOK-von Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rdn. 71 zu § 46; BGH, NStZ 2013, 522; BeckRS 2015, 17563; NStZ-RR 2022, 133; OLG Frankfurt, StraFo 2018, 161).
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