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   BGH, 14.12.1954 - 5 StR 353/54   

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BGH, 14.12.1954 - 5 StR 353/54 (https://dejure.org/1954,2467)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1954 - 5 StR 353/54 (https://dejure.org/1954,2467)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1954 - 5 StR 353/54 (https://dejure.org/1954,2467)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - 5 StR 353/54
    Unter gegenwärtiger Gefahr im Sinne des § 52 StGB ist ein Zustand zu verstehen, der nach menschlicher Erfahrung bei natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage den Eintritt einer Schädigung sicher oder doch höchst wahrscheinlich macht, wenn nicht alsbald eine Abwehrmaßnahme ergriffen wird (vgl RGSt 66, 222 [225] mit weiteren nachweisen; ebenso BGH NJW 1951, 769).
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52

    Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - 5 StR 353/54
    Anordnungen, gleich welcher Art, die die allen Kulturvölkern gemeinsamen Rechtsüberzeugungen, die sich auf den Wert und die Würde der menschlichen Persönlichkeit beziehen, deutlich mißachten, schaffen kein Recht (BGHSt 3, 357).
  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen

    Das steht jedoch der Annahme einer Drohung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB nicht entgegen, weil sich diese auch aus den Umständen ergeben kann (BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954).

    Unter gegenwärtiger Gefahr im Sinne dieser Vorschrift ist ein Zustand zu verstehen, der nach menschlicher Erfahrung bei natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage den Eintritt einer Schädigung sicher oder doch höchstwahrscheinlich macht, wenn nicht alsbald eine Abwehrmassnahme ergriffen wird (BGH NJW 1951, 769; BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954; 2 StR 531/61 vom 15.6.1962 ; 1 StR 145/65 vom 1.6.1965).

    In dieser Weise ist der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der den Notstandsbestimmungen der §§ 52 und 54 StGB zugrundeliegt und dort durch den Hinweis auf die anderweitige Abwendbarkeit bzw. Beseitigung der Gefahrenlage zum Ausdruck kommt, vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bestimmt und abgegrenzt worden (5 StR 341/51 vom 21.6.1951; 1 StR 27/50 vom 6.11.1951 = NJW 1962, 111, 113; 5 StR 353/54 vom 14.12.1954; 4 StR 500/62 vom 29.3.1963 = BGHSt 18, 311 = NJW 1963, 1258; 5 StR 540/64 vom 5.1.1965 ; 2 StR 485/64 vom 13.1.1965 ).

  • LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65

    Tötung von insgesamt mindestens 145.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern,

    Unter gegenwärtiger Gefahr im Sinne der Notstandsbestimmungen ist ein Zustand zu verstehen, der nach menschlicher Erfahrung bei natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage den Eintritt einer Schädigung sicher oder doch höchstwahrscheinlich macht, wenn nicht alsbald eine Abwehrmassnahme ergriffen wird; so zum Beispiel wenn der Vorgesetzte Anstalten trifft, seinen Willen mit der Waffe oder anderen entsprechenden Drohungen zu erzwingen (BGH in NJW 1951, 323 und 769; BGH 5 StR 353/54, Urteil vom 14.12.1954).

    Denn der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der den Notstandsbestimmungen der §§ 52 und 54 StGB zugrunde liegt, erlaubt grundsätzlich keine Handlung, die zur Vernichtung des Lebens anderer führen muss, solange auch nur eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, die ihm drohende Gefahr abzuwenden (BGH in NJW 1963, 1258 und BGH 5 StR 353/54, Urteil vom 14.12.1954).

    Aber eine solche allgemeine, auf keine konkreten Tatsachen gestützte Vermutung reicht nicht aus, um einen entschuldigenden Irrtum über eine vermeintliche gegenwärtige Gefahr zu begründen (vgl. BGH in NJW 1963, 1258 und BGH 5 StR 353/54, Urteil vom 14.12.1954).

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Sinn und Zweck der Ruhensnorm, die auch im Gebot der Verwirklichung materieller Gerechtigkeit wurzeln, gebieten, das quasigesetzliche Verfolgungshindernis wie ein gesetzliches zu behandeln, mithin die Ruhensnorm anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1954 - 5 StR 353/54 - ).
  • LG Regensburg, 14.02.1973 - Ks 6/70

    Massenerschiessung von insgesamt mindestens 2400 Juden in zwei Orten auf dem

    Unter gegenwärtiger Gefahr ist dabei ein Zustand zu verstehen, der nach menschlicher Erfahrung bei natürlicher Weiterentwicklung der gegebenen Sachlage den Eintritt einer Schädigung sicher oder doch höchst wahrscheinlich macht, wenn nicht alsbald eine Abwehrmassnahme ergriffen wird (vgl. BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954).

