Rechtsprechung
BGH, 14.11.2019 - I ZR 217/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ ... 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG, § 683 Satz 1, § 670 BGB, § 25 Abs. 1 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Buchst. a MarkenRL, Art. 5 Abs. 1 Buchst. a MarkenRL, Art. 5 Abs. 1 MarkenRL, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 563 Abs. 3 ZPO
- rewis.io
Markenrechtsverletzung im Internet-Versandhandel: Kennzeichenmäßige Verwendung eines Zeichens im Modebereich; Verwendung eines weiteren Zeichens als Modellbezeichnung neben der Herstellerangabe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 ; MarkenG § 14 Abs. 5
Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine markenrechtliche Abmahnung nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag; Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "SAM" unter dem Gesichtspunkt der Doppelidentität - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 6 O 77/16
- OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 6 U 125/17
- BGH, 14.11.2019 - I ZR 217/18
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.05.2021 - I ZR 55/20
Hyundai-Grauimport
Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist das zum Zeitpunkt der Abmahnung geltende Recht maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2019 - I ZR 217/18, K&R 2020, 216 Rn. 8 mwN). - KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19
KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im …
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine beeinträchtigende Benutzung des Zeichens nur dann vor, wenn es durch den Dritten markenmäßig oder - was dem entspricht - als Marke verwendet wird und diese Verwendung die Funktionen der Marke und insbesondere ihre wesentliche Funktion, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (BGH, Urteil vom 14. November 2019 - I ZR 217/18, Rn. 22, juris - "ALBERTO Slim fit Hose SAM"; BGH…, Urteil vom 15. Februar 2018 - I ZR 138/16, Rn. 25, juris - ORTLIEB I).Die Tatsache, dass ein Zeichen vom angesprochenen Verkehr als Herkunftshinweis für die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen und damit als Marke erkannt wird, muss vielmehr anhand der Umstände des Einzelfalls positiv festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2019 - I ZR 217/18, Rn. 28, juris - "ALBERTO Slim fit Hose SAM").
(aa) Bei der Beurteilung, ob der Verkehr eine Bezeichnung als Herkunftshinweis versteht und in der konkret in Rede stehenden Verwendung eines Zeichens einen Herkunftshinweis sieht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor abzustellen, insbesondere die Art und Weise, in der Kennzeichnungsmittel bei den betreffenden Waren üblicherweise verwendet werden (BGH…, Urteil vom 11. April 2019 - I ZR 108/18, Rn. 22 und 25, juris - Damenhose MO; Urteil vom 14. November 2019 - I ZR 217/18, Rn. 26, juris - "ALBERTO Slim fit Hose SAM").
- OLG Hamburg, 21.10.2020 - 3 U 115/18
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechselungsgefahr bei …
Für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines Zeichens kommt es nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Betrieb versteht; ob dies der Fall ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Aufmachung zu bestimmen, in der die angegriffene Bezeichnung dem Publikum entgegentritt, zu beurteilen (…BGH, 07.03.2019, I ZR 195/17, GRUR 2019, 522, Rn. 42 - SAM I BGH, 11.04.2019, I ZR 108/18, GRUR 2019, 1289, Rn. 25 m.w.N. - Damen Hose Mo; BGH, 14.11.2019, I ZR 217/18, K&R 2020, 216, Rn. 26 - SAM II).