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   BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71   

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https://dejure.org/1972,1144
BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71 (https://dejure.org/1972,1144)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1972 - II ZR 88/71 (https://dejure.org/1972,1144)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1972 - II ZR 88/71 (https://dejure.org/1972,1144)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 39
  • NJW 1973, 329
  • MDR 1973, 297
  • VersR 1973, 218
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.1971 - II ZR 66/69

    Verfrachterhaftung

    Auszug aus BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71
    Diese unterschiedliche Haftung findet ihren Grund weiter in dem Kompromißgedanken der Haager Regeln, nach denen der Verfrachter zwar zwingend für die Anwendung der gebotenen Sorgfalt bei der Herstellung der See- und Ladungstüchtigkeit und für das kommerzielle Verschulden der Besatzung haftet, nicht aber für das nautisch-technische Verschulden der Besatzung bei der Führung und sonstigen Bedienung des Schiffes sowie bei Feuer (BGHZ 56, 300, 303 [BGH 28.06.1971 - II ZR 66/69]; Wüstendörfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht 2. Aufl. S. 267).
  • BGH, 26.10.1970 - II ZR 125/69

    Kursweisung des Bergfahrers in der Rheinschiffahrt

    Auszug aus BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71
    Das Berufungsgericht wird dann auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, soweit nicht schon über sie zu befinden war (BGHZ 20, 397; BGH VersR 1971, 76, 78) zu entscheiden haben, so daß die in dem angefochtenen Urteil vorgesehene gesamte Übertragung dieser Kostenentscheidung an das Landgericht gegenstandslos ist.
  • OLG Köln, 03.03.1972 - 6 U 38/71
    Auszug aus BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 24. Juni 1971 - 6 U 38/71 - insoweit aufgehoben, als es.
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus BGH, 14.12.1972 - II ZR 88/71
    Das Berufungsgericht wird dann auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, soweit nicht schon über sie zu befinden war (BGHZ 20, 397; BGH VersR 1971, 76, 78) zu entscheiden haben, so daß die in dem angefochtenen Urteil vorgesehene gesamte Übertragung dieser Kostenentscheidung an das Landgericht gegenstandslos ist.
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04

    Haftung des Verfrachters bei einer Havarie aufgrund Einschlafens des Wachhabenden

    aa) Abzustellen ist in dieser Hinsicht auf den Beginn der Frachtreise der beschädigten bzw. untergegangenen Ladung, nicht auf den Antritt der Schiffsreise als solcher (BGHZ 60, 39, 40).

    Denn eine solche Seeuntüchtigkeit kann sich auch aus einem nur vorübergehend bestehenden Mangel ergeben (BGHZ 60, 39, 44).

    Dies ist dann der Fall, wenn es sich um einen Mangel handelt, der entweder einem für seine Beseitigung zuständigen Mitglied der Besatzung bekannt gewesen ist oder unabhängig davon im Zuge des üblichen Bordbetriebes alsbald behoben worden wäre (BGHZ 60, 39, 44; BGH, Urt. v. 20.2.1995 - II ZR 60/94, TranspR 1995, 306, 307; Ramming, TranspR 2004, 439, 442 m.w.N.).

  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 60/94

    Freizeichnung von der Haftung für einen Ladungsschaden in der Binnenschiffahrt

    Im übrigen führt nach der Rechtsprechung selbst ein echter Sicherheitsmangel dann nicht zu anfänglicher Fahruntüchtigkeit, wenn anzunehmen ist, daß er im regelmäßigen Schiffsbetrieb noch vor Eintritt der Gefahr entdeckt und beseitigt wird (BGHZ 60, 39, 44 [BGH 14.12.1972 - II ZR 88/71]; Sen.Urt. v. 17. Januar 1974, aaO.; Prüßmann/Rabe, § 559 Anm. B 3 c bb).
  • OLG Hamburg, 13.09.1990 - 6 U 65/90

    Ladungstüchtigkeit; Schiff; Lebensmittel; Bleistaub; Kontamination; Verdacht;

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  • BGH, 15.10.1979 - II ZR 80/77

    Anfängliche Fahruntüchtigkeit eines Schiffes, das für einen Teil der

    Denn eine solche Fahruntüchtigkeit liegt stets dann vor, wenn ein Schiff nicht fähig ist, die gewöhnlichen Gefahren der geplanten Reise zu bestehen, was auch infolge einer fehlerhaften Beladung der Fall sein kann (Senatsurt. v. 21.4.75 - II ZR 164/73, LM BinnSchG § 8 Nr. 3 = VersR 1975, 1117; v. 18.9.75 - II ZR 40/74, ZfBuW 1975, 450; vgl. zur mangelnden Seetüchtigkeit eines Schiffes infolge falscher Beladung Senatsurt. v. 28.6.71 - II ZR 66/69, VersR 1971, 833; v. 14.12.72 - II ZR 88/71, BGHZ 60, 39, 42 [BGH 14.12.1972 - II ZR 88/71]/43 = VersR 1973, 218, 219; v. 11.3.74 - II ZR 45/73, LM HGB § 559 Nr. 8 = VersR 1974, 771, 772/773).
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 3 U 105/93
    Bei einem behebbaren Mangel könnte eine darauf beruhende anfängliche Fahruntüchtigkeit nur dann verneint werden, wenn anzunehmen ist, daß der Mangel im regelmäßigen Schiffsbetrieb alsbald entdeckt und beseitigt wird (vgl. BGHZ 60, 39 ff.).
  • BGH, 11.07.1983 - II ZR 211/82

    Klage auf Schadensersatz wegen beschädigter Ladung gegen den Eigner und

    Ein Schiff ist nicht von Anfang an fahr- oder ladungsuntüchtig, wenn zu erwarten ist, daß der die Fahr- oder Ladungstüchtigkeit berührende Mangel bei gehöriger Bedienung des Schiffes vor Konkretisierung der Gefahr entdeckt und beseitigt wird (vgl. BGHZ 60, 39, 44 [BGH 14.12.1972 - II ZR 88/71] sowie Senatsurt. v. 17. Januar 1974 - II ZR 172/72, LM § 559 HGB Nr. 7 - VersR 1974, 483).
  • LG Hamburg, 16.01.2008 - 404 O 47/07

    Seetransport in Sammelladungscontainer: Verantwortlichkeit des

    Nur, soweit das Schiff nicht geeignet ist, andere Transportgefahren als Seegefahren durch eine entsprechende Einrichtung abzuwenden, liegt Ladungsuntüchtigkeit vor (BGH VersR 1973, 218).
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