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   BGH, 14.11.2017 - KZR 42/15   

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https://dejure.org/2017,58251
BGH, 14.11.2017 - KZR 42/15 (https://dejure.org/2017,58251)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2017 - KZR 42/15 (https://dejure.org/2017,58251)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2017 - KZR 42/15 (https://dejure.org/2017,58251)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Kartellrecht: Verzinsung von Kartellschadensersatzansprüchen und Forderungen aus Bußgeldbescheiden aus der Zeit vor Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 247 ; VBLS § 23 Abs. 2
    Anspruch einer Krankenkasse gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Verpflichtung zur Zahlung des Gegenwerts zur Deckung nach dem Ausscheiden zu erfüllenden Verpflichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Kartellrecht: Verzinsungspflicht bei Kartellrechtsverstößen in Altfällen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 47/14

    VBL-Gegenwert II - Kartellrechtsverstoß: Beschränkung von Verhaltensspielräumen

    Auszug aus BGH, 14.11.2017 - KZR 42/15
    Nachdem der Senat über eine dieser Revisionen entschieden hat (BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 47/14, WRP 2017, 563 - VBL-Gegenwert II), ist die vom Berufungsgericht als grundsätzlich erachtete Frage beantwortet.

    Die Neufassung des § 33 GWB durch die 7. GWB-Novelle entfalte keine Rückwirkung auf bei ihrem Inkrafttreten bereits abgeschlossene Kartellrechtsverstöße (BGH, WRP 2017, 563 Rn. 54 f.).

    c) Anders als die Beklagte meint, liegt im Streitfall kein der Anwendung der Grundsätze der Entscheidung KZR 47/14 entgegenstehender fortgesetzter, andauernder und zum Schadensersatz verpflichtender Kartellrechtsverstoß auch für die Zeit nach dem 1. Juli 2005 vor.

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BGH, 14.11.2017 - KZR 42/15
    Aus § 318 ZPO ergibt sich keine Selbstbindung des Revisionsgerichts im zweiten Rechtsgang (BGH, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 396).

    Zwar besteht grundsätzlich eine Selbstbindung des Revisionsgerichts, das erneut mit der Sache befasst wird, an seine erste, der Zurückverweisung der Sache zugrundeliegende Rechtsauffassung (BGHZ 60, 392, 397).

  • BGH, 31.01.2012 - KRB 39/11

    Kartellbußgeldverfahren: Anfechtung einer Zinszahlungsanforderung

    Auszug aus BGH, 14.11.2017 - KZR 42/15
    Zwar hat es der Senat gebilligt, § 81 Abs. 6 GWB, der ebenfalls durch die 7. GWB-Novelle eingeführt worden ist, auf die Zinszahlungsanforderung durch die Kartellbehörde bereits ab Inkrafttreten dieser Vorschrift auf zuvor erlassene Bußgeldbescheide anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - KRB 39/11, WuW/E DE-R 3607 Rn. 1, 5).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 58/11

    Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff bei Versorgungsanstalt und

    Auszug aus BGH, 14.11.2017 - KZR 42/15
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat dieses Berufungsurteil mit Urteil vom 6. November 2013 (KZR 58/11, BGHZ 199, 1) insoweit aufgehoben, als die Widerklage hinsichtlich der Zinsen auch mit dem Teil abgewiesen worden ist, der eine Zinshöhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nicht übersteigt.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2018 - 6 U 120/16

    Rückzahlung von bereits geleisteten Gegenwertzahlungen bei Beendigung der

    e) Besonderheiten ergeben sich für die Kläger zu 13 und 18. Diesen Klägern sind Zinsen auf die hier jeweils geltend gemachten Hauptforderungen bereits in Höhe von (mindestens) 4 % rechtskräftig zuerkannt, jedoch zeitlich jeweils beschränkt bis zum 6. April 2010 (Senat, Urteile vom 9. September 2015 - 6 U 193/10 Kart und 6 U 194/10 Kart - n.v.; vgl. BGH, Hinweisbeschlüsse vom 14. November 2017 - KZR 42/15 und KZR 43/15, Rn. 2 ff; rechtskräftig durch Zurücknahme der Revision auf die Hinweisbeschlüsse).
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