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BGH, 14.11.2019 - 1 StR 247/19 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 46 StGB
Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung bei Umsatzsteuerhinterziehungssystemen: Schadensbestimmung bei mehrfacher Umsatzsteuerhinterziehung hinsichtlich derselben Waren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rewis.io
Umsatzsteuerhinterziehung: Strafzumessungskriterien bei Beteiligung an Umsatzsteuerhinterziehungssystemen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Hinterziehung der Umsatzsteuer i.R.d. Umsatzsteuerhinterziehungssysteme durch Scheinfirmen mit Erstellung von Scheinrechnungen - datenbank.nwb.de
Umsatzsteuerhinterziehung: Strafzumessungskriterien bei Beteiligung an Umsatzsteuerhinterziehungssystemen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strafzumessung bei einem Umsatzsteuerhinterziehungssystem
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 29.11.2018 - 24 KLs 1/18
- BGH, 14.11.2019 - 1 StR 247/19
Papierfundstellen
- StV 2020, 738 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.10.2021 - 1 StR 270/21
Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung: Höhe der verkürzten Steuer: keine …
Die für die Strafzumessung relevante Schädigung des Umsatzsteueraufkommens ist nicht etwa deshalb doppelt so hoch, weil sich die - bezogen auf einen steuerpflichtigen Eingangsumsatz - herbeigeführte Steuerverkürzung in einer den Ausgangsumsatz für dieselben Waren betreffende Steuerverkürzung fortsetzt (vgl. zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Umsatzsteuerhinterziehungssystemen allgemein BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - 1 StR 247/19, BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 32 Rn. 10).