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   BGH, 14.12.1992 - NotZ 13/91   

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https://dejure.org/1992,4240
BGH, 14.12.1992 - NotZ 13/91 (https://dejure.org/1992,4240)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1992 - NotZ 13/91 (https://dejure.org/1992,4240)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1992 - NotZ 13/91 (https://dejure.org/1992,4240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Amtsenthebung eines Notars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 109; ZPO § 91a
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens in Disziplinarsachen nach der Bundesnotarrordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1985 - NotSt (B) 3/85

    Verstöße eines Notars gegen seine Amtspflichten - Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 14.12.1992 - NotZ 13/91
    Die nach § 79 BDO in Verbindung mit § 109 BNotO zulässige Beschwerde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1984 - NotZ 4/84 - und NotSt (B) 1/84 = DNotZ 1985, 487 und 489, sowie vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 = DNotZ 1986, 310) war unbegründet.

    Diese Rechtsfolgenerwartung genügte für die Anordnung der vorläufigen Amtsenthebung (BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 = DNotZ 1986, 310).

  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 4/84

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 14.12.1992 - NotZ 13/91
    Die nach § 79 BDO in Verbindung mit § 109 BNotO zulässige Beschwerde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1984 - NotZ 4/84 - und NotSt (B) 1/84 = DNotZ 1985, 487 und 489, sowie vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 = DNotZ 1986, 310) war unbegründet.
  • BGH, 02.07.1984 - NotSt (B) 1/84

    Disziplinarmaßnahmen gegen einen Notar - Entrichtung von Abgaben an eine

    Auszug aus BGH, 14.12.1992 - NotZ 13/91
    Die nach § 79 BDO in Verbindung mit § 109 BNotO zulässige Beschwerde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1984 - NotZ 4/84 - und NotSt (B) 1/84 = DNotZ 1985, 487 und 489, sowie vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 = DNotZ 1986, 310) war unbegründet.
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BGH, 14.12.1992 - NotZ 13/91
    Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme hängt ohnehin wesentlich von der Gefahr für ein wichtiges Gemeinschaftsgut ab, zu dessen Schutz die Anordnung getroffen wird (vgl. dazu BVerfG NJW 1978, 152, 153; BVerwG ZBR 1978, 101).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 15/93

    Voraussetzungen für ein vorläufiges Berufsverbot für einen Notar durch die

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die vorläufige Amtsenthebung eines Notars gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen der Grundsätze erfüllt sind, die das Bundesverfassungsgericht für ein vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts nach § 150 BRAO entwickelt hat (BGH, Beschluß vom 2. Juli 1984 - NotSt (B) 1/84 = DNotZ 1985, 489; Beschluß vom 2. Juli 1984 - NotZ 4/84 = DNotZ 1985, 487; Beschluß vom 14. Oktober 1985 - NotSt (B) 3/85 = DNotZ 1986, 310; Beschluß vom 14. Dezember 1992 - NotZ 13/91 = BGHR BNotO § 96 Disziplinarverfahren 2, in Juris dokumentiert).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 11/98

    Amtsenthebung eines Notars - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Beurkundung und

    Danach setzt die vorläufige Amtsenthebung voraus, daß die endgültige, wenn auch nur befristete Amtsenthebung zu erwarten ist, die Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist und daß sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Beschl. v. 25. April 1994, NotZ 15/93, BGHR BNotO § 96, Disziplinarverfahren 4; vgl. auch Beschl. v. 14. Dezember 1992, NotZ 13/91, aaO, Disziplinarverfahren 2).
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