Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1978 - 4 StR 598/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,6587
BGH, 14.12.1978 - 4 StR 598/78 (https://dejure.org/1978,6587)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1978 - 4 StR 598/78 (https://dejure.org/1978,6587)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 598/78 (https://dejure.org/1978,6587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,6587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vollendung einer Nötigung erst nach Vornahme der verlangten Handlung bzw. nach Beginn mit ihrer Ausführung - Anforderungen an den Tatbestand der Freiheitsberaubung - Unmöglichkeit der Bestimmung oder Veränderung des Aufenthaltsortes nach eigenem Belieben - Bedrohung als ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 598/78
    Der Tatbestand der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) liegt nur dann vor, wenn in die persönliche Bewegungsfreiheit eines anderen eingegriffen wird (vgl. BGHSt 14, 314, 316; Schäfer in LK 9. Aufl. § 239 Rdn. 1).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 598/78
    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung wiederum zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles vorliegen (vgl. BGHSt 23, 254, 257).
  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 501/77

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Abgrenzung zwischen Bedrohung und

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 598/78
    Da diese Bedrohung jedoch das Mittel der versuchten Nötigung war, geht der Tatbestand des § 241 StGB in dem speziellen Tatbestand der §§ 240, 22 StGB auf (vgl. BGH GA 1970, 372, 373; BGH, Urteil vom 25. Januar 1978 - 3 StR 501/77 -).
  • RG, 17.03.1927 - III 62/27

    1. Gehört zum Begriff der Freiheitsberaubung nach §§ 239, 341 StGB. das

    Auszug aus BGH, 14.12.1978 - 4 StR 598/78
    Entscheidend ist dabei, daß es dem anderen, sei es auch nur vorübergehend, unmöglich gemacht wird, seinen Aufenthalt nach eigenem Belieben zu bestimmen oder zu verändern (RGSt 61, 239, 241).
  • BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83

    Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit

    § 239 StGB schützt die Freiheit zur Ortsveränderung, nicht das Interesse, einen bestimmten Ort aufsuchen oder dort verweilen zu können (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 598/78 - bei Holtz MDR 1979, 280; Horn SK § 239 Rdn. 2; Schäfer aaO. § 239 Rdn. 2; Schönke/Schröder aaO. § 239 Rdn. 4).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis

    Eine Nötigung zum Handeln ist nicht erst dann vollendet, wenn der Genötigte die verlangte Handlung in vollem Umfang vorgenommen hat; es genügt, daß er unter der Einwirkung des Nötigungsmittels mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH, Urt. vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 598/78 - bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]/281 sowie BGH, Beschl. vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 514/79; KG JR 1979, 162, 163).
  • BGH, 03.10.1980 - 3 StR 359/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen der Zurücktretens einer Bedrohung hinter den

    Es hat dabei verkannt, daß in den Fällen der (versuchten) Nötigung die Bedrohung hinter diesen Straftaten zurücktritt (so schon RGSt 36, 131, 133; 41, 276, 277; 54, 289; ferner BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 598/78, für die versuchte Nötigung BGH bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 04.10.1979 - 4 StR 514/79

    Voraussetzungen der Nötigung und Notwendigkeit einer abgenötigten Verhaltensweise

    Vollendet ist eine Nötigung erst dann, wenn der Genötigte unter der Einwirkung des Nötigungsmittels, also der Drohung oder der Gewalt, die verlangte Handlung vorgenommen hat oder zumindest mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 598/78 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht