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   BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82   

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BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82 (https://dejure.org/1983,679)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1983 - IVb ZR 29/82 (https://dejure.org/1983,679)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82 (https://dejure.org/1983,679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen der Anwendbarkeit deutschen Rechts - Feststellung der Unterhaltsbedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 1, 2 § 1575 Abs. 2 § 1578 Abs. 1
    Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen Arbeitsplatzes zur Zeit des Scheidungsurteils im Verbundverfahren - zumutbare berufliche Entfaltung - Anrechnung von Pkw-Betriebskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 988
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    Allerdings wäre es nach der Größenordnung der Einkommen der Parteien möglich, daß diese im Rahmen einer angemessenen Lebensführung die beiderseitigen Einkommen nicht voll zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs (einschließlich der Ansparungen für größere Anschaffungen) verbraucht, sondern einen Teil davon der Vermögensbildung zugeführt haben (Senatsurteil vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 f.).
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    Ebenso wie bei der Verurteilung zur Zahlung einer Unterhaltsrente aufgrund eines schon bestehenden Anspruchs (vgl. dazu BGHZ 82, 246, 250) [BGH 02.12.1981 - IVb ZR 638/80] muß das Gericht dabei eine Prognose der zukünftigen Entwicklung der für den Unterhaltsanspruch maßgebenden Verhältnisse anstellen und seiner Entscheidung zugrunde legen.
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 326/81

    Erwerbsobliegenheit des Unterhalt begehrenden Ehegatten

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    Dementsprechend hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß für die Beurteilung der im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung gegebenen ehelichen Lebensverhältnisse einschließlich der Einkommensverhältnisse der Parteien auf die Lage zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatrichter abgestellt werden kann, wenn die künftige Entwicklung noch nicht vorhersehbar ist (Senatsurteilevom 9. Juni 1982 - IVb ZR 698/80 - FamRZ 1982, 892, undvom 24. November 1982 - IVb ZR 326/81 - FamRZ 1983, 144, 145).
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80

    Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    Wenn das Gericht im Rahmen eines Verbundverfahrens gemäß §§ 623, 629 ZPO über den nachehelichen Unterhalt als Folgesache entscheidet, befindet es über einen erst in der Zukunft, nämlich mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils, entstehenden Anspruch (vgl.Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242, 243).
  • BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    Die Scheidungsfolgen und damit auch der Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt beurteilen sich, da einer der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist, nach deutschem Recht (BGHZ 75, 241; 87, 359) [BGH 08.06.1983 - IVb ZB 620/80].
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80

    Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    Nicht zu beanstanden ist insoweit etwa die nach den Richtsätzen und Leitlinien der Oberlandesgerichte übliche Praxis, dem erwerbstätigen Ehegatten eine maßvoll höhere Quote seines Einkommens zu belassen, weil sie den mit einer Berufstätigkeit verbundenen besonderen Aufwand berücksichtigt und zugleich dazu beiträgt, den Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu erhalten (vgl. zu allem:Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 726/80 - FamRZ 1982, 894, 895 m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 650/80

    Umfang des Unterhaltsbedarfs; Kosten eines Kraftwagens als Bedarfsposten

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    Wenn auch diese Kosten noch einen unverhältnismäßig großen Teil des Einkommens in Anspruch nehmen, bedarf es der Prüfung, ob nach den Umständen des Falles nicht die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist und dadurch die Fahrtkosten gesenkt werden können (vgl.Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 650/80 - FamRZ 1982, 360, 362; Göppinger/Wenz, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1147; Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Unterhaltsrechtsprechung 2. Aufl. Rdn. 419).
  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 698/80

    Verweisung des bedürftigen Ehegatten auf eine Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    Dementsprechend hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß für die Beurteilung der im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung gegebenen ehelichen Lebensverhältnisse einschließlich der Einkommensverhältnisse der Parteien auf die Lage zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatrichter abgestellt werden kann, wenn die künftige Entwicklung noch nicht vorhersehbar ist (Senatsurteilevom 9. Juni 1982 - IVb ZR 698/80 - FamRZ 1982, 892, undvom 24. November 1982 - IVb ZR 326/81 - FamRZ 1983, 144, 145).
  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 620/80

