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   BGH, 14.12.1976 - 1 StR 374/76   

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https://dejure.org/1976,6545
BGH, 14.12.1976 - 1 StR 374/76 (https://dejure.org/1976,6545)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1976 - 1 StR 374/76 (https://dejure.org/1976,6545)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 374/76 (https://dejure.org/1976,6545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Anwesenheit des Verteidigers bei der richterlichen Vernehmung einer Zeugin - Rechtzeitige Benachrichtung des Verteidigers - Unterbrechung der Verlesung der Niederschrift einer Aussage - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 374/76
    Auch die Vernehmung des Kriminalbeamten, bei der ihm nach Behauptung der Revision seine Niederschrift vorgehalten wurde, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHSt 1, 337, 339, 340; 14, 310, 312).
  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 530/51
    Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 374/76
    Die Sachverständigen brauchten nicht während der gesamten Beweisaufnahme anwesend zu sein (BGHSt 2, 25, 27).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 374/76
    Auch die Vernehmung des Kriminalbeamten, bei der ihm nach Behauptung der Revision seine Niederschrift vorgehalten wurde, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHSt 1, 337, 339, 340; 14, 310, 312).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Brandstiftung in zwei Fällen und wegen

    Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 374/76
    Die Ausführungen des Urteils auf S. 24 unten geben außerdem Anlaß, auf die Entscheidung des Senats vom 14. Oktober 1975 (1 StR 586/75, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 633) hinzuweisen.
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 374/76
    Ein durch Verstoß gegen § 168 c StPO begründetes Verwertungsverbot erstreckt sich aber auch auf die Vernehmung des Ermittlungsrichters, wie der Senat bereits entschieden hat (BGHSt 26, 332 = NJW 1976, 1546 Nr. 14 = MDR 1976, 682 Nr. 70).
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