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   BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18   

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https://dejure.org/2019,39715
BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,39715)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,39715)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18 (https://dejure.org/2019,39715)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Notarsenats wegen der Besorgnis der Befangenheit; Entfernung eines Notars aus dem Amt

  • rewis.io

    Richterablehnung in einer Notarsache: Verfahrensgestaltung oder Rechtsauffassung des Richters als Befangenheitsgrund; Nichtladung von Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2 ; BNotO § 96 Abs. 1 S. 1
    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Notarsenats wegen der Besorgnis der Befangenheit; Entfernung eines Notars aus dem Amt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit - wegen der Nichtladung von Zeugen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; jeweils mwN).

    Es kommen insoweit nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit parteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 aaO mwN).

  • KG, 22.11.2012 - 10 W 67/12

    Richterablehnung wegen Verfahrensgestaltung oder Rechtsauffassung

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um die (Un-)Parteilichkeit des Richters und nicht um die Richtigkeit seiner Handlungen und Entscheidungen (KG, Beschluss vom 22. November 2012 - 10 W 67/12, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - III ZR 140/15, juris Rn. 3 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung des Richters sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 9 ff.; KG aaO).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18
    OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2018 - 1 Not 2/17 -.
  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15

    A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des

    Im Ablehnungsverfahren geht es nur um deren (Un-)Parteilichkeit und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5).

    Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung der abgelehnten Gerichtsperson sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2019 - NotSt (Brfg) 4/18, juris Rn. 5, mwN).

  • AG Essen, 11.12.2019 - 109 F 108/18
    Ausnahmen sind nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidung des Richters sich so weit von den anerkannten - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass die Auslegung des Rechts im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 9 ff. KG aaO, BeckRS 2019, 28665, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2020 - 20 Wlw 3/20

    Mit Anhörungsrüge verbundener Befangenheitsantrag

    In einem derartigen Fall ist eine dienstliche Äußerung schon deswegen entbehrlich, weil sie zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts, soweit er hier für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblich ist, nichts beitragen würde (vgl. insgesamt etwa Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 14.11.2019, Az. NotSt (Brfg) 4/18, zitiert nach juris, vom 02.11.2016, Az. AnwZ (Brfg) 61/15, AnwZ (B) 2/16, zitiert nach beck-online und vom 24.01.2012, Az. 4 StR 469/11, zitiert nach juris; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.10.2007, Az. 9 A 50/07, zitiert nach beck-online).
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