    Scheidungsfolgen in gemischt-nationaler Ehe

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    Die Scheidungsfolgen und damit auch der Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt beurteilen sich, da einer der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist, nach deutschem Recht (BGHZ 75, 241; 87, 359) [BGH 08.06.1983 - IVb ZB 620/80].
  • RG, 04.10.1934 - VI 231/34

    Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Gesichtspunkten ist eine

    Auszug aus BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
    In Fällen, in denen sich die künftige Entwicklung der maßgebenden Verhältnisse nicht mit hinreichender Sicherheit voraussehen läßt, wird es in Rechtsprechung und Literatur für angemessen erachtet, der Entscheidung die gegenwärtig bestehenden Verhältnisse zugrunde zu legen und es den Parteien zu überlassen, bei anderweitiger Entwicklung der Verhältnisse Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu erheben (RGZ 145, 196, 199; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 159 I = S. 964; vgl. auch RG JW 1906, 236).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2018 - 10 UF 104/16

    Kindesunterhalt: Abzugsfähigkeit berufsbedingter Aufwendungen des

    Auch wenn die berufsbedingten Fahrtkosten zu dem erzielten Nettoeinkommen außer Verhältnis stehen, ist der Unterhaltsschuldner insbesondere bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen zunächst auf die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel zu verweisen (vgl. BGH, FamRZ 1984, 988, 990).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Die Zustellung an die Klägerin als Partei war unwirksam (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82, NJW 1984, 926).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 2 WF 5/08

    Unterhaltsrecht: Medikamente sind i.d.R. kein krankheitsbedingter Mehrbedarf

    Die hierzu ergangenen Entscheidungen betrafen alleine den Anspruch auf Aufstockungsunterhalt aus § 1573 BGB (vgl. BGH FamRZ 1984, 988, 990; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 947; OLG München FamRZ 1997, 425 sowie FamRZ 2004, 1208).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 38/96

    Unterhaltsanspruch für Geschiedenenwitwenrente

    Zur Bestimmung des Maßes des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen haben die Zivilgerichte verschiedene Ermittlungsmethoden entwickelt, die von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt sind (vgl BGH FamRZ 1985, 161, 163; FamRZ 1984, 988, 990).

    Ausgehend von diesen jeweiligen bereinigten Nettoeinkommen soll bei sog Doppelverdienerehen nach der Rechtsprechung des BGH die sog Differenzmethode zur Bestimmung des Maßstabes herangezogen werden, weil die ehelichen Lebensverhältnisse durch die Einkommen beider Ehegatten bestimmt werden (vgl BGH FamRZ 1984, 988, 990); nach dieser Methode wird das Einkommen der Ehefrau von dem - höheren - Einkommen des Ehemannes abgezogen und von dem sich hieraus ergebenden Betrag eine bestimmte Quote als angemessener Bedarf festgestellt.

    Der BGH hat es zwar als grundsätzlich zulässig erachtet, dem Unterhaltsverpflichteten eine maßvolle höhere Quote seines Einkommens zu belassen, sie berücksichtige den mit einer Berufstätigkeit verbundenen Aufwand und trage zugleich dazu bei, den Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu erhalten (vgl BGH FamRZ 1984, 988, 990; 1988, 265, 267).

  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Unterhaltsverpflichteter sich auf die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel verweisen lassen muß, kommt es entscheidend auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse an (vgl. etwa Senatsurteile vom 29. Juni 1983 - IVb ZR 379/81 - und vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82 - FamRZ 1984, 988, 990; s.a. Kalthoener/Büttner aaO Rdn. 583).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 55/92

    Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau - Abrechnungsmethode des BSG

    Ausgangspunkt für eine unterhaltsrechtliche Aufteilung der vorhandenen Einkommen unter die geschiedenen Ehegatten ist der Halbierungsgrundsatz (vgl. BGH, FamRZ 1979, 692, 694; 1981, 442, 444; 1984, 988, 990; 1988, 265, 267; Kalthoener/Büttner, aaO, Rz 26), der nach der Rechtsprechung des BGH insbesondere auch bei Rentnern Anwendung findet (vgl. BGH, FamRZ 1982, 894).