    (vgl. BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954 und BGH 5 StR 540/64 vom 5.1.1965 ).

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Keinesfalls darf der Täter, auch bei einer tatsächlich gegebenen Notstandssituation, den für ihn bequemsten und mit Bestimmtheit gefahrlosen Weg wählen, denn der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der auch den Notstandsbestimmungen zugrunde liegt, erlaubt grundsätzlich keine Handlung, die zur Vernichtung des Lebens anderer führen muss, solange auch nur eine Möglichkeit besteht, die dem Täter drohende Gefahr auf andere Weise abzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.1954 - 5 StR 353/54 -).
  • LG Bonn, 27.12.1965 - 8 Ks 2/64

    Erschiessungen an mehreren Orten im Eifelgebiet von Zivilarbeitern und

    Es ist nicht erforderlich, dass sie selbst heimtückisch gehandelt haben (BGH Urteil vom 13.Dezember 1955 - 5 StR 353/54 - unveröffentlicht -).
  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

    Der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der den §§ 52, 54 StGB zugrunde liegt, erlaubt grundsätzlich keine Handlung, die zur Vernichtung des Lebens anderer führen muss, solange auch nur eine nicht entfernt liegende Möglichkeit besteht, die Gefahr auf andere Weise abzuwenden (BGH, Urteil vom 14.12.1954 - 5 StR 353/54 -).
  • LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von

    Urteil des BGH vom 14.Dezember 1954 - 5 StR 353/54 - 15.Juni 1962 - 2 StR 531/61 - 11.März 1954 - 3 StR 701/53 - 8.Juni 1956 - 1 StR 117/56 - 21.Juni 1951 - 3 StR 341/51 - 9.März 1963 - 4 StR 500/62 - 6.November 1951 - 1 StR 27/50 - 3.Dezember 1953 - 4 StR 212(213)/53 - 2.April 1955 - 1 StR 653/54 - 23.September 1952 - 1 StR 750/51 - 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - 9.März 1953 - 3 StR 765/52 - 28.Mai 1953 - 4 StR 760/52 - 8.Dezember 1961 - 4 StR 417/61 - 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 -.
  • LG Stuttgart, 13.03.1969 - Ks 22/67

    Erschiessung von bei der Enterdung von Massengräbern in der Ukraine sowie in und

    Der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit, der den Notstandsbestimmungen zugrunde liegt, erlaubt grundsätzlich keine Handlung, die zur Vernichtung des Lebens anderer führen muss, solange auch nur eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, die dem Täter drohende Gefahr auf andere Weise abzuwenden (BGH Urt. 5 StR 353/54 vom 14.12.1954).
  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Diesen in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (vgl. insbesondere BGHSt 3, 271 (276); BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ; 4 StR 438/58 vom 13.3.1959 = LM Nr. 46 zu § 211 StGB; 4 StR 500/62 vom 29.3.1963 ) entwickelten Grundsätzen schliesst sich das Schwurgericht nach eigener Überprüfung an.
  • LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64

    Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins

  • LG Stuttgart, 20.12.1963 - Ks 9/63

    Erschiessung eines jüdischen Ehepaares und ihrer beider Kinder bei der

  • LG Hannover, 07.06.1966 - 2 Ks 2/65

    Bau von 'Gaswagen', von denen mindestens sechs in ausländischen Orten eingesetzt

  • BGH, 15.06.1962 - 2 StR 531/61

    Strafbarkeit wegen Massenerschießungen von Juden - Befolgung eines

  • BGH, 10.12.1957 - 5 StR 425/57

    Rechtsmittel

  • LG Stuttgart, 18.02.1966 - Ks 27/61

    Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen

  • LG Stuttgart, 02.10.1962 - Ks 27/61

    Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen

  • BGH, 22.01.1957 - 5 StR 353/56

    Rechtsmittel

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.1961 - 289 Ks 4/60

    Anordnung der Prügelstrafe, die zum Tod zweier Häftlinge führte

  • LG Freiburg, 25.06.1965 - 1 Ks 1/64

    Deportation, Massen- und Einzelerschiessung von jüdischen Männern, Frauen und

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