Rechtsprechung
BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 46 StGB; § 52 StGB
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur Tateinheit bei Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren sowie der Übergabe einer neuen Lieferung; Nichterreichen des Drogenmarktes als Strafmilderungsgrund) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung von Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit; Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren Lieferung und der Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als ...
- rewis.io
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Konkurrenzenverhältnis von mehreren Beihilfehandlungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung von Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit; Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren Lieferung und der Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als ...
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung von Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit; Zusammentreffen der Bezahlung einer früheren Lieferung und der Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn der Dealer später zahlt - Tateinheit und Beihilfe
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 08.05.2017 - 4 KLs 55/16
- BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 501
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.02.2022 - 2 StR 444/21
Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall: Betäubungsmittelstrafbarkeit, Sperrwirkung …
Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17, juris Rn. 8; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 326). - BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme …
Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17 Rn. 8; Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93). - BGH, 15.10.2019 - 3 StR 439/19
Konkurrenzrechtliche Beurteilung von mehreren Beihilfehandlungen zu einer …
Aufgrund der Akzessorietät der Teilnahme sind mehrere Beihilfehandlungen zu einer - gegebenenfalls auch nur auf Grund teilweiser Überschneidung in der Ausführungshandlung tateinheitlichen - Haupttat rechtlich als nur eine Beihilfetat zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017, 5 StR 395/17, Rn. 5, juris; BGH…, Beschluss vom 9. Dezember 2014, 2 StR 381/14, Rn. 6, juris; BGH, NStZ 2014, 465).