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   BGH, 14.12.1977 - 1 BJs 91/77 - StB 255/77   

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https://dejure.org/1977,1752
BGH, 14.12.1977 - 1 BJs 91/77 - StB 255/77 (https://dejure.org/1977,1752)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1977 - 1 BJs 91/77 - StB 255/77 (https://dejure.org/1977,1752)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1977 - 1 BJs 91/77 - StB 255/77 (https://dejure.org/1977,1752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandliche Voraussetzungen einer verfassungsfeindlichen Sabotage - Tatbestandsmäßiger Erfolg bei einer verfassungsfeindlichen Sabotage - Verhältnis zwischen verfassungsfeindlicher Sabotage und Strafvorschriften gegen Störung öffentlicher Betriebe und ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum objektiven Tatbestand der verfassungsfeindlichen Sabotage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 307
  • NJW 1978, 431
  • MDR 1978, 239
  • afp 1978, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20

    Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage;

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Strafbarkeit der Störung öffentlicher Betriebe durch das Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 (BGBl. I S. 739, 745) - ursprünglich in § 316a StGB aF - normiert wurde als Ergänzung der verfassungsfeindlichen Sabotage gemäß § 88 StGB, vormals § 90 StGB aF (s. BTPlPr. I/158, 6329; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1977 - StB 255/77, BGHSt 27, 307, 310).

    Ferner ist für den von § 316b StGB geschützten ordnungsgemäßen Ablauf der für die Öffentlichkeit bestimmten Unternehmen, Einrichtungen und Anlagen (s. BT-Drucks. 13/8016 S. 28; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1977 - StB 255/77, BGHSt 27, 307, 309 f.) nicht entscheidend, welchen Umfang eine Anlage hat.

  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Die Strafkammer hat die Anordnung der Telefonüberwachung für unzulässig erachtet und ausgeführt, in Übereinstimmung mit der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 431 ff.) sei davon auszugehen, daß der dem Haftbefehl gegen F. zugrundeliegende Verdacht der verfassungsfeindlichen Sabotage im Sinne des § 88 StGB aus Rechtsgründen zu keiner Zeit berechtigt gewesen sei.
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

    Die Bemühungen des Gesetzgebers um (gegenüber § 91 StGB i.d.F. des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957, BGBl. I, 597) schärfere Begrenzung der Strafvorschrift (vgl. hierzu auch Prot. V, 969, 1600; 983 bis 987, 1396; 1616 f.; 1730 bis 1732, 1906 bis 1909) sprechen für deren insgesamt einschränkende Auslegung (vgl. auch die Erwägungen des Senats zu § 88 StGB in BGHSt 27, 307, 312).
  • BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86

    Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den

    Ob mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 (4 StR 587/85 = NJW 1986, 1884) von der Entscheidung BGHSt 27, 309 [BGH 14.12.1977 - StB 255/77] abgewichen werden sollte, ist hier nicht zu prüfen.
  • OLG Köln, 15.12.1978 - 3 Ws 234/78

    Beweisverwertungsverbot bei Unzulässigkeit einer Ermittlungsmaßnahme;

    Das Verhalten, dessen der Angeschuldigte F... verdächtige wurde, könnte - wie der BGH im vorliegenden Verfahren im Beschluß vom 14.12.1977 (NJW 1978, 431) ausgeführt hat - nicht als verhassungsfeindliche Sabotage ( § 88 Abs. 1 Nr. 4 StGB ) gewertet werden.
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