    Eine abweichende Quotelung ist zugunsten des erwerbstätigen Geschiedenen anerkannt worden (vgl. BGH, FamRZ 1981, 442; 1984, 988), um zwei Gesichtspunkten Rechnung zu tragen: Zum einen soll ein Arbeitsanreiz geschaffen werden, zum anderen soll ein pauschaler Ausgleich für nicht quantifizierbaren berufsbedingten Mehrbedarf erfolgen (vgl. zB BGH, FamRZ 1985, 908, 910: ähnlich auch BSGE 32, 197, 200; BSG SozR Nr. 64 zu § 1265 RVO; dazu Frenzel, SGb 1971, 497; Glücklich, SGb 1973, 372).

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 2 WF 5/08

    Berücksichtigung von erbrachten Aufwendungen für eine private

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  • OLG Koblenz, 29.09.2005 - 7 UF 284/05

    Nachehelicher Unterhalt: Feststellung des Einsatzzeitpunktes bezüglich des

    Allerdings dient die Differenzmethode nicht dazu, ganz geringfügige Einkommensunterschiede auszugleichen (vgl. BGH, FamRZ 1984, 988 ff, 990; Wendl/Pauling, a.a.O., § 4, Rdn. 128 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 203/05

    Kindesunterhalt: Pflicht zum Arbeitsplatzwechsel bei hohen Fahrtkosten - Zur

    Stehen die berufsbedingten Fahrtkosten zu dem erzielten Nettoeinkommen außer Verhältnis, ist der Unterhaltsschuldner insbesondere bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen zunächst auf die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel zu verweisen (vgl. BGH, FamRZ 1984, 988, 990; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 934).
  • BGH, 08.07.1992 - XII ZR 127/91

    Angemessenheit des Kilometergeldes

    Da der Ehemann keine Angaben zur Größe und zum Typ seines Fahrzeugs gemacht hat, hält es der Senat - mangels sonstiger Anhaltspunkte - für angemessen, als Kilometerpauschale den auch sonst in der gerichtlichen Praxis herangezogenen Satz gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen von derzeit 0, 40 DM anzusetzen (vgl. Kalthoener/Büttner aaO Rdn. 844; Leitlinien des OLG Köln Nr. 43 und des OLG Schleswig II Nr. 2, abgedruckt bei Kalthoener/Büttner aaO S. 42 und 54; auch Senatsurteile vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 29/82 = FamRZ 1984, 988, 990 unter b) und vom 7. Mai 1991 (XII ZR 69/90 = FamRZ 1991, 1414).
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84

    Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Zeitliche

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84

    Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen

  • OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03

    Trennungsunterhalt für eine Ehefrau in den neuen Bundesländern: Anrechenbares

  • OLG München, 28.09.2022 - 7 U 3238/20

    Unwirksamkeit einer Notarurkunde

  • OLG Hamburg, 10.02.1987 - 12 UF 78/86

    Anspruch auf die Gewährung nachehelichen Unterhalts; Ermittlung des notwendigen

  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 37/85

    Erwerbstätigkeit - Scheidung - Ehe - Angemessenheit - Umschulung - Fortbildung

  • OLG Karlsruhe, 10.12.2009 - 5 UF 11/09

    Anerkennung einer Bagatellgrenze beim Aufstockungsunterhalt

  • BGH, 26.09.1990 - XII ZR 84/89

    Nachehelicher Unterhalt bei zumutbarer Vollzeitbeschäftigung

  • OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 49/09

    Kindesunterhalt: gesteigerte Erwerbsobliegenheit; (Un-)Zumutbarkeit eines

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84

    Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im

  • OLG München, 06.11.2003 - 16 WF 1599/03

    Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsberechtigten

  • OLG Zweibrücken, 22.09.2011 - 6 UF 81/11

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Rentenkürzung durch Versorgungsausgleich

  • OLG Karlsruhe, 19.11.1987 - 2 UF 12/87

    Rechtshängigkeit; Unterhalt; Einkommen; Absetzen; Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 81/84

    Zahlung von Kindesunterhalt - Anrechnung der Ausbildungsförderungsbeträge auf den

  • OLG Karlsruhe, 07.06.1984 - 2 UF 7/84

    Anspruch auf Unterhalt nach Ehescheidung; Getrennt lebender Ehegatte;

  • KG, 20.07.1990 - 3 UF 1680/90

    Zuständigkeit für eine Klage auf Zahlung von Unterhalt; Unterhaltsansprüche

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