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   BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17   

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https://dejure.org/2017,47094
BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17 (https://dejure.org/2017,47094)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2017 - 5 StR 395/17 (https://dejure.org/2017,47094)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17 (https://dejure.org/2017,47094)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 46 StGB; § 52 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur Tateinheit bei Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren sowie der Übergabe einer neuen Lieferung; Nichterreichen des Drogenmarktes als Strafmilderungsgrund)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung von Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit; Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren Lieferung und der Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als ...

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzenverhältnis von mehreren Beihilfehandlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung von Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit; Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren Lieferung und der Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung von Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit; Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren Lieferung und der Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Dealer später zahlt - Tateinheit und Beihilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 444/21

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall: Betäubungsmittelstrafbarkeit, Sperrwirkung

    Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17, juris Rn. 8; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 326).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

    Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17 Rn. 8; Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93).
  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 439/19

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung von mehreren Beihilfehandlungen zu einer

    Aufgrund der Akzessorietät der Teilnahme sind mehrere Beihilfehandlungen zu einer - gegebenenfalls auch nur auf Grund teilweiser Überschneidung in der Ausführungshandlung tateinheitlichen - Haupttat rechtlich als nur eine Beihilfetat zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017, 5 StR 395/17, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014, 2 StR 381/14, Rn. 6, juris; BGH, NStZ 2014, 465).
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