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BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen der Anwendbarkeit deutschen Rechts - Feststellung der Unterhaltsbedürftigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1573 Abs. 1, 2 § 1575 Abs. 2 § 1578 Abs. 1
Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen Arbeitsplatzes zur Zeit des Scheidungsurteils im Verbundverfahren - zumutbare berufliche Entfaltung - Anrechnung von Pkw-Betriebskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1984, 988
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99
Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei
Die Zustellung an die Klägerin als Partei war unwirksam (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82, NJW 1984, 926). - BSG, 29.04.1997 - 4 RA 38/96
Unterhaltsanspruch für Geschiedenenwitwenrente
Zur Bestimmung des Maßes des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen haben die Zivilgerichte verschiedene Ermittlungsmethoden entwickelt, die von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt sind (vgl BGH FamRZ 1985, 161, 163; FamRZ 1984, 988, 990).Ausgehend von diesen jeweiligen bereinigten Nettoeinkommen soll bei sog Doppelverdienerehen nach der Rechtsprechung des BGH die sog Differenzmethode zur Bestimmung des Maßstabes herangezogen werden, weil die ehelichen Lebensverhältnisse durch die Einkommen beider Ehegatten bestimmt werden (vgl BGH FamRZ 1984, 988, 990); nach dieser Methode wird das Einkommen der Ehefrau von dem - höheren - Einkommen des Ehemannes abgezogen und von dem sich hieraus ergebenden Betrag eine bestimmte Quote als angemessener Bedarf festgestellt.
Der BGH hat es zwar als grundsätzlich zulässig erachtet, dem Unterhaltsverpflichteten eine maßvolle höhere Quote seines Einkommens zu belassen, sie berücksichtige den mit einer Berufstätigkeit verbundenen Aufwand und trage zugleich dazu bei, den Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu erhalten (vgl BGH FamRZ 1984, 988, 990; 1988, 265, 267).
- OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 2 WF 5/08 Die hierzu ergangenen Entscheidungen betrafen alleine den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt aus § 1573 BGB (vgl. BGH FamRZ 1984, 988, 990; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 947; OLG München FamRZ 1997, 425 sowie FamRZ 2004, 1208).
- BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88
Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen …
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Unterhaltsverpflichteter sich auf die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel verweisen lassen muß, kommt es entscheidend auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse an (vgl. etwa Senatsurteile vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 379/81 - und vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82 - FamRZ 1984, 988, 990;… s.a. Kalthoener/Büttner aaO Rdn. 583). - BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 55/92
Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau - Abrechnungsmethode des BSG
Ausgangspunkt für eine unterhaltsrechtliche Aufteilung der vorhandenen Einkommen unter die geschiedenen Ehegatten ist der Halbierungsgrundsatz (vgl. BGH, FamRZ 1979, 692, 694; 1981, 442, 444; 1984, 988, 990; 1988, 265, 267;… Kalthoener/Büttner, aaO, Rz 26), der nach der Rechtsprechung des BGH insbesondere auch bei Rentnern Anwendung findet (vgl. BGH, FamRZ 1982, 894).Eine abweichende Quotelung ist zugunsten des erwerbstätigen Geschiedenen anerkannt worden (vgl. BGH, FamRZ 1981, 442; 1984, 988), um zwei Gesichtspunkten Rechnung zu tragen: Zum einen soll ein Arbeitsanreiz geschaffen werden, zum anderen soll ein pauschaler Ausgleich für nicht quantifizierbaren berufsbedingten Mehrbedarf erfolgen (vgl. zB BGH, FamRZ 1985, 908, 910: ähnlich auch BSGE 32, 197, 200;… BSG SozR Nr. 64 zu § 1265 RVO; dazu Frenzel, SGb 1971, 497; Glücklich, SGb 1973, 372).
- BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Zeitliche …
Das Oberlandesgericht hat hiermit die Prognose der zukünftigen Entwicklung der für den Unterhaltsanspruch maßgebenden Verhältnisse (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82 = FamRZ 1984, 988, 989) dahin getroffen, daß die Ehefrau nach Rechtskraft des Scheidungsurteils aufgrund eigener Erwerbsmöglichkeit teilweise nicht unterhaltsbedürftig sein werde.Für die insoweit anzustellende Prognose wird das Oberlandesgericht die Verhältnisse zugrundezulegen haben, wie sie bei Erlaß seiner Entscheidung bestehen (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 aaO).
- OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 2 WF 5/08
Berücksichtigung von erbrachten Aufwendungen für eine private …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.07.1992 - XII ZR 127/91
Angemessenheit des Kilometergeldes
Da der Ehemann keine Angaben zur Größe und zum Typ seines Fahrzeugs gemacht hat, hält es der Senat - mangels sonstiger Anhaltspunkte - für angemessen, als Kilometerpauschale den auch sonst in der gerichtlichen Praxis herangezogenen Satz gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen von derzeit 0, 40 DM anzusetzen (…vgl. Kalthoener/Büttner aaO Rdn. 844;… Leitlinien des OLG Köln Nr. 43 und des OLG Schleswig II Nr. 2, abgedruckt bei Kalthoener/Büttner aaO S. 42 und 54; auch Senatsurteile vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82 = FamRZ 1984, 988, 990 unter b) und vom 7. Mai 1991 (XII ZR 69/90 = FamRZ 1991, 1414). - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84
Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen …
Eine optimale berufliche Erfüllung kann nicht verlangt werden (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82 - FamRZ 1984, 988, 989). - OLG Koblenz, 29.09.2005 - 7 UF 284/05
Nachehelicher Unterhalt: Feststellung des Einsatzzeitpunktes bezüglich des …
Allerdings dient die Differenzmethode nicht dazu, ganz geringfügige Einkommensunterschiede auszugleichen (vgl. BGH, FamRZ 1984, 988 ff, 990;… Wendl/Pauling, a.a.O., § 4, Rdn. 128 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05
Kindesunterhalt: Pflicht zum Arbeitsplatzwechsel bei hohen Fahrtkosten - Zur …
- BGH, 26.09.1990 - XII ZR 84/89
Nachehelicher Unterhalt bei zumutbarer Vollzeitbeschäftigung
- OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03
Trennungsunterhalt für eine Ehefrau in den neuen Bundesländern: Anrechenbares …
- OLG Karlsruhe, 10.12.2009 - 5 UF 11/09
Anerkennung einer Bagatellgrenze beim Aufstockungsunterhalt
- BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84
Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im …
- OLG Hamburg, 10.02.1987 - 12 UF 78/86
Anspruch auf die Gewährung nachehelichen Unterhalts; Ermittlung des notwendigen …
- OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 49/09
Kindesunterhalt: gesteigerte Erwerbsobliegenheit; (Un-)Zumutbarkeit eines …
- OLG Zweibrücken, 22.09.2011 - 6 UF 81/11
Versorgungsausgleich: Aussetzung der Rentenkürzung durch Versorgungsausgleich …
- OLG München, 06.11.2003 - 16 WF 1599/03
Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsberechtigten
- OLG Karlsruhe, 19.11.1987 - 2 UF 12/87
Rechtshängigkeit; Unterhalt; Einkommen; Absetzen; Prozeßkostenhilfe
- BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 81/84
Zahlung von Kindesunterhalt - Anrechnung der Ausbildungsförderungsbeträge auf den …
- KG, 20.07.1990 - 3 UF 1680/90
Zuständigkeit für eine Klage auf Zahlung von Unterhalt; Unterhaltsansprüche …
- OLG Karlsruhe, 07.06.1984 - 2 UF 7/84
Anspruch auf Unterhalt nach Ehescheidung; Getrennt lebender Ehegatte; …